Ist dem Organhandel ohne Patientenverfügung Tür und Tor geöffnet?

Muss man sich mit einer Patientenverfügung vor Zwang und Terror schützen?

Das sind mal zwei gute Fragen, oder nicht? Nein, Blödsinn, denn wir wollen doch mit einer Patientenverfügung nicht das Geschäftsfeld „Organhandel“ kaputtmachen! Schließlich kann der professionelle Schlachter im weißen Kittel schon bei einer Nierentransplantation locker 60.000 bis 250.000 Dollar einfahren. Nun, die Zahlen schwanken – ich übrigens gerade auch -, aber pi mal Daumen, und nach einer Kreuz- und Querberechnung, ist das gegenüber 2012 ein lustiger Preisanstieg von 500 Prozent.1

Das lukrative Geschäft mit dem Organhandel

Übrigens wird  heute  auf dem Schwarzmarkt für das komplette Ausmisten der Organe von minderwertigen Kreaturen schon mal 300.000 EUR auf den Operationstisch gelegt.1 Also eine rundum gute Sache, ein Milliardengeschäft, mit dem Hinz und Kunz, Dick und Doof, kranke Häuser, Ärzte und unzählige Firmen sich eine goldene Nase verdienen können. Lach nicht! Das Geschäft mit Innereien spült schließlich sehr viel Fiat-Money in die unterschiedlichsten Kassen und Hosentaschen. So zögert der geneigte Geldverdiener – das bisschen Mensch im weißen Kittel – halt auch nicht lange bei einem Verkehrsunfall den verunfallten Hirntoten zügig auszuweiden.

Kein Grund zur Aufregung, denn in manchen Ländern werden Angehörige von Hirntoten nicht einmal gefragt, ob sie der ekligen Prozedur zustimmen. Da wird das, was da so regungslos rumliegt, aber doch noch irgendwie am Leben ist, nach Belieben in seine Einzelteile zerlegt. Also bleibe ruhig, denn dieses Geschäft ist immer noch besser als sich weiterhin mit einer Nullzinspolitik abspeisen zu lassen. Also her mit dem Zeugs, sprich, mit dem unwerten Leben, das man ja auch für Allerlei Unfug gebrauchen kann.

Ohne eine Patientenverfügung hat der Verstorbene nichts zu lachen 🙂

Nun, für das bisschen Mensch, welche diese „Operation“ über sich ergehen lassen muss, mag das vielleicht ein Härtefall sein, aber wer halt zum Zeitpunkt der Schlachtung keine Patientenverfügung in der Tasche hat, der muss sich nicht wirklich aufregen. Na klar, denn dann kommt es, wie es kommen muss! Wieso, warum? Ganz einfach weil es mittlerweile gute Sitte ist in Krematorien verstorbene Menschen in ihre Einzelteile zu zerlegen und hernach das Fleisch, die Organe und was sonst noch dranhängt, der Industrie zu Verfügung zu stellen. Beispielsweise lässt sich mit dem Zeugs Seife, Cremes, Potenzmittel und andere pharmazeutische Mittel herstellen. Um die Sache abzurunden werden auch gerne noch abgetriebene Föten und Stammzellen vom Schwarzmarkt angeboten. Da schaffen, gegen gute Bezahlung, gerne Ärzte und Leute, welche in kranken Häusern malochen, mit der Organ-Handel-Mafia Hand in Hand.

Die Ärmsten der Armen trifft es am härtesten

Und jetzt darfst Du 3 Mal raten, wer die hauptsächlichen Leidtragenden sind. 1, 2, 3 – ich kürze ab! Das, was geschlachtet wird, das findest Du immer dort wo die Ärmsten der Armen ihre Zelte aufgeschlagen haben. Und da, wo die Existenz am meisten bedroht wird, da finden diejenigen, die sich diesem lustigen Geschäft hingeben, auch immer genügend Menschenmaterial. Na klar, wer nicht genug Fiat-Money in der Tasche hat um seine Familie zu ernähren, der wird sich natürlich „freiwillig“ von dem einen oder anderen Organ trennen. Dabei sollten aber schon die Regeln eingehalten werden. Ein geregelter Verkauf wäre hier erstrebenswert. Fairer Handel, ähnlich wie an der Börse. Und wer da die Zulassung zum Handeln hat, der prüft, bevor er schlachtet, die Ware und sorgt per Versteigerung für einen ordentlichen Preis.2

In Asien boomt schon das Geschäft mit dem Organhandel

Lach nicht, denn in Asien brummt schon lange das Geschäft mit den Organen. Nun, das liegt wohl daran, dass man sich dort nicht um eine Patientenverfügung schert. Nein, es liegt eindeutig an der Armut, welche die Menschen in die Hände der Organ-Mafia treibt. Das, was dort geopfert wird, das musst Du einfach wie ein billiges Ersatzteillager ansehen. Okay, das, was da ausgeweidet wird, dient schließlich einem guten Zweck. Dem Zweck, dass dadurch einer handverlesenen Schar von Geldsäcken immer genügend Ersatzteile zufallen können. Und wenn diese Herrschaften des Geldes etwas haben wollen, dann geht das natürlich locker von der Hand! Wäre ja blöd, wenn man mit Geld nicht alles kaufen könnte. So schert sich deshalb auch kein krankes Haus um irgendwelche Vorschriften. Da wird geschlachtet was auf den Tisch kommt.

Da schauen selbstverständlich auch die Re-GIER-igen und die Behörden weg! Oder drücken, weil man ihnen bunte Zettel in die Hand drückt, schon mal das eine oder andere Auge zu. Selbst wenn mal eine organisierte Bande auffliegt, ändert das nichts an der Tatsache, dass sich, aufgrund extremer Armut und mangelnder Bildung, immer genügend Menschenmaterial finden lässt. Und weil dieses Material dann immer auch einem guten Zweck zugeführt wird, ist alles in bester Ordnung. Zumindest so in Ordnung, wie Du gerade denkst.3

Was man mit einer Patientenverfügung alles machen kann

Mit einer Patientenverfügung sich vor Abschiebung schützen

Schrei nicht so laut! Ich habe schon verstanden, dass Dir bei meinem Schreibdurchfall jetzt das Lachen im Halse stecken geblieben ist. Nun, ich finde aber Deine Wut unbegründet, denn schließlich könntest Du ja mit einer Patientenverfügung vor und nach Deinem Tod die Haltung bewahren. Und wenn Du richtig verfügst, dann kannst Du Deinen Kindern im Ernstfall auch einen Riegel vorschieben. Ja, wenn sie Dich in Bewahranstalten, bzw. alten Heimen, in Obhut geben möchten, dann hilft hier eine Patientenverfügung. Mit der richtigen Verfügung bestimmst Du aber auch Deinen Vormund selber. Einem Vormund, dem Du vertrauen kannst, bzw. dem Du durch die Patientenverfügung ganz klar zu verstehen gibst, was er zu tun oder zu lassen hat.

Dann wird auch das, was Du als Spaß-Vermögen in Spaßkassen und Banken angehäuft hast, selbstverständlich nur so verbraten wie es Deinen ganz persönlichen Vorstellungen entspricht. Und wenn Du weiterhin richtig verfügst, dann wird nach einem festgestellten Hirntod auch nicht das eine oder andere Organ zum Handel freigegeben. Na klar, denn da Dir durch einen weiteren Beitrag von mir über Hirntote bewusst geworden ist, dass Hirntote in Wahrheit gar nicht tot sind, wirst Du auch hier dem Organhandel mit Deiner Patientenverfügung Einhalt gebieten.

Für den Ernstfall einen Entscheidungsträger festlegen

Also, wenn Du mein Erbrochenes bis hierher verstanden hast, dann ist Dir sicher auch bewusst, dass Du in einer Patientenverfügung den einen oder anderen Entscheidungsträger festlegen solltest. Entscheidungsträger, welche im Ernstfall das tun, was Deinem Willen entspricht. Das ist in diesem satanischen System auch ganz wichtig. Ja, das ist wichtig! Schreibe Dir das unbedingt hinter Deine ungewaschenen Ohren! Du weißt doch mittlerweile ja, dass wer hier nicht mehr ins System passt, ganz schnell in eine rechte Ecke gestellt wird. Und Du weißt auch, dass man Leute, die es mit dem Recht und Gesetz genau nehmen, gerne als Reichsbürger betitelt werden. Und weil Du das alles weißt, weiß Du auch, dass man solche Lebewesen gerne aus dem Verkehr ziehen möchte.

Genauso ist es! Allzu schnell wird bei unbequemen Zeitgenossen – beim Pack aus der Packstation BRD-GmbH – ein psychologisches Gutachten erstellt. Lach nicht, denn wer in diesen Tagen noch die Wahrheit sagt, der muss nach Definition der Gutmenschen verrückt sein! Und weil dem so ist kann das Unerwünschte per Zwang in eine dafür geeignete Bewahranstalt für immer weggesteckt werden. Okay, zuvor sorgen dann die politisch korrekten anständigen Systemlinge schon noch dafür, dass vor der Einweisung Deine sämtliche Ersparnisse in die „richtigen“ Hände gerät.

Sicherheitsmaßnahmen

Patientenverfügung hinterlegen

Du meinst, dass sich das jetzt alles gutanhört, aber Du machst Dir halt auch um die Sicherheit noch Sorgen. Die Sicherheit, dass Deine Wille, sprich, was Du verfügt hast, im Ernstfall auch zum Tragen kommt. Keine Sorge, Du schaffst das! Es ist wirklich nichts leichter als das. Also hör genau zu. Erstens solltest Du immer eine Karte mit Dir führen, wo auf Deine Patientenverfügung hingewiesen wird. Weiterhin sollte Deine Patientenverfügung  in Deiner Wohnung verwahrt sein. Darüber hinaus macht es Sinn diese Verfügung auch bei Freunden und Bekannten, sprich bei beseelten Lebewesen, denen Du vertrauen kannst,  zu hinterlegen.

Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht

Noch besser Du hinterlegst Deine Patientenverfügung auf der Website www.hinterlegt online. Somit stellst Du im Ernstfall sicher, dass kranke Häuser, PO-zilisten, Weißkittel und anderes Getier, sowie Behörden weltweit darauf zugreifen können. Auf der genannten Website kannst Du auch 8 Scheckkarten, zum Verteilen für Deine angehängte Lebensgefahr/Lebensgefährtin, der Familie, Freunde und Verwandte, erstellen lassen.

Und ich? Ich bin am Ende, denn mehr Sicherheit kann ich Dir nicht bieten.

Beste Grüße Dein Martin M. Luder (info-at-lefpilk.de)

Und, hat Dir mein Beitrag gefallen? Wenn ja, dann könntest Du ja meine Arbeit unterstützen. Vielleicht über paypal eine Spende an [email protected] ? Ansonsten möchte ich Dich auf meine Bücher aufmerksam machen. Guckst Du hier und hier!

  1. https://friedliche-loesungen.org/artikel/patientenverfuegung-organhandel-zwangseinweisung-enteignung[][]
  2. https://www.lausitzer-allgemeine-zeitung.org/organhandel-das-unbarmherzige-geschaeft/[]
  3. https://www.domradio.de/nachrichten/2012-08-12/das-geschaeft-mit-dem-organhandel-asien-boomt[]
Martin M. Luder
Martin M. Luder
Martin M. Luder schreibt über ernste Themen, die der Mainstream gerne ausklammert. Seine Texte sind mit deftigen Ausdrücken gespickt, die es allerdings auf den Punkt bringen. Seine ironisch-witzige Art macht das Lesen trotz der ernsten Themen zu einem Vergnügen. Martin M. Luder stellt gewöhnlich unangenehme Fragen. Ist er deswegen ein Verschwörungstheoretiker, Rechtsradikaler, Scientologe, Ketzer, Spinner oder Außerirdischer? Er hat zwei Bücher veröffentlicht. Für mehr Infos klicken Sie auf: 1. Buch / 2. Buch.

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