Die Befreiung vom Beitragsservice durch eine religiöse Betriebsstätte
Bevor ich Dir heute das Dingsbums mit der religiösen Betriebsstätte erkläre, bzw. warum Du als geschundener Beitragszahler keinen Cent mehr an das Sprachrohr Satans überweisen musst, bitte ich Dich nun eine aufrechte Haltung einzunehmen und Deine ungewaschenen Hände zum Gebet zu falten. Bist Du bereit – stehst Du stramm? Okay, dann sprich mir nach: Es gibt, auch wenn der Scheißdreck, der sich hinter der Firma Beitragsservice versteckt, keinen Grund die Haushaltsabgabe abzudrücken! AMEN!!!
Mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch den Beitragsservice erschlagen!
Okay, ich kann es auch leiser sagen. Also hör nun nochmals meiner gemäßigten Stimme zu. Das ist so: Die Gebührenabzocker, die sich hinter einer dubiosen Firma, die als „Beitragsservice“ firmiert, sind, da sie ohne Rechtsgrundlagen agieren, ganz einfach am Arsch. Kurz und knapp auf den Punkt gebracht ist es so, dass das Bürgerliche Gesetzbuch, das hochheilige Gesetzbuch der Deutschen, Verträge zwischen 2 Parteien zu Lasten Dritter nicht zulässt. Okay, eigentlich logisch, denn wo kämen wir denn hin, wenn Hinz und Kunz über unsere Köpfe hinweg uns eine Verpflichtung von Beiträgen auferlegen würden, wenn wir mit diesen nicht aus freien Willen in einer erotischen Beziehung stehen würden? Ach ja, wenn so was möglich ist, dann ist Schicht im Schacht.
Die Firma Beitragsservice darf keine Zwangsmaßnahmen androhen.
Genau so ist es! Obwohl der Betrug offenkundig ist, erdreistet sich diese Firma in unverschämter Art und Weise, dennoch mit Zwangsmaßnahmen zu drohen. Genau hier ist Schluss mit lustig und deshalb bleibt für den unbescholtenen Bürger nur noch eins, nämlich seine Lenden zu umgürten und zur Waffe zu greifen. Nicht, dass Du mich missverstehst, ist es so, dass die Waffe, mit der aufrichtige Menschen kämpfen, die Wahrheit ist. Also man/n oder Frau zieht sich das religiöse Leibchen um und vertraut bei seinem Kampf gegen das Böse auf den lieben Gott.
Ist die Keltisch druidische Religionsgemeinschaft die Lösung, zur Befreiung vom Beitragsservice?
Nein, das ist natürlich Blödsinn, denn ohne Erkenntnis der göttlichen Prinzipien und ohne Bewusstsein, dass das alles nur unter dem Motto „hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott“ laufen kann, geht gar nichts! Okay, wie es mein Freund der „Zufall“ so wollte, bin ich aus diesem Grunde zu der keltisch-druidischen Religion konvertiert und habe, da ich meinen Gott, der in mir lebt und wirkt, von ganzem Herzen liebe, meine Wohnung aufgelöst und diese zu einer religiösen Betriebsstätte erklärt.
Beitragsservice verletzt meine Grundrechte nach dem Grundgesetz
Okay, ich habe Dich verstanden! Auch Du willst Dich vom Zwang befreien und auch Du möchtest, wie es der Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz, verlauten lässt, Dich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen bedienen. Und „ungehindert“ heißt für Dich natürlich, die Freiheit zu haben, das zu konsumieren und zu bezahlen, was für Dich gut und richtig ist. Du beziehst Dich auf die freiheitliche Ordnung – auf Dein Grundrecht, das Dir eindeutig diese Freiheit zugesteht! Vom Zwang, dass Du per Einzugsermächtigung das feudale Leben der Fernsehstars und Fußballprofis unterstützen sollst, ist halt im Artikel 5 Abs. 1 GG nicht die Rede. Und deshalb ist für Dich die Haushaltsabgabe auch nur der letzte Versuch eines heruntergekommenen Systems, ihr eigenes Versagen unter den Tisch zu kehren! Der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag ist somit die logische Gegenwehr, den Rundfunk- und TV-Sklaven den letzten Fluchtweg abzuschneiden. Es ist jedoch, wie bei der Berliner Mauer so, dass jede Mauer auch Schlupflöcher, Tunnel, Risse sowie auch Fluchthelfer wie mich hat, und weil dem so ist, ist es natürlich absehbar, dass je größer der Wunsch nach Freiheit ist, desto größer ist auch der Wille diese Zwangsgebühr zu stoppen. Deshalb hör nun ganz genau zu:
„Jeder Mensch hat das natürliche Recht, nicht gezwungen zu werden, Firmen und Unternehmen zu finanzieren. Dieses Grundprinzip individueller Freiheit wird durch die Nachfolgeorganisation der GEZ, dem Rundfunkbeitrag, zerstört und findet ab 2013 seinen traurigen Höhepunkt.“ [1]
Nur blöd, und das möchte ich Dir natürlich nicht verheimlichen, ist es so, dass zum zivilen Ungehorsam und des „sich-frei-strampelns“ schon eine gehörige Portion Mut und eine gewisse Gelassenheit dazugehört.
Wer sich gegen den Beitragsservice wehrt, der braucht etwas Mut und ganz viel Gelassenheit.
Ja Gelassenheit gehört dazu, denn alles, was ich schreibe, ist grundgesetzlich geschützt! Pass auf! Nach Artikel 4 GG wird durch die Zwangsabgabe meine Glaubens- bzw. Religionsfreiheit verletzt. Mein ganz persönlicher Glaube, der nicht an eine Kirche gebunden ist, verbietet mir ganz einfach mich mit Satan, der hinter den Medien steckt, einzulassen. Für mich als glühenden Verehrer von der Kraft, die alles Leben erschaffen hat, und die in den verschiedenen Religionen auch als Gott bezeichnet wird, gilt unerschütterlich, dass ich auf gar keinen Fall das Werk Satans unterstützen darf. Der Rundfunkbeitrag stellt deshalb für mich nach Artikel 4 Absatz 2 GG ein Eingriff in die ungestörte Religionsausübung dar. Gott als trotteligen Blödmann, wie sie in der ZDF-Sendereihe „Götter wie wir“ [2] dargestellt wird, ist für mich eine Beleidigung meines Glaubens an den Schöpfer des Universums und dieser Welt. Da nach § 166 StGB das Verbreiten von Schriften, die geeignet sind den öffentlichen Frieden zu stören, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldbuße zu bestrafen ist, kann mir nicht zugemutet werden, dass ich diese Straftat auch noch mit meinem Rundfunkbeitrag unterstützen muss.
Wer will, der kann sich von der Zwangsgebühr befreien!
Genau aus diesem Grunde habe ich mich von der GEZ-Gebühr und auch vom Beitragsservice befreit. Okay, das gelingt nicht auf Anhieb jeder lieben Seele. So kann ich von Fällen berichten, wo im einen oder anderen Fall der Beitragsservice trotz klarer Rechtslage weiter abzocken möchte. Kein Grund zur Panik, und kein Grund sich vor Angst in die Hosen zu machen, denn nun, meine lieben Brüder und Schwestern im Herrn merket auf: Die Behauptung der dubiosen Firma „Beitragsservice“, dass es sich bei Euren 4 Wänden um eine Wohnung und nicht um eine religiöse Betriebsstätte handelt, ist natürlich nur eine böswillige Unterstellung. Lach nicht, denn das kann ich beweisen! Dazu werfen wir doch mal einen kurzen Blick zurück in die Kirchengeschichte und machen uns gemeinsam auf die Suche nach der ersten offiziellen religiösen Betriebsstätte, die nicht in prunkvollen Gemäuern, sondern, und jetzt halte Dich fest, in schlichten Behausungen zu finden war. Wie Bitte? Du hast mich schon richtig verstanden, denn genau so steht’s geschrieben:
„Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen.“ [3]
Die ersten religiösen Betriebsstätten waren Wohnungen!
Und wo versammeln sich in der Regel Menschen, die mit dem lieben Gott in Eintracht leben? Natürlich bei mir oder in der nächst besten Hütte, Haus und auch Wohnung. Also, falls die lustige Firma „Beitragsservice“ Deine geheiligte Betriebsstätte in Zweifel zieht, dann lädst Du diesen Service zu einer Messe in Deine Betriebsstätte ein und drückst dem Herrn oder Frau „Beitragsservice“ zwischen einem Kaffee und ein Stück Kuchen diesen Zettel in die Hand. Was, Du meinst, dass die Worte des Herrn, die ich gerade aufs Papier geschissen habe, zu dürftig sind? Macht nichts, und deshalb werde ich noch etwas deutlicher. Hör zu:
„Parallel dazu müssen in Galiläa ebenfalls sehr früh christliche Gemeinden entstanden sein. So fand man in Kafarnaum eine frühchristliche Pilgerstätte. Sie wird mit dem ehemaligen Wohnhaus des Petrus identifiziert, wo sich die ersten Jesusanhänger trafen. Nach Mk 16,7 EU fanden Jüngerbegegnungen mit dem Auferweckten in Galiläa statt; dies bestätigt Mt 28,16–20 EU und Joh 21 EU.“ [4]
Ach ja, wenn das auch noch nicht genügt, dann hau doch mal dem Beitragsservice Apostelgeschichte 2, 46 und 5, 42 um die Ohren, da wo geschrieben steht, dass sich Christen nicht nur in Tempeln sondern auch in Häuseren zu sogenannten Hausgemeinden – also in häuslichen religiösen Betriebsstätten – trafen. [5]
„ Und Jesus ging zum Tempel Gottes hinein und trieb heraus alle Verkäufer und Käufer im Tempel und stieß um der Wechsler Tische und die Stühle der Taubenkrämer und sprach zu ihnen: Es steht geschrieben: „Mein Haus soll ein Bethaus heißen“; ihr aber habt eine Mördergrube daraus gemacht.“ [6]
Das sei ferne, denn wer seine 4 Wände als keltisch-druidische Betriebsstätte erklärt, der bekennt sich zu den göttlichen Gesetzen. Da herrscht in solchen Stätten zwar auch viel Betrieb, aber alles unter dem Motto, sich gegenseitig zu helfen, sich auszutauschen, sprich, alles, was dem Nächsten dient, zu tun, und das Böse zu unterlassen. Und in diesen heiligen Gemäuern ist kein Platz für Satan, der aus der Röhre guckt.
Mehr brauchst Du dem Satan, der sich hinter dem Beitragsservice versteckt, nicht erklären! Jedes weitere Wort ist vergebene Liebesmüh! Also setze ich hier jetzt ein Ausrufezeichen – nein, ich bin am Ende. AMEN!
So verbleibe ich nun mit einem „Herzlichen Grüß Gott“ Dein Martin M. Luder (info-at-lefpilk.de)
https://www.youtube.com/watch?v=nR9YmdhscuU
Quellenangaben
Weitere Artikel zu diesem Thema