Ist der Geschäftsverteilungsplan eine besondere Geheimsache?

29. April 2017, liebe Leser, liebe Zorn- und Wutbürger, deren Weg und Zorn sich allmählich wohl eine Bresche schlägt,
hier für heute nur zwei Themen, wobei ich zunächst nicht unerwähnt lassen möchte, was sich heute erneut und eigentlich nur bei „t-online“ fand:
Ermittler erheben schwere Vorwürfe“, es geht um die Schlepperei auf dem Mittelmeer.
In diesem Beitrag findet sich nun auch erstmalig die klare Behauptung bzw. Einschätzung des Chefermittlers, Staatsanwalt Carmelo Zuccaro, dass einige NGOs seiner Ansicht nach das klare Ziel verfolgen, die italienische Wirtschaft zu destabilisieren, um daraus Vorteile zu erzielen.
Ich denke, dass sich der Herr Staatsanwalt diesbezüglich noch sehr „zurückhaltend“ geäußert hat, eine weniger zurückhaltende Äußerung hätte wohl zum sofortigen Eklat geführt!

Kommen wir zu den beiden Themen, die ich eingangs erwähnte, Thema 1):

Was gleich einem Donnerhall durch sämtliche Medien hätte dröhnen müssen, das findet sich lediglich in der „Welt“, der „Zeit“, und ansonsten in den Tiefen des Netzes, nein, HR4 hatte das auch auf dem Schirm.
Die „Tagesschau“ befasste sich zwar auch mit dem Skandal um den Oberleutnant als „Flüchtling“, berichtete wohl auch über massive Kritik an den bestehenden Verhältnissen. Kurz, worüber nicht berichtet wurde, das war die Äußerung der SPD-Generalin, Frau Barley, einer Juristin, der ich eine gewisse Einschätzung von elementaren Vorgängen zur Situation in Deutschland nicht gänzlich absprechen möchte, wenn sie auch wie eine Blinde von der Farbe spricht.
Wir wissen, dass die SPD eine führende Vertreterin der unkontrollierten Zuwanderung ist.
Aber, das ändert nichts daran, was auch immer Frau Barley vertritt, dass sie heute mit ihren Worten die Sache auf den Punkt brachte, sie hat allerdings nur zwei Minister im Visier.
Ich denke, das kann man unbedenklich auf die gesamte Regierung ausdehnen, solche Äußerung – oder ist es eine Warnung – aus den Reihen einer Regierungspartei von maßgebender Stelle, das sollte doch zu denken geben…ist etwas ins Rutschen geraten..?
Generalsekretärin Barley nennt zwei Minister von der Union `ein Sicherheitsrisiko für Deutschland`“, so im Netz nachzulesen, aber hallo, und jetzt??
Wie weit sind wir inzwischen gekommen? Nun sprechen selbst „Politiker“ von, äh, ja eigentlich „Dingen“, die dem Hochverrat ähnlich, psst, eine Zensur findet nicht statt…..

Thema 2

Der Hammer und wahrscheinlich könnte das einen weiteren Rutsch, evtl. auch einen gesamten Erdrutsch in der Rechtsprechung auslösen. Es geht um den „lapidar“ erscheinenden, aber elementarsten Baustein der Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung überhaupt, das ist der „Geschäftsverteilungsplan“, aber langsam, zunächst folgendes:
Es ist offenkundig, dass wir Bürger zunehmend durch Verordnungen, Gesetze und/oder sonstige Regularien ständig gegängelt und drangsaliert werden.
Was mir seit geraumer Zeit auffällt, das ist die Tatsache, dass es für Internetauftritte von Gerichten offensichtlich keinerlei Regularien oder Normen gibt.
Da finden sich z.B. Amtsgerichte überwiegend nahezu in der Anonymität, Landgerichte ebenso, andererseits gibt es hervorragende Auftritte von Gerichten, wo der Bürger alles einsehen und erfahren kann, hier also eine gesetzliche Vorgabe zu schaffen, das scheint offenbar nicht angesagt.
Nun, das mag evtl. „Gründe“ haben…
Ich komme zum Punkt und muss zunächst eingestehen, dass auch ich, wie wohl viele andere Kollegen/Kolleginnen auch, diese elementare Vorgabe eines „Geschäftsverteilungsplanes“ angesichts des Prozess-Stresses/dem Verfahren selbst völlig außer Acht gelassen haben.
Ein Kollege in München hat das nun auf den Punkt gebracht, nachzulesen ist das in der „SZ“, dort heißt es „Schwurgericht hat Urteile möglicherweise ohne rechtliche Grundlage gefällt“, der BGH folgt dieser Auffassung,
heißt im Klartext:

„Wo kein aktueller Geschäftsverteilungsplan vorliegt, kann auch nicht rechtskräftig Recht gesprochen werden.“

Der Anwalt in München weiter:

„Ohne Geschäftsverteilungsplan gibt es keinen gesetzlich bestimmten Richter“

Ein Tipp an Sie, liebe Leser, sehen Sie sich mal, nur als Beispiel, den Internetauftritt des LG Heilbronn an „Geschäftsverteilungsplan“ und im Vergleich dazu z.B. den Auftritt des LG Stuttgart zum selben Thema. Es existieren Welten der Unterschiede, warum?
Und wenn Sie sich z.B. „LG Heilbronn – Geschäftsverteilungsplan“ aufrufen, dann werden Sie allenfalls bestens darüber informiert, auf welchen gesetzlichen Grundlagen dies beruht. Über den Plan selbst schweigt man sich aus.
Die Einhaltung dieses elementaren Gesetzes dürfte mittlerweile im Nirwana verschwunden sein. Es wird Zeit, dieses Gesetz zum Leben zu erwecken, bzw. seine Missachtung entsprechend „zu würdigen“!
Worum es geht, ist nicht mehr und nicht weniger als den ‚gesetzlichen Richter‘ nach Art. 101 Abs.1 S.2 GG

„Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden“.

Und wer dieser gesetzliche Richter ist, nun, das legt der sog. ‚Geschäftsverteilungsplan‘ fest, der jedes Jahr neu zu erstellen ist und exakt anzugeben hat, welcher Richter für welche Sache als gesetzlicher Richter zuständig ist.
Nur wenn dies eindeutig festgelegt ist, kann in einem Prozess der ‚gesetzliche Richter‘ tätig werden. Ist dies nicht der Fall, stammt die Entscheidung nicht vom ‚gesetzlichen Richter‘ und ist – ohne weiteres verfassungswidrig und nichtig ohne jede Heilungsmöglichkeit.
Es müsste eine Bringschuld der Gerichte sein, diese Eigenschaft als ‚gesetzlicher Richter‘ vor jeder Verhandlung den Parteien und Betroffenen offenzulegen, was nie passiert.
Stattdessen gibt es großen Ärger, wenn z.B. eine junge Polizistin die Frau Vorsitzende nach ihrer Legitimität fragt und den Amtsausweis verlangt. Dies wird als Disziplinarvergehen verfolgt und als untragbar angesehen, wenn sich ein Beamter / eine (mutige) Beamtin solche Frechheiten herausnimmt.
Man kann nur immer wieder zu dem Schluss kommen, dass dieser Geschäftsverteilungsplan eine besondere Geheimsache zu sein scheint.
Manche Spezialisten werden jetzt kommen und sagen, dass dies überhaupt kein Geheimnis ist, sondern die Auswirkung davon, dass die Gerichte nach Abschaffung des § 15 GVG im Jahre 1950 keine Staatsgerichte mehr sind, sondern auf privater Basis arbeiten.
Daher auch die Bezeichnung ‚Geschäfts‘-Verteilungsplan und keineswegs von mir aus ‚Gesetzliche Spruchkörper für das Jahr xy‘ oder einfach ‚Planmäßige Verfahrenszuständigkeit für das Jahr xy‘, es gibt viele Möglichkeiten, einen besseren, d.h. treffenderen Ausdruck anstelle von ‚Geschäfts‘-Verteilung zu finden.
Daher verstummen auch die Kritiker nicht, die steif und fest behaupten, Gerichte und Behörden sind längst privatisiert, sonst würde man diese z.B. nicht bei D&B Bisnode finden, wo alle ausnahmslos als ‚private companies‘ gelistet sind. Hilf Himmel, was nun…?
c.c.K.e.d. – Diese Frau ist unser größtes Geheimnis, oder etwa nicht…? (sdg).1

  1. www.lutzschaefer.com: Wissenenswertes aus dem April 2017[]

1 Kommentar

  1. Lutz, wem nutzt dieser Artikel? Was soll dieser Artikel aufklären? Über was? Dass die Firma keinen Geschäftsplan hat? Wieso überhaupt ein Geschäftsplan? Geschäftsfall also welchem Geschäftsinteresse geht ein “ Gericht“ nach? Durchsuchen wir das D.U.N.S UPIK Register und stellen fest, dass sämtliche noch so genannten Gerichte eingetragene Handelsfirmen sind, mit Geschäftsführern, die sich mal in rot und mal in schwarz, mit und ohne Perücke verkleiden, um das „böse“ Schäfchen, welches das Unschuldslamm spielen soll, als Geschäftsfall mit Geschäftsnummer nach HGB sich daran abgearbeitet wird, am liebsten rasch noch vor der wohlverdienten Mittagspause. Ein klassischer Fall von Präjudiz? Ja, denn im dem Augenblick, wo ein Menschen als Vertreter der Person eben nicht vor das Schiff tritt und sich als Souverän erklärt, ist das Geschäft mit einer ordentlichen Rechnung zu Gunsten der Firma geplatzt. Warum? Weil hier das Öffentliche Recht vor der Reling das Betreten des Geschäftsraums, nach HBG, tritt und da sind eben alle Robenträger nicht mehr befugt, zuständig. So auch mit allen souveränen int. staatlich anerkannten Staatsangehörige aus allen verwüsteten und ausgeraubten sowie unterdrückten Ländern, in dem die W-otan Barbaren ihren Kolonialistischen Feldzüge zwecks Sicherung von Rohstoffen ihre Munitionsarsenale und Mil.Industrieprodukte leeren und Gewinn bringend einsetzten. Der Zusammenhang darin besteht nämlich im immer noch geltendem Besatzungsrecht also angewandtes Welt-Kriegsrecht nach dem Admirality Law of Land&Sea deren rechtlichen Grenzen für sie nicht gelten, ob Menschenrechte, Kriegswaffeneinsatzrechte etc. Da darüber hinaus es ein religiöser ideologischer Krieg ist, dessen historisches Zeitfenster 5000 Jahre die ägyptische und griechische Mythologie und Hwerrscher-Geschichte aus dem AT mit einbezieht, sind alles Menschen, besonders die Weisse Rasse, so nach Thora und Talmud, Vieh ohne Rechte und Daseinsberechtigung und ohne das Recht auf Besitz und Eigentum, denn sie werden besessen von schwer psychopatisch kranken Besessenen, die über ihre private Geldmacht, die sie seit ca. 2100 Jahren entwickelt haben, ihre Macht über das Gojim ausüben, im vollen Einverständnis und Erlaubnis des SS. Sancta Sede, Nutznießer und Antreiber. Gläubige/Gläubiger…wir ham di. krieche zu unserem Kreuze. Eine besonders kranke Spezie, die derzeit die verwaltungen global steuern, sind die illuminierten Zionisten, die mit den Jesuiten zusammen die Welt terrorisieren, seit dem 18. Jahrhundert, die die gesamte Freimaurerei unterwandert haben und durch ihre Logen und Bruderschaften satanistischen Gewaltherrschaft ausüben.
    Also, wer sich auf die Entdeckungsreise begibt und sich die wirklichen dt. Rechtsgrundlagen unserer Zeit von 1871 bis 1918 und von 1918 bis heute anhand Fakten und Urteilen, neben dem organisiertem und fein säuberlich eingetrichterten mußt-du-nur-wissen-was-wir-wollen-was du-zu-wissen-hast, dann sieht die Welt der wahren Rechtsgestaltung schon anders aus. Sie wissen das. Nur, Sie dürfen dies eben nicht analysieren und veröffentlichen, dagegen hat HH/JG Plagiat Maaslos was, seine Strippenzieher auch. Zensur auf ganzer Linie. Also, weiter wie bisher. Geschäftsfall, Geschäftsnümmerle, Geschäftsordnung hin-und-her, damit die an/beklagte „Sache“ also Sache&Person, ist eh wurscht und eins in derselben braunen übergestülpten Pelle, ein auf recycelten braunen Papier unlesbare Wortphrasen aus der Absatz-Kreationsabteilung einen Aufdruck findet, welches ohne Unterschrift und Siegel unter der nicht mehr vorhandenen Flagge des Landes im „Namen des Volkes“, äähmm der FIRMA, der Sache ausgehändigt wird und „rechtsgültige“ sein soll. Na zi lich abgefahren das ganze schräge System, naso wollen es die Sozen gerne „ihr“Recht haben. Ende der Täuschung und Symbole und Zeichen treffen Menschen und Personen helfen beim Aufklären und Aufdeckung der Wahrheit. Wer-will-was-von-wem-woraus…ich prüfe…den kausalen Teil. 1.Lektion Jura im BWL-Studium.

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