28. April 2017, liebe Leser, liebe Menschen, die Sie alle noch nicht die Hoffnung auf Recht und Anstand verloren haben,
der Einstieg heute ist wieder einmal nicht leicht, zu viele Dinge und Ereignisse brechen über einem zusammen, ich fange einfach mal an und konzentriere mich auf das Wesentliche:
Zunächst, es dürften „herrliche Zeiten“ kommen, wenn auch nur für das Klientel der „Schutzsuchenden“, denn Recht und Gesetz haben sich hier und jetzt nun zu neuen Ufern aufgeschwungen und das funktioniert mittlerweile als Selbstläufer, all das steht zwar nirgendwo geschrieben und wird dennoch praktiziert, so z.B. die Mitteilung der Polizei in Soest, nachzulesen bei „Westfälischer Anzeiger“:
„Es besteht für die Täter kein Haftgrund, da keine lebensgefährdenden Handlungen vorliegen“, alles klar, was war geschehen?
Nun, zwei „schutzsuchende“ junge Marokkaner schlugen und traten einen Fahrkartenkontrolleur brutal zusammen, diese Zeitung schreibt über die Szenen in einem Überwachungsvideo, dass diese an Brutalität kaum zu überbieten seien…, also, die Täter befinden sich auf freiem Fuß und so dürfen wir uns folglich an dieser neuesten „Entscheidung“ der mittlerweile vorauseilenden „Rechtsprechung“ laben, nämlich wir alle, die wir mit z.B. Erzwingungshaft (GEZ nicht bezahlt, Knöllchen nicht bezahlt) bedroht sind, sowie aus allen anderen Haftgründen auch, dann muss auch für uns alle gelten:
Solange wir alle also „keine lebensgefährdenden Handlungen“ vornehmen, einen festen Wohnsitz haben etc. können wir nicht inhaftiert werden, ist das nicht ein „Fortschritt“!??
Weiter geht`s, unglaublich, wie sich das „Recht“ hier seinen Weg bahnt. Zum Resümee komme ich gleich, hier zunächst die Antwort eines Staatsanwalts auf die Nachfrage eines Bürgers zum Thema „Deutschenfeindlichkeit“ und dem Umgang der Justiz damit:
„ Sehr geehrter Herr….,
(…).
Dieses Anliegen dürfte meines Erachtens auf Grund der Ausführungen des BVerfG in seinem zwischenzeitlich ergangenen Beschluss vom 4. November 2009 zur Verfassungsmäßigkeit des Volksverhetzungsparagraphen überholt sein.
(…)
Danach sind von der Meinungsfreiheit auch Meinungen erfasst, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen (der Herr Staatsanwalt bezieht sich wohl auf die Randnummern 49/50 der Entscheidung 1 BvR 2150/08, Anm. d. Verf. 🙂 ).
Der Herr Staatsanwalt schreibt weiter:
„Dies wird im gleichen Maße für Auffassungen zu gelten haben, die sich gegen Deutsche oder gegen das Deutschsein richten.
Zudem darf sich ein Gesetz nach dem GG nicht gegen bestimmte Überzeugungen, Haltungen oder Ideologien richten. Denn Menschen dürfen wegen ihrer politischen Anschauung nicht benachteiligt oder bevorzugt werden.
(…)
Man mag diese Rechtsprechung kritisieren. Der Beschluss ist jedoch schon aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit bei der Vorbereitung von Gesetzen zu berücksichtigen. Sie führt zu ganz erheblichen Schwierigkeiten, deutschenfeindliche Äußerungen unter Strafe zu stellen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen den Sachstand zur Strafbarkeit von deutschenfeindlichen Äußerungen als Volksverhetzung darlegen konnte.
MfG“
Ich resümiere wie angekündigt:
Den deutschen Bürger gibt es eigentlich nur noch in der Form des „Aktiv“. Nur er allein kann Täter sein oder ist Täter, eine Verletzung seiner Person o.ä. ist per se nicht mehr angedacht. Ein „Passiv“ im Sinne von „verletzt“ werden, hat ausgedient, der hat sich verflüchtigt!
Und was in der sogenannten Politik bzw. Justiz mittlerweile geschieht, nämlich der komplette Niedergang, das findet sich auch u.a. in einem über 600 Seiten starken Kommentar zum „BDG = Bundesdisziplinargesetz“, dort heißt es z.B., hier nur zwei Bewertungen:
„Die unbefragte (!) Übernahme herkömmlicher Meinungen und Standards, die zur allgemeinen Meinung erhöhten persönlichen Prägungen und Neigungen sind ohnehin ein Dauerproblem in der richterlichen Arbeit“.
Weiter findet sich:
„Das hat offenbar zu einem veränderten Selbstverständnis auch des Gesetzgebers geführt, der nicht mehr souverän ist und sich auch nicht mehr souverän fühlt, sondern bewusst in erheblichem Maß Rechtsfortbildung und Rechtsschöpfung den Gerichten überträgt“.
Übersetzt heißt das: Bankrotterklärung, einerseits wegen Unfähigkeit des Gesetzgebers, also Bankrott der Regierung und deren Mitglieder, alles Nullnummern, sowie einem gewissen Bankrott bestehender Gesetze, indem diese sich zunehmend außerhalb geltendem Rechts, zumindest aber zweifelhaft ausgelegt finden.
Ein Soldat der Bundeswehr machte auf „Hauptmann von Köpenick“, der Furor „rechtsradikal“ tobt auftragsgemäß und niemand weiß eigentlich nix, genial!
Ich unterstelle jetzt einfach mal, gerne lasse ich mich zur rechten Zeit eines Besseren belehren:
Dieser Oberleutnant wollte mit seiner Posse evtl. nur darlegen und beweisen, wie einfach es ist, in diesem furchtbaren Land als angeblicher Flüchtling und ohne jeden Hintergrund an einen „Zahltag“ zu kommen?
Da er bereits seit 2015 als „Flüchtling“ registriert ist und ihm unterstellt wird, dadurch rechtsextreme Übergriffe geplant zu haben, dann frage ich mich allerdings, warum das nicht längst geschehen ist?
Der „Maddin“, also der Schulz von der SPD ein „Steuer- äh-ja irgendwie doch, aber auch nicht“, nein, für diese Type ist meine Zeit zu schade, das kann man schneller abhaken, dazu reicht ein Blick nach Österreich:
Van der Bellen oder wie dieser Hugo heißt = Die Pest ins Haus geholt, also, warum noch Worte über Schulz verlieren, wobei ich der guten Hoffnung bin, dass sich diese Pest noch vor den „Wahlen“ selbst pulverisiert!
Ich schließe mit zwei Beiträgen, der erste Beitrag dokumentiert den Schwachsinn bzw. die Ergebenheit von Bürgern, der zweite Beitrag ist „mit Vorsicht“ zu genießen :-), herrlich….
- www.schwaebische.de: Knöllchen für den guten Zweck
- messeinmoll.com: KIRCHE STARTET NEUE AKTION: „UNSER KREUZ IST UNSICHTBAR!“
c.c.K.e.d. – diese Dame ist wirklich ein echtes ‚Restrisiko‘, das nicht mehr hinzunehmen ist. Mal sehen, ob Madame Le Pen genauso eingeschätzt wird, ich fürchte, diese einmalige Chance wird vertan. Schade, es wird also weitergehen auf dem ‚guten Weg‘ von Merkel, ihre Drohung kennen wir ja zur Genüge…und deren Umsetzung ebenfalls…Haben Sie Ihre Unfallversicherung den neuen Zeiten angepasst? (sdg).1