21. April 2017, liebe Leser und all die Menschen, die ihr noch den Verstand beisammen habt,
zunächst etwas Lapidares, nämlich ein Hinweis auf Computer-Schreibprogramme. Diese scheinen sich ebenfalls dem fortschreitenden Islamismus völlig selbstständig angepasst zu haben:
Ich schrieb auch heute eine Gebührenrechnung. Unter dem Kürzel „Geb“ tauchte bislang automatisch „Gebühr“ auf, seit heute nun meldet der PC automatisch „Gebetsteppich“!!!! Kein Witz und „Allah“ ist folglich „akbar“, oder wie??
So, der Hammer geschah heute Abend.
Das „Öffentlich-Rechtliche“- Radio, in diesem Fall der „SWR1“, hatte sich von 19.30 Uhr bis 20.00 Uhr das Thema „Reichsbürger“ auf die Fahne geschrieben. Ein Beitrag, wie er hetzerischer und einseitiger nicht sein konnte, fern jeglicher objektiven und rechtlich einwandfreien Berichterstattung, u.a. wieder:
„Hat ein Reichsbürger in Georgensgmünd einen Polizisten erschossen“.
Meine wackere Anette eilte zum Rechner, um kurz beim Sender nachzufragen, wann denn das Urteil gegen diese Reichsbürger ergangen sei, ob es bereits rechtskräftig ist und ob dem Sender evtl. ein Aktenzeichen vorliegt?!
Was war festzustellen: SWR1 hatte während dieser 30 Minuten Sendezeit zum ersten Mal seinen Zugang „mail ins Studio“ abgeschaltet!
Ab 20.00 Uhr war alles wieder gut und Anette wurde wie vorgehabt „aufsässig“. Wir werden sehen, wie elend groß ist die Angst, aber vor „WAS“?
Ich hatte hier vor wenigen Tagen geschrieben, dass „die Jagd eröffnet ist“, nun, dann kommen wir zu Teil II dieser Geschichte:
Die Jagd auf „Reichsbürger“ ist nicht nur eröffnet, sondern sie nimmt immer groteskere Züge an.
Waren es bis vor wenigen Tagen noch ca. 6-9-seitige Begründungen von Landratsämtern o.ä., so beschränkt man sich mittlerweile auf eine halbe Seite:
„Sie haben den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, dies ergibt den hinreichenden Verdacht…“
Batsch! Also nochmals:
Ein völlig legitimes Vorgehen gereicht mittlerweile einem taumelnden Rechtsstaat zum Durchgreifen?? Aufgrund welcher Gesetze??
Reichsbürger verbieten lassen?
Und dann gibt es hier in Rheinland-Pfalz einen Innenminister Lewenz, der erwägt „Reichsbürger“ verbieten zu lassen!! Die Agonie hat inzwischen eingesetzt, woher kommt diese panische Angst?
Also bei aller Liebe, Herr Lewenz, Ihre Vita ist mir bekannt und deshalb ist Ihnen auch nachzusehen, dass Sie nicht ganz orientiert sind. Dennoch frage ich Sie: Was oder wen wollen Sie denn verbieten? Bekommen bald gewisse Leute den ‚gelben Schein‘ auf die Brust getackert? Ist es schon wieder so weit? Reden Sie Tacheles, Herr Minister…!
Ne, Sie sind einfach drollig, völlig desorientiert und juristisch unterbelichtet unterwegs, und ob Ihre Drolligkeit einen Ministerposten rechtfertigt, das könnte auch bei Ihnen mal bei Gelegenheit hinterfragt werden!
Während also völlig legitime Vorgehen (Beantragung eines Staatsangehörigkeitsnachweis) zur Verfolgung und Entrechtung, ja, bis zur Zerstörung von Existenzen umgemünzt werden (nochmals: Welche Angst herrscht hier vor??), so gibt es auch ein anderes und weites Feld zur Entrechtung, Observation und Kontrolle der Menschen, welches sich gerade zu etablieren sucht.
Nimmt man sich die Blödheit des Volkes zu Herzen, dann dürfte wohl damit durchgedrungen werden, Näheres hierzu auch vom hochverehrten Prof. Starbatty, sehen Sie nach bei „opposition24.com“:
„Bargeldverbot – Massive Angriffe auf die Freiheit“.1
Hier noch ein Vergleich, der nicht „uneben“ ist:
Während die Landwirte, Obstbauern und Winzer angesichts der ungewöhnlichen Kälte mit wärmeerzeugenden Mechanismen die Klimaerwärmung, also auch in unserem Land, zu bekämpfen suchen (Ernteausfälle bis 100%), meldet z.B. die „Bild“ heute, dass laut „Wetterexperten“ der April 2017 bislang der wärmste April seit Beginn der Wetteraufzeichnungen ist, man spricht allenfalls von „gefühlter“ Kälte.
Alles klar, das kann man wunderbar umsetzen auf den aktuellen Zustand dieses furchtbaren Landes:
Es ist kalt, aber es ist nicht kalt, das ist nur gefühlt. Wir haben eine Diktatur, aber das ist keine, die ist nur gefühlt….
Ich schließe mit tröstenden Worten:
„Deutschland wird sich verändern“, so Frau Kasner anlässlich der Abgeordnetenwahl in Berlin, wer zum Masochismus neigt, der kann das auch als Kurz-Video bei „Youtube“ nachhören.
Ja, Deutschland hat sich verändert, Deutschland rutschte innerhalb von nur zwei Jahren in puncto Sicherheit um 31 Plätze nach unten, liegt nun auf Platz 51 der Länderliste, hinter Kuwait, Marokko und Ruanda!!
Frankreich gilt als das unsicherste Land der EU (s. auch heute die aktuellen Ereignisse). Nur in den östlichen Mitgliedstaaten, z.B. Polen, Tschechien, Ungarn herrschen Ruhe und Ordnung. Also, was bleibt für uns wie immer, richtig: Wir sind auf einem guten Weg!!
c.c.K.e.d. – Und da wir ja eine Juristenseite haben, möchte ich einmal wieder ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern und meinen Lesern hier mitteilen, was ich heute an ein Verwaltungsgericht geschrieben habe in einer Waffensache, wo es um die Notwendigkeit des Sofortvollzuges ging.
Stellungnahme
Hier also meine Stellungnahme, nachdem die Verwaltung einen Zweizeiler, nämlich lediglich den Hinweis auf ‚Georgensgmünd‘ als Begründung ausreichen ließ:
wird auf den Schriftsatz der Gegenseite vom 28.3.2017 noch wie folgt erwidert:
Aus Sicht des Antragstellers gibt es keine ‚zutreffenden Gründe‘ in der Verfügung vom 7.2.2017, die einen Sofortvollzug rechtfertigen oder unabdingbar notwendig machen könnten.
So wie der politische Kampfbegriff ‚Reichsbürger‘ zur Diskriminierung von Waffenbesitzern eingeführt wurde, kommt jetzt der nächste Begriff ‚Georgensgmünd‘ ins Spiel, wobei allein aus einem Städtenamen eine ähnliche Quasi-Norm geschaffen wird, die nunmehr zum offenen Generalverdacht führt, der scheinbar keiner weiteren Begründung bedarf. Dies sind rechtsstaatswidrige Irrwege, die einer rechtlichen Nachprüfung nicht standhalten können.
Es steht in keinster Weise fest, was ‚Georgensgmünd‘ aussagen oder gar beweisen soll.
Es liegt noch ein vollkommen ungeklärter Sachverhalt vor, bei dem insbesondere nicht feststeht, wer der Todesschütze war, bis zu dem Zeitpunkt, wenn ein durch alle Instanzen rechtskräftiges Urteil mit voller Sachaufklärung vorliegt.
Alles andere ist ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, eine unzulässige Vorverurteilung, eine unzulässige Beweisantezipierung und eine Instrumentalisierung eines bloßen Schlagwortes.
Auf Schlagworte kann jedoch kein Sofortvollzug bei Dritten gegründet werden. ‚Georgensgmünd‘ ist keine Rechtsnorm, unter die das Verhalten des Antragstellers subsumiert werden könnte mit dem Ergebnis eines Sofortvollzuges.
Wenn schon mit Ortsnamen als Schlagworten gearbeitet wird, die von vornherein einen sehr schlechten Ruf haben: ‚Nizza‘, ‚Srebreniza‘, ‚Auschwitz‘, ‚Stalingrad‘, ‚Oradour‘, ‚Katyn‘, ‚Hiroshima‘, ‚Nagasaki‘ und endlos weiter, dann ist doch wohl derjenige, der diese Namen als Argumente benutzt, verpflichtet, seinen logischen Schluss offenzulegen und vor allem seine geheimen unausgesprochenen Prämissen beim Namen zu nennen. Erst dann kann deren Schlüssigkeit überprüft werden, und man kommt in die Nähe einer Kompaktbegründung zur Benennung eines ‚Schuldigen‘, dem niemand widersprechen wird. Das Schlagwort ‚Georgensgmünd‘ nährt bestenfalls einen noch zu klärenden Sachverhalt, durch den rechtschaffene Bürger, die auf willkürliche Weise zum ‚Reichsbürger‘ gemacht wurden, bereits pauschal als potenzielle Täter hingestellt werden, denen alles zuzutrauen ist.
Diesem Wildwuchs, nämlich dem Verlassen von geltendem Recht und Gesetzen, müssen die Gerichte mit aller Entschiedenheit entgegentreten, denn diese pauschalen Pseudoargumente wimmeln nur so von Zirkelschlüssen und logischen Irritationen, die keine Schule machen dürfen.
Mit Recht ruft u.a. die Bundesregierung dazu auf, gegen Muslime keinen ‚Generalverdacht‘ zu hegen, obwohl hierzu aller Anlass bestehen würde, wie den täglichen Nachrichten zu entnehmen ist. Warum werden aber dann diese Kunstfiguren ‚Reichsbürger‘ unter genau diesen Generalverdacht gestellt, etwa, weil sie nicht jeden Tag scheußliche Morde begehen, sondern als potenzielle Gegner des Systems etwas begehen ‚könnten‘, das an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten ist. Ihnen wird nämlich das unterstellt, was hier in der angegriffenen Verfügung beschrieben wird und reine Unterstellungen sind, die nicht einmal statistische Signifikanz haben. Darüber hinaus besteht eine erhebliche Kollision mit dem Art. 3 Abs.1 und 3 GG, die zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Schaut man sich das Stichwort ‚Generalverdacht‘ an dann findet man zur rechtswissenschaftlichen Erläuterung folgendes:
„Der Generalverdacht ist ein ganz allgemein formulierter Verdacht ohne konkrete individuelle (subjektive) Anhaltspunkte bzw. meist ein kurz formulierter Verdacht, der aufgrund der Kürze, aber auch eine rechtsstaatlich ’sehr‘ flexible Auslegung zulässt und die Gefahr der Rechtsunsicherheit und / oder Willkür in sich birgt.
Der Generalverdacht an sich ist daher keine geeignete Grundlage für polizeiliche oder strafbehördliche Ermittlungen in einem Rechtsstaat.“
Die heutigen Zeiten, in denen das Recht immer mehr aus dem Ruder läuft, (vgl. hierzu Prof. di Fabio: Die Erosion des Rechtsstaats) ähneln zusehends den Hexenjagden und der Inquisition, die mit ähnlich lächerlichen Pseudo-Beweisen das größte Unrecht begingen, um angeblich etwas ‚Größeres‘ zu schützen oder zu beweisen. Was noch in den 70er Jahren als absolut verpönt galt, nämlich das Gesinnungsstrafrecht, feiert heute offenbar zunehmend Triumphe und kommt unter dem Deckmantel der ‚Gefahrenabwehr‘, also als reines Polizei- und Ordnungsrecht daher, das schon bei systemkritischer Einstellung vollkommen irrational die größten Gefahren wittert, die sofort zu unterbinden sind.
Dabei wird doch tatsächlich unterstellt, dass z.B. altgediente Polizeikommissare oder wie vorliegend Berufssoldaten und aktive Jäger, die ständig auf Herz und Nieren geprüft wurden, von heute auf morgen ‚keine Gesetze mehr anerkennen und sich dem bewaffneten Anarchismus‘ verschrieben haben. Dagegen spricht schon, dass sämtliche Waffen vollkommen legal angeschafft, eingetragen und besessen wurden. Das Gesetz wurde somit in allen Punkten beachtet. Wie passt das zusammen?
Bei den aufgewachten Psychologen geht der Spruch um ‚Wir therapieren die Falschen!‘ Wer die Richtigen sein müssten, ist nicht schwer zu erraten.
Hier sind Entwicklungen im Gange, die an die ‚unbegrenzte Auslegung‘ der Gesetze im ‚Dritten Reich‘ erinnern, und die sehr schnell zur Grenzenlosigkeit neigen, wenn es um Ausgrenzung von Teilen der Bevölkerung geht, dies braucht nicht näher ausgeführt zu werden.
Es kann bei dieser äußerst bedenklichen Entwicklung nur an die Gerichte appelliert werden, der von der Politik geschürten Hysterie nicht zu verfallen und ebenfalls dringend zu erkennen, welche Abwege hier beschritten werden, deren tiefere Bedeutung u.a die Auswanderung aus Deutschland forciert. Dies wird als gerichtsbekannt und offenkundig unterstellt.
Es reicht jedoch (noch) hin, die benutzten Scheinnormen zu erkennen und die logischen Fehlschlüsse aufzudecken, die irgendwelchen Erlassen oder Handbüchern ohne jede demokratische Legitimation entspringen, um das noch vorhandenen Recht zu erkennen.
Vorliegend gibt es jedenfalls keinen anerkennenswerten hinreichenden Grund für einen Sofortvollzug, was allein schon daran erkennbar wird, dass dieser mit einem einzigen Schlagwort in einem einzigen Satz begründet wird. Dies findet in der Rechtsprechung zum Sofortvollzug keine Stütze und kann auch vorliegend keinen Bestand haben.
Rechtsanwalt (sdg)2
- http://opposition24.com/bargeldverbot-massive-angriffe-freiheit/308686[↩]
- www.lutzschaefer.com: Wissenenswertes aus dem April 2017[↩]
Als Reichsbürger ,nachweislicher Preuße (17 . Jahrhundert ). Im Besitz des Besatzungsstatutts ( DEUTSCH ,wie
es inhaltlich auch zur Information : JULI / AUGUST 1990 an alle Gemeinden+ Städte über 40.000 Einwohner ,
durch die SHAEF – Militärregierung versandt wurde .Wanderte sofort in den Reißwolf .
Inhalt : Die Lequidierung der BRD als bisherige Verwaltungsgrundlage ,sowie deren bisherigen Verwaltungsakte .
Außerdem Richtigstellung :die BRD – DDR Vereinigung lt.BRD -SOZIALGERICHT BERLIN ist ungültig .
Soviel für Heute ( Verfügbar zur Nachprüfung . )
Freundlichst,in kollegialer Verbundenheit
Bernd ,AUTOR und ehemals Kindersoldat jetzt Dissident in Spanien