ARD ZDF Beitragsservice: Den aufGEZwungenen Weg beenden!
Von der Wiege (Kündigung der Einzugsermächtigung) bis zur Bahre (Gerichtsverhandlung). Bis zur „Bahre“, das riecht nach verderben, sterben, verwesen und genau aus diesem Grund habe ich den ersten Satz so aufs Papier geschmissen. Schließlich ist es doch so, dass, wenn ich den Gang der Verweigerung bestreite, am Schluss ein Teil davon sterben muss. Entweder ich, was wohl nicht ganz auszuschließen ist, oder der übermächtige, von den Herrgöttern ins Leben gerufene ARD ZDF Beitragsservice. Eigentlich könnte ich hier schon einen Schlusspunkt setzen, denn sich mit Satan, Teufel, Beelzebub einzulassen, ist schon eine recht harte Nummer! Nur so: Ich bin zuversichtlich, dass ich trotz leichtem Unbehagen den Dreckspatzen, dem ARD ZDF Beitragsservice das Handwerk legen kann! und wenn Du diesen Beitrag zu Ende gelesen hast, dann wirst Du wahrscheinlich genau so denken!
Den ARD ZDF Beitragsservice in die Knie zwingen!
Okay, es ist erst einmal so, dass wer so was tut, der braucht, um den aufgezwungenen Weg zu beenden, auch eine gehörige Portion Mut oder, wie es bei mir anzufinden ist, eine außerirdische Ver — rücktheit. Doch wenn ich mir die Geschichte von David gegen Goliath anschaue, dann spricht dennoch nichts dagegen mich dieser Aufgabe mit einer gewissen Gelassenheit zu stellen. Und so Gott – wie ich – will, wird es sicher auch möglich sein einen schier unbezwingbaren Gegner in die Knie zu zwingen. Schließlich, und da beißt die Maus kein Faden ab, bin ich im Recht! Okay, man sagt mir auch eine gewisse Rechthaberei nach, aber alles was Recht ist habe ich, da mir in der Vergangenheit seitens der Firma BRD GmbH Abteilung Rundfunk-Stör-Anstalt mein Recht in viel zu vielen Punkten genommen wurde, nun fein säuberlich mein rechtliches Begehr in eine Klageschrift gegossen.
Halt, stopp – eins nach dem anderen! Bis dahin ist schon noch eine kleine Wegstrecke zu meistern und dazu verweise ich auf meinen 1. Aufsatz „GEZ schadet der Gesundheit“, wo ich ausführlich einen gangbaren Weg geschildert habe, wie man mit dieser Firma ARD ZDF Beitragsservice abrechnen kann. Nun, ob dieser Weg, den ich da in Zement gegossen habe, der Richtige ist, das weiß der liebe Gott und deshalb rate ich jedem, den es nach der Freiheit gelüstet, sich seinen eigenen ganz persönlichen Weg zu suchen. Meine Ausführungen zu dem menschenunwürdigen Machwerk, namens Haushaltsabgabe, sind lediglich als Denkanstöße anzusehen. Auf jeden Fall beginnt, um sich von dem Irrsinn zu befreien, alles mit einem festen Entschluss. Und mit diesem Gedanken ist es so wie mit der Nadel im Heuhaufen, denn selten oder nie findet man diese – sprich, mag die Ungerechtigkeit noch so groß sein, der Deutsche Michel schluckt jeden Mist – Prost! Das hat auch der WDR-Chefredakteur Schönenborn erkannt. Er meint:
„Die Wirklichkeit, in der ich lebe, ist eine, in der wir wertgeschätzt werden, sehr sogar. Ich erlebe es höchst selten, dass Zuschauer unser System in Frage stellen. Wer stattdessen irgendwo im Land unterwegs ist, im Münster- oder Sauerland zum Beispiel, und sich als WDR-Mitarbeiter zu erkennen gibt, kann viel Lob einstreichen.“ [1]
Strategien, wie man mit sich bei Konflikten mit dem ARD ZDF Beitragsservice einwandfrei positioniert.
So stellt der Bernd in seinem Büchlein verschiedene Strategien, wie man bei schweren Konflikten, wie zum Beispiel bei der Sache mit der so genannten Haushaltsabgabe, die einem über den Rundfunk Beitragsservice von ARD und ZDF sowie Deutschlandradio zugestellt wird, sich strategisch, juristisch und psychologisch einwandfrei positioniert, vor, so dass man auch einem übermächtigen Gegner, wie die unrechtmäßige Propaganda-Rundfunk-Anstalt, in seine Schranken verweisen kann. Er macht aber auch keinen Hehl daraus, dass, wer sich gegen das Unrechtssystem wehrt, schon mal als Verlierer den Platz verlassen muss. Dies ist aber nicht weiter tragisch, denn einmal verloren heißt noch lange nicht, dass man nicht wieder aufstehen kann und mit neuem Schwung, aber auch aus der Erfahrung, die man gemacht hat, beim nächsten Mal es besser machen kann. Genau so sehe ich das auch und ich verrate Dir nun ein Geheimnis, aber behalte das, was ich Dir nun ins Ohr flüstere, erst einmal für Dich. Komm rücke etwas näher, es muss ja nicht gleich jeder hören: Ich kenne den Weg in die Freiheit und die Zauberformel ist „146“. Ich weiß, das mit der „146“ ist für Dich erst einmal ein Rätsel, aber das Geheimnis ist der Artikel 146 Grundgesetz, über den wir uns die Freiheit wieder nehmen können. Nur so viel: Man muss lediglich die Wahrheit aussprechen und mutig sein Recht einfordern, aber genau hier liegt der Haken! Denn wer wagt es heute noch bei ständiger Gewaltandrohung einem Gegner, der übermächtig erscheint, Paroli zu bieten? Antwort: Das wagen Leute, die nichts mehr zu verlieren haben und frei von Angst sind.
Keine Angst vor dem ARD ZDF Beitragsservice
Und ich? Ich habe zumindest keine Angst die Wahrheit aufs Papier zu schmeißen! Was noch? Ach ja, nähere Infos dazu findest Du auf der Weltnetzseite Staatenlos.info. Nun, auch wenn Du mit dieser Aufgabe erst einmal überfordert bist und wenn dann auch noch zusätzlich alle anderen Stricke reißen, dann gibt es dennoch das eine oder andere friedliche Mittel, wie Du Deinen Gegner bei Laune halten kannst. Also kein Grund sich zu fürchten. Zur Not kannst Du Dich ja erschießen oder zwecks Anfeuerung, bzw. Unterstützung von Terror und Kriegen weiter Monat für Monat, Jahr für Jahr brav der Rundfunkanstalt, über den ARD ZDF Beitragsservice, die dazu benötigten finanziellen Mittel (Kriegssteuer) zur Verfügung stellen. Okay, für das gute Geld, das Du den Kriegstreibern in den Rachen wirfst, wirst Du ja vom Reichsempfänger schließlich auch noch bespaßt! Du wirst mit allerlei Quatsch, Tratsch und Klatsch unterhalten. Man hält Dich weiter unten! Es wäre ja blöd, wenn Dir die Wahrheit ins Bewusstsein fiele, wozu Du denn Zwangsbeitrag abdrücken musst! Was, das weißt Du nicht? Okay, dann pass gut auf. Das ist so: Über die gleichgeschalteten Medien wird Dir der Weltfrieden, der über Leichen geht, verkauft. Du finanzierst, wenn Du an den Beitragsservice Kohle abdrückst, Deinen eigenen Untergang! Du bist so laut! Hat Dich diese Tatsache erregt? Ruhig Blut – in der Ruhe liegt die Kraft und diese kannst Du, wenn Du Dich auf einen Kampf mit der Firma einlässt, gut gebrauchen!
Gegenüber dem ARD ZDF Beitragsservice sachlich, ruhig und korrekt auftreten.
Nun gut, dann bewahre erst einmal Deine Ruhe. Du brauchst ja nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen und heute noch nicht mit einer Klageschrift die Geld-aus-den-Taschen-ziehern zum Äußersten reizen. Gemütlicher und mit weit weniger Aufwand geht es, wenn Du die Firma dazu reizt selber gegen Dich zu klagen. Lass sie doch klagen, denn auf die mühsam erstellte Klageschrift, die Dir zugestellt wird, antwortest Du einfach mit einer Klageabweisung. Bis dahin ist der ganze Zirkus, sprich sind die Bettelbriefe, die Drohungen vom ARD ZDF Beitragsservice halt nur das Vorgeplänkel! Entschieden wird hier ja noch gar nichts. Also, nachdem die Einzugermächtigung gestoppt ist und Du bei der Bank dafür gesorgt hast, dass nichts mehr von Deinem Konto abgebucht wird, kannst Du Dich erst einmal ganz gelassen in den Sessel fallen lassen. Du hast, und wer wird Dir das Übel nehmen, halt einfach keinen Bock mehr drauf eine an den Haaren herbei gezogene Forderung zu begleichen. Halte einfach, so lange bis Dir ein gerichtlicher Mahnbescheid über den mehr oder weniger rechtmäßigen Postverkehr zugestellt wird, Deine Hacken still. Danach musst Du jedoch handeln! Kreuze sodann auf diesem Papier „insgesamt Widerspruch“ an. Keine Sorge, keine Angst, denn von dem amtlichen Papier brauchst Du Dich, wie die weitere Geschichte zeigt, nicht zu fürchten, denn jeder Depp – und genau so outen sie sich mittlerweile – kann sich ja so einen Mahnbescheid im Internet herunterladen oder sich diesen beim nächsten Zeitschriftenhandel besorgen. Das Gericht, das den Mahnbescheid verschickt prüft nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Es begnügt sich lediglich mit einer Begründung und dann wird dem Verweigerer das „amtliche“ Papier mehr oder weniger ordentlich zugestellt. Über die Zustellung lasse ich mich jetzt nicht näher aus, denn das ist eine Geschichte für sich, auf die hier aus Platzgründen nicht weiter eingehen möchte. Also gehen wir mal von einer ordentlichen Zustellung aus. Du bekommst Post vom Gericht. Auch hier kein Grund sich in die Hosen zu pinkeln, denn wie gesagt, geht das Gericht nur einem Geschäft nach und verschickt deshalb den Wisch – den Mahnbescheid – ungeprüft an Dich weiter. Immerhin, das merke ich gerade deutlich an Deinem unruhigen Verhalten, hat für Dich solch ein Schreiben schon Gewicht. Na klar, es stellt schließlich ein imponierendes Mittel, um Dich einzuschüchtern, dar. Weil Du jedoch durch meine Informationen in Form gebracht wurdest, geht Dir das Schreiben, das man Dir zugestellt hat, an Deinem Hinterteil vorbei. Okay, was kannst Du in der aufkommenden Erregung noch tun. Na klar kannst Du über diesen unrechtmäßigen Angriff Deine Freunde informieren – Du gehst so zu sagen an die Öffentlichkeit! Ob Du dabei einen freundlich gestimmten Pressefritzen dazu bewegen kannst das AbGEZocke vom Rundfunk Beitragsservice einer breiten Masse kund zu tun oder ob Du Dir in einer offene E-Mail Luft verschaffst, das liegt ganz alleine an Deiner Phantasie und diese kennt in der Regel keine Grenzen.
Schritt für Schritt Erklärung, um sich den ARD ZDF Beitragsservice vom Halse zu schaffen.
Okay, es gibt schon Grenzen – vielleicht Grenzen des guten Geschmacks – aber bei alledem läuft es, wenn man sich als bisheriger Zwangsbeitragszahler gegen den ARD ZDF Beitragsservice zur Wehr setzt, in der Regel so ab:
- Dauerauftrag kündigen und dieses Schreiben mit guten Gründen versehen und anschließend dem ARD ZDF Beitragsservice in geeigneter Form (vorab per Fax und danach per eingeschriebenen Brief gegen Unterschrift) Deinen Willen übermitteln.
- Weiterhin gleich einen Ordner anlegen, wo Du alles, was danach folgt, ablegen kannst. Die nächsten Bettelbrief ignorieren, denn davon werden nun einige folgen.
- Nach vielen Briefen, die mit immer härteren Drohungen – Mahngebühren etc. – gespickt sind, folgt irgendwann ein Beitrags- bzw. Feststellungsbescheid. Dieser hebt sich von den anderen Briefen ab. Er beinhaltet eine Rechtsmittelbelehrung und diese solltest Du Dir ganz genau anschauen und danach handeln! Wichtig: Frist nicht versäumen!
- Falls hier mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gedroht wird, ist mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zu kontern. Es ist dabei auf den § 80 Abs. 4 VWGO zu verweisen.
- Wird dem nicht stattgegeben dann stellst Du beim Verwaltungsgericht den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung.
- Irgendwann folgt dann ein abgelehnter Widerspruchsbescheid und jetzt wird es Zeit der Anstalt Dein Leid zu klagen – sprich dem Gericht Deine Klage einzureichen und das machst Du entweder nach Gutdünken oder aber auch mit einer Abhandlung von hieb – und stichfesten Gründen, die Du ausführlich darlegst.
Zu Punkt 4 möchte ich, aufgrund eines aktuellen Urteils, etwas ausführlicher eingehen. Also hör zu!
Am 12. August hat das Landgericht in Tübingen (Aktenzeichen: Az. 5 T 81/14) in einem Fall Recht gesprochen! Die Vollstreckungsmaßnahme vom ARD ZDF Beitragsservice gegen einen „säumigen Zahler“ wurde wegen gravierender Formfehler für null und nichtig erklärt! Und weil davon auszugehen ist, dass ALLE Vollstreckungsandrohungen, aufgrund der Vereinfachung, auf elektronischem Wege erstellt und bundesweit verschickt wurden, sind diese natürlich ebenso in die Tonne zu treten. Nein, das machst Du nicht. Du willst ja aus der Nummer rauskommen und deshalb stellst Du den Zwangseintreibern ein Bein! Schau mal genau auf den Wisch drauf. Siehst Du irgendwo einen Dienstsiegel sowie einen Namen und eine richtige Unterschrift oder fehlt einfach alles? Wenn ja, dann prüfe den sogenannten Feststellungs- bzw. Beitragsbescheid auf Herz und Nieren. Damit dieses Papierchen überhaupt Gültigkeit hat, bzw. ob dies ein amtlicher Bescheid ist, erkennst Du auch hieran: Die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde müssen korrekt genannt sein. Findet sich im Kopf des Schreibens links oben das Wort „Südwestrundfunk“ ohne Bezeichnung der Rechtsform und ohne Anschrift sowie rechts das Logo des „ARD ZDF Deutschlandradio – Beitragsservice“ nebst sämtlichen Adress- und Kontaktdaten, dann ist das eben nicht korrekt!
„Gläubigerin der Forderung, derentwegen das Vollstreckungsersuchen gestellt wurde, ist gemäß § 10 RBStV der Südwestrundfunk – Anstalt des öffentlichen Rechts – als örtlich zuständige Landesrundfunkanstalt.“ [3]
Gläubigerin ist eben nicht der ARD ZDF Beitragsservice und wenn dieser sich dann noch mit „freundlichen Gruß Südwestrundfunk“ verabschiedet, dann ist eben klargestellt, dass es sich um keinen gültigen Verwaltungsakt handelt. Weiterhin ist zu beachten, dass ein „öffentlich-rechtlicher Rundfunkbeitrag“ erst nach einem wirksamen Bescheid fällig wird und dieser muss unbedingt individuell begründet sein. Auch wenn der „Schuldner“ die Höhe seines Beitrages und die Rückstände selber ermitteln könnte, ersetzt dies nicht einen rechtsgültigen Bescheid.
Ich fasse zusammen: Ohne einen richtigen Verwaltungsakt kann nicht vollstreckt werden! Und wenn Du das jetzt richtig gut anpackst, dann wird sich wohl alles in Wohlgefallen auflösen. Und wenn nicht? Okay, dann lies erst einmal weiter!
Elektronisch erstellter Brief vom Beitragsservice (GEZ)
Bei Leuten, die noch nie in die Fänge der GEZ geraten sind, sprich die bisher noch kein Vertragsverhältnis mit der GEZ eingegangen sind, und dennoch auf übelste Weise von den Abzockern angeschrieben werden, weicht die Vorgehensweise, wie diese sich gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren können, ab. Hier ein Musterbrief, der zur Zeit von dem so genannte Beitragsservice der ARD, ZDF und Deutschlandradio verschickt wird:
Sehr geehrte …
Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart. Die nächste Rate ist am …. fällig. Bitte zahlen Sie den Betrag von 50,00 EUR. Für die Überweisung haben wir für Sie ein Zahlungsformular vorbereitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Und damit bei Dir der Angstpegel steigt schreibt Dir dubiose Service, dass Du mit Deinen Beiträgen in Höhe von 377,58 EUR im Rückstand bist. Bist Du etwas erregt? Na klar, denn da Du mit dieser dubiosen Anstalt bisher kein Vertragsverhältnis eingegangen bist, kann es auch keinen Beitragsrückstand geben. Und so wirst Du wohl antworten.
Musterbrief an den ARD ZDF Beitragsservice – GEZ
Hier mein Vorschlag. Nein, pass auf, denn Du solltest den Brief mit Deinen eigenen Worten aufs Papier kleistern. Also lass Dich nicht von meinem VorSCHLAG beeinflussen. Trotzdem hier mal ein Text, wie eine Antwort aussehen kann:
„Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Und da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privat autonome Willensbildung erfolgt. Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, ergeht unverzüglich Strafantrag gegen Sie.“
Den Spieß umdrehen! Den Rundfunk Beitragsservice zum Klagen nötigen!
Um es kurz auf den Punkt zu bringen, ist es so, dass Du durch diesen Brief den Spieß umdrehst. Beharrt die GEZ nun weiter auf ihre Forderung, dann müssen sie klagen. Und wer klagt, der zahlt! Was kann Dir im schlimmsten Fall dann noch passieren? Im schlimmsten Fall streitest Du Dich vor Gericht mit der GEZ um einen lächerlich kleinen Betrag. Wenn diesem Zahlungsboykott allerdings 10.000 oder gar 50.000 Menschen folgen sollten, wird die GEZ andere Lösungswege, als eine gerichtliche Auseinandersetzung suchen wollen. Der Streitwert ist nämlich nicht von Dir zu zahlen sondern immer vom Kläger, also von demjenigen der was von dir haben will. Verlierst Du in der Sache, sieht es später nach dem Urteil natürlich anders aus.
Rechnen wir nun kurz die Gerichtsgebühren, die bei einem Beitragsrückstand von 6 Monaten in Höhe von 107,88 EUR anfallen, zusammen:
- 107,88 Euro x 10.000 (Verweigerer) = 1.078.800,00 Euro
- 107,88 Euro x 50.000 (Verweigerer) = 5.394.000,00 Euro
Weitere Informationen findest Du hier.
Noch was: Was ich hier bisher aufgeschrieben habe, das habe ich nach bestem Gewissen und nach meinem Wissensstand aufgeschrieben und was noch folgt, das ist genau so aufs Papier geschmiert. Es ist meine Art zu Handeln und deshalb gilt, wem es nach der Freiheit gelüstet, der muss es erstens mit seinem Gewissen ausmachen und zweitens selbst die Verantwortung für sein Handeln tragen! Also, für denjenigen sind die riesigen Nebenwirkungen, die dabei anfallen können selbst zu ertragen oder einen Anwalt zu erschlagen. So weit, so gut! Hier nun meine ganz persönliche Klageschrift.
An das
Verwaltungsgericht
In der Verwaltungssache
Vorname, Familienname – Kläger –
gegen
Südwest-Rundfunk, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
vertreten durch den Intendanten – Beklagten –
wegen eines rechtswidrigen Beitragsbescheides erhebe ich KLAGE und beantrage
den Beklagten zu verurteilen den Beitragsbescheid vom ….. sowie den Widerspruchsbescheid vom …. aufzuheben und sämtliche Forderungen gegen den Kläger fallen zu lassen .
Begründung:
Die Bescheide sind rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag formell und materiell in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz verstößt und somit rechtswidrig ist. Eine Verletzung von Grundrechten ist in keinem Fall hinnehmbar. In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Artikel 19 GG, (2)
Es kann mir nicht zugemutet werden, dass ich als Beitragspflichtiger mit einem geringen Einkommen genau so viel bezahlen muss, wie ein Multi-Milliardär. Das ist eindeutig ein Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip nach Artikel 20, 1 GG.
Nach Artikel 4 GG wird meine Glaubens- bzw. Religionsfreiheit verletzt. Mein ganz persönlicher Glaube, der nicht an eine Kirche gebunden ist, verbietet mir mich mit diabolischen Satanismus, der hinter den Medien steckt, einzulassen. Für mich als bekennender Gläubiger der Urenergie, die in anderen Religionen auch als Gott bezeichnet wird, gilt unerschütterlich, dass ich auf gar keinen Fall das Werk Satans unterstützen darf. Der Rundfunkbeitrag stellt deshalb für mich ein Eingriff in die ungestörte Religionsausübung nach Artikel 4 Absatz 2 GG dar. Gott als trotteligen Blödmann, wie sie in der ZDF-Sendereihe „Götter wie wir“ [4] dargestellt wird, ist für mich eine Beleidigung meines Glaubens an den Schöpfer des Universums und dieser Welt. Da nach § 166 StGB das Verbreiten von Schriften, die geeignet sind den öffentlichen Frieden zu stören, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen ist, kann mir nicht zugemutet werden, dass ich diese Straftat auch noch mit meinem Rundfunkbeitrag unterstützen muss.
Durch den Rundfunkbeitrag wird auch mein allgemeines Recht auf Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Absatz 1 GG verletzt. Es ist für mich untragbar, dass ich für übelste Diffamierungen und Lügen auf Gedeih und Verderb einen Zwangsbeitrag entrichten muss. Nach § 10 RvStV müssen Berichterstattungen und Informationssendungen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, den anerkannten journalistischen Grundsätzen, entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu überprüfen. In keinster Weise wird, wie nachfolgende Beispiele beweisen, von der ARD und ZDF diese Sorgfaltspflicht Genüge getan!
Hier eine kleine, aber nicht vollständige Auflistung, von Sorgfaltspflichtverletzungen:
Die Toten von Krasnoarmeysk sind einer Lügengeschichte geschuldet. Das gesteht mittlerweile auch der ARD Chefredakteur Gniffke ein. [5]
„Am 15.04.2012 berichtete die Tagesschau wieder einmal über Homs. Der Friedensplan wäre von Assad gebrochen worden, so hieß es. Als Beweis brachten sie ein Video, dass von den Rebellen aufgenommen wurde. Am selben Tag zeigte das ZDF-„Heute Journal“ einen Beitrag, in dem behauptet wurde, dass die Taliban in Kabul weiter Terroranschläge verüben. Im Großen und Ganzen nichts besonderes, das Problem ist nur: Es handelt sich um ein und dasselbe Video. Der erste Ausschnitt stammt aus der „Tagesschau“ in der über Syrien berichtet wird. Die selben Bilder verwendet das ZDF im „Heute Journal“ in einem Bericht über Afghanistan.“ [6]
„Bei einem Video, welches das ZDF als „Beweis“ über die Zustände in Syrien präsentierte, handelt es sich in Wahrheit um einen alten Youtube-Schinken aus dem Jahr 2007, der im Irak gedreht wurde. Dies besagt jedenfalls eine arabische Beschreibung des Videos, welches bereits im Jahr 2007 hochgeladen wurde und schon allein deshalb nicht aktuell sein kann, geschweige sich auf die aktuellen Zustände in Syrien beziehen kann. Trotzdem wurden die alten Bilder den Zuschauern als authentisch verkauft, welche dem Reporter angeblich „zugespielt“ wurden. Die grauenvollen Szenen seien ein Beweis Folter Folter und Mord in Syrien. Kein Hinweis, dass es sich um altes Youtube Material handelt.“ [6]
„In einer Sendung von „Hart aber Fair“ zum Thema Euro wurde eine eigene Umfrage in der Sendung nicht erwähnt, der zufolge sich 80% der Zuschauer für die D-Mark ausgesprochen haben. Aber damit nicht genug. Die entsprechende Umfrage wurde einen Tag später auch auf der Internetseite entfernt. Stattdessen gab es einen Link zu einer Umfrage, aus der hervor ging, dass die meisten Menschen „zufrieden“ mit der Arbeit der EU seien.“ [6]
„Am 14. 4. 2014 hatten ARD und ZDF ein Video gezeigt, dass angeblich einen „russischen Hauptmann“ zeigte, der ukrainischen Dorfpolizisten ihren neuen Kommandeur vorstellt. In der ARD-Tagesschau wurde das Video übrigens von der mittlerweile fragwürdigen Golineh Atai verbreitet. Bei ihr war das grüne Männchen sogar Oberstleutnant. Aufgeflogen! Es handelte sich um ein gestelltes Video der Putschisten-Anhänger, um der NATO eine russische Einmischung in der Ukraine „zu belegen“. ARD und ZDF zeigten das Video in den Hauptnachrichtensendungen tagesschau (1:14m), heute-journal (1:20m) und tagesthemen (2:32min) – eine lachhafte Propagandageschichte.“ [6]
„ZDF 3 sat: falsches Nazi-Zitat diffamiert Heidegger (24.5.2014) 3 sat: In der Sendung „Literaturclub“ unterstellt Elke Heidenreich dem deutschen Philosophen Heidegger ein falsches Nazi-Zitat. Hinterher kommt raus, dass sie das Buch gar nicht gelesen hat und sich auf eine fehlerhaften Veröffentlichung bei der „Süddeutschen Zeitung“ bezogen hat.“ [7]
„ZDF „heute journal“ Falschmeldung: Griechenland erzielt einen Haushaltsüberschuss. Ifo-Präsident Hans-Werner Sinn wirft der Troika Irreführung vor und kritisiert das ZDF: «Sicherlich hat der griechische Staat keinen Haushaltsüberschuss, wie es zum Beispiel im ZDF heute journal hieß. – Griechenland steht am Rande des Konkurses«. «Das ist eine Irreführung der Öffentlichkeit. Von solchen Haushaltsüberschüssen kann in Wahrheit nicht die Rede sein«, sagte er am Donnerstag in München. «Was die Troika von einem Kommissionssprecher in Brüssel verkünden ließ, war eine Zahl, bei der als einmalig erklärte Ausgabenposten einfach weggelassen wurden, insbesondere die Kosten der Bankenrettung, obwohl gar nicht absehbar ist, dass in den kommenden Jahren weitere Mittel zur Bankenrettung entbehrlich sein werden. Irgendwelche Haushaltssalden sind immer positiv, wenn man nur hinreichend viele Ausgabenposten weglässt. Deshalb ist es wichtig, sich an die Regeln von Eurostat für die Berechnungen des Primärdefizits zu halten und diese Regeln nicht nach Belieben zu verbiegen, so wie es gerade passt.«“ [6]
„Am 20.5. 2014 berichteten die ARD-Tagesthemen über angeblich 10000ende Menschen, welche gegen prorussische Separatisten protestierten. Gezeigt wurde unter anderem ein Bildausschnitt aus einem Stadion, welches dem Zuschauer suggerieren sollte, dass es voller Protestanten sei. Doch die Wahrheit: es waren nur ein paar Hundert anwesend. Das Stadion war völlig leer. Das wurde in dem ARD-Report jedoch verschwiegen.“ [6]
„ZDF Zensur: Auftrittsverbot für Butzko wegen EU-Kritik. (24.5.2014) Bei ARD und ZDF darf man keine Witze mehr über die EU machen. Kabarettist HG. Butzko durfte bei Illner (ZDF) nicht auftreten, weil sein Text offenbar zu kritisch war.“ [8]
„ARD zeigt falschen Heli-Abschuss: krasse Ukraine Manipulation. Die ARD Tagesschau zeigte Bilder eines angeblich von prorussischen Separatisten abgeschossenen Hubschraubers in der Ostukraine. Tatsächlich aber war es altes Bildmaterial, welches letztes Jahr in Syrien aufgenommen wurde.“ [9]
11.7.2014: „Wieder ein Fall von plumper Manipulation in den öffentlich-rechtlichen Medien. Die Wahl zur ZDF-Sendung „Deutschlands beste Männer“ und „Deutschlands beste Frauen“ war gezinkt. Besonders pikant: ZDF-Sprecher Claus Kleber wurde nach oben gemogelt. Den Zuschauern aber wurde vorgegaukelt, dass sie frei abstimmen konnten. Dabei stand das Ergebnis schon fest. ZDF-Programmdirektor Norbert Himmler bittet die Zuschauer um Verzeihung und kündigt Konsequenzen an.“ [10]
So weit zu den Beispielen, die wie gesagt, nur die Spitze eines Eisbergs sind, die ich als Zwangsbeitragszahler Tag für Tag über mich ergehen lassen muss. Eine umfangreiche Auflistung weiterer Medienlügen finden Sie auf der Weltnetzseite „Medien-Lügen“, die ich als Beweismittel meiner Behauptung dem Gericht vorlege. Dort werden seit 2011 auch die Missstände in einem Blog-Archiv festgehalten und diese archivierten Beiträge bitte ich ebenfalls als Beweise zuzulassen. [11] Und hier nun weitere Punkte, wie meine Rechte verletzt werden:
So verstoßen ARD und ZDF gegen § 10 RfStV. Dort heißt es: „Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers und als solche zu kennzeichnen.“ Genau das tun die Sendeanstalten nicht. So wird die jährlich wiederkehrende Meldung über „das Unwort des Jahres“ von der ARD und dem ZDF als Tatsachenbehauptung verbreitet. Meine Rechte sind dahingehend verletzt, weil mir dadurch suggeriert wird, dass ich solche Worte nicht mehr verwenden darf und dass Zuwiderhandlungen mit sozialer Verachtung zu bestrafen sind.
Im Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz steht geschrieben, dass ich mich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen bedienen kann. Und „ungehindert“ heißt natürlich die Freiheit zu haben, das zu konsumieren, was für mich gut und richtig ist. Meine Rechte sind dadurch verletzt, weil ich per Zwang das feudale Leben der Fernsehstars und Fußballprofis unterstützen muss. Ich als Mensch habe das natürliche Recht, nicht gezwungen zu werden, Firmen und Unternehmen zu finanzieren. Dieses Grundprinzip individueller Freiheit wird durch den Rundfunkbeitrag zerstört.
Weiterhin verstößt der Rundfunkbeitrag gegen das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20, 1 und 28,1 GG, denn ob arm oder reich müssen alle den selben Beitrag zahlen. Ein Ausgleich der widerstreitenden Interessen herzustellen und erträgliche Lebensbedingungen für alle zu schaffen, wird durch den Rundfunkbeitrag verhindert. Durch den Zwang kann ich mir kein anderes Medium, wie zum Beispiel „Sky“, mehr leisten.
Beim Rundfunkbeitrag wird sowohl im privaten als auch im nicht-privaten Bereich gegen das Gleichheitsgebot verstoßen. Die Tatsache, dass ein Hartz-IV-Empfänger eine Befreiung erhält, aber ein Geringverdiener, der mit Arbeit ein identisches oder geringeres Einkommen erzielt und den vollen Beitrag zahlen muss, widerspricht dem Gleichheitsgebot.
Der Rundfunkbeitrag ist eine unzulässige Steuer. § 3 Absatz 1 AO trifft haargenau auf den Rundfunkbeitrag zu. Da steht: „Steuern und Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen ALLEN auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft …“ Schon aus rein formellen Gründen ist diese Steuer unzulässig, da sie von den Ländern und nicht vom Bund beschlossen wurden. Die Länder haben keine Gesetzgebungskompetenz.
Aus diesen Gründen beantrage ich die Aufhebung der Bescheide. Ich verstehe jeden der genannten Begründungspunkte als eigenständig und ausreichend für die Begründung meiner Klage und eine Aufhebung der Gebührenbescheide. Sollte das Verwaltungsgericht die Möglichkeit einer Verfassungswidrigkeit einräumen, bitte ich darum, den Fall zur Entscheidung nach Artikel 100 GG an das Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten. Ich beantrage, das Verfahren zu meiner Klage zurück zustellen, bis analog begründete und in der Sache identische bereits anhängige Verfahren abgeschlossen sind. Ich möchte als juristischer Laie darauf hinweisen, dass ich in meiner Klage versucht habe, allen Anforderungen formell und inhaltlich gerecht zu werden. Ich baue darauf, dass das Gericht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO selbst die rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten erforscht und dass gemäß § 86 Abs. 3 VwGO das Gericht angehalten ist, Schriftsätze von juristischen Laien mit falsch oder ungeschickt formulierten Klageanträgen zu korrigieren. Darum möchte ich herzlich bitten.
So weit zu meinem vorläufigen Text einer Klage gegen die Rundfunkanstalt. Hier nun noch eine weitere Klageschrift eines anderen Rundfunkgeschädigten und die findest Du hier.
Und nun liegt es in Deinen Händen, was Du daraus machst! Nochmals zur Klarstellung: Jeder Mensch hat für sein Tun selbst die Verantwortung zu tragen. Einfach nur meinen Text kopieren bringt nichts, denn dann würde Deine persönliche „Handschrift“ fehlen und es wäre dem Gegner ein leichtes Spiel einen Menschen, der kein Rückgrat hat, in seine Einzelteile zu zerlegen. Jeder Fall ist ganz speziell. So wird Jemand, der noch nie der irren Anstalt, dem Rundfunk Beitragsservice einen Cent abgedrückt hat und nun sich mit Bettelbriefen ausgesetzt ist, anders reagieren müssen, wie einer, wie ich, der schon seit Jahrzehnten, aufgrund Unkenntnis der Rechtslage, auf die Abzocke reingefallen ist, anders argumentieren, bzw. auch anders vorgehen müssen.
Und, hat Dich der Mut verlassen oder suchst Du vielleicht nach einer anderen Möglichkeit, um Dich ohne große Aufregung gegen den Rundfunk Beitragsservice, sprich gegen das AbGEZocke zur Wehr zu setzen. Okay, kannst Du ja an einer Unterschriftenaktion, die für folgende Punkte steht, teilnehmen. Hier die Forderungen:
- Die Abschaffung der Zwangsgebühren bzw. des Zwangsbeitrags ab 2013 zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
- Ein bundesweit kostenlos empfangbares Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall, Finanzierung aus Steuermitteln.
- Deren Kontrolle sollte durch einen demokratisch gewählten Bürgerrundfunkrat erfolgen.
- Die Finanzierung der anderen öffentlich-rechtlichen Sender sollte ausschließlich durch Verschlüsselung, Werbung oder eine Mischung von beiden erfolgen. [12]
„Jeder ist für sein Handeln selbst Verantwortlich und trägt selbstständig alleine die Konsequenzen dafür. Daher sollten Sie sich vor einer möglichen Kontaktaufnahme ausreichend Gedanken machen.“ [13]
Ich bin am Ende meines etwas aus den Fugen geratenen Aufsatzes über den ARD ZDF Beitragsservice, aber am Anfang erst mein Begehr nach Freiheit in die Wege zu leiten – sprich, die Einzugsermächtigung an die GEZ stoppen.
Freiheitliche Grüße: Martin M. Luder (info-at-lefpilk.de )
https://www.youtube.com/watch?v=TPH8D7GKCiw
Quellenangaben
- www.spiegel.de
- Bernds Kampfbüchlein: GEZ
- openjur.de
- www.goetterwiewir.de/index.html
- propagandaschau.wordpress.com
- homment.com
- www.mmnews.de
- www.mmnews.de
- www.mmnews.de
- www.mmnews.de
- medien-luegen.blogspot.de
- online-boykott.de
- gez-boykott.de
Weitere Artikel zu diesem Thema