Führen „ehrenwerte“ Richter der Psychiatrie Menschenmaterial zu?
Nun, bevor ich mir die Justiz, die Richter und das ganze Drumherum vornehme, möchte ich hier erst einmal eine Warnung aussprechen. Die Warnung, dass in der Regel beim lesen meiner Beiträge gesundheitliche Störung auftreten können. Beim Schmökern in meinen Aufsätzen treten nämlich bei den Lesern stark ausgeprägte Stimmungsschwankungen auf. So durchlebt ein Zweibeiner in der Einleitung eine außergewöhnlich gut geprägte Stimmungslage – er oder sie muss ab und zu mal lachen. Jedoch bei Vertiefung der Materie erleidet der Patient eine leichte Depression, denn oftmals führt das Aussprechen von Wahrheiten zu einer gereizten aggressiven Stimmung und dieses Wechselspiel zwischen „himmelhochjauchzend“ und „zu Tode betrübt“ nennt der erfahrene „Therapeut“ schlicht und einfach eine bipolare Störung. [1] Dafür gibt es hochtoxische Pharmapillen, da dies laut Diagnosehandbuch der Idioten eine ernstzunehmende Krankheit ist.
Stimmt der Richter grundsätzlich einer Zwangsbehandlung zu?
So, und nun pass auf und lausche meinen Worten! Die bunte Republik gibt bekannt, dass, wer sich in psychiatrische Behandlung begibt, sich um seine Gesundheit bzw. um sein Leben ernsthafte Sorgen machen muss. Das ist, wie es unzählige Beispiele zeigen, nicht so dahergeschwätzt. Da kommt das neue Zwangsbehandlungsgesetz gerade recht, denn dieses Gesetz ist wohl der vorletzte Schritt, um sich unbequeme Zeitgenossen endgültig und ohne Probleme zu entledigen. In diesem Paragraphenwerk steht zwar, dass zum Schutz des Patienten ein Richter einer Zwangsbehandlung zustimmen muss, aber mal ehrlich, das ist doch nur ein Witz, denn ein Richter, der so was tut, der passt nicht ins System. Was, Du meinst, dass dies eine ernstzunehmende Hürde ist und somit dem Zwangseingewiesenen ein drohender Gesundheitsschaden, infolge Elektroschocks, sowie aufgrund der Gabe von bewusstseinsverändernden Psychodrogen, erspart bleibt, dann bist Du aber ganz schön schief gewickelt. Ich weiß nicht, in welcher Welt Du lebst, aber es scheint so, dass Du Deine Augen noch immer vor der Wirklichkeit verschließt, denn sonst hättest Du es doch mittlerweile längst mitbekommen, dass die Justiz mit der Psychiatrie in einem Boot sitzt, und dass sich die Herrschaften grundsätzlich einvernehmlich in froher Runde bei Kaffee und Kuchen Dinge aushecken, die man schlichtweg als riesige Sauerei bezeichnen muss. Ich weiß, bisher kanntest Du die Prozedur „Unschädlich machen“ von Systemkritikerin nur aus diktatorischen Staaten, aber mittlerweile ist diese Behandlung auch im Land, das sich „BRD“ nennt, angekommen. Okay, ich verstehe! Du bist weiterhin der festen Überzeugung, dass alles seine Richtigkeit hat.
Richter Heindl a.D. deckt illegale Strukturen auf
Na, dann wird es höchste Zeit, Dir diesen „Zahn zu ziehen“, und das erkläre ich Dir am besten am Fall der Zwangseinweisung vom Richter Heindl a.D.. Dieser Fall ist ein Paradebeispiel, denn es zeigt das perfekte Zusammenspiel zwischen Justiz und Psychiatrie. Nur kurz, der Grund für die wüsten Attacken und Übergriffen gegen Richter Heindl aus den Reihen der CSU war der Tatsache geschuldet, dass er die illegalen Strukturen des Freistaats Bayern aufdecken wollte. Das war sein Verbrechen – nein er galt ab diesem Zeitpunkt, im August 2000, als gemeingefährlich, und so wurde der Beschluss gefasst ihn wegzustecken. Dieses Ansinnen misslang und als er wieder in Freiheit war, trat Unglaubliches ans Tageslicht. Hier seine Worte:
„Ich möchte noch im Fall meiner Verschleppung sagen, dass (…) danach beim Amtsgericht in Hersbruck ein Gutachten der Frau (? – hab den Namen auf dem Video leider nicht verstanden) aufgetaucht ist , dass ich vorgeführt worden sei, um also meinem psychischen Gesundheitszustand zu beurteilen und dass sie ihn dann als positiv beurteilt hat. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass Frau (…) solch ein Gutachten gefertigt hat und ich habe dazu Recherchen angestellt und dann habe ich von ihr persönlich erfahren, dass dieses Gutachten im Bayerischen Staatsministerium der Justiz geschrieben worden ist und dass man über ihren damaligen Klinikchef diese Gutachten zugeleitet hat und sie hätte es unterschreiben und in den Rechtsverkehr einbringen sollen, aber sie hat sich geweigert. (…) und ich konnte in Erfahrung bringen, dass der damalige Ministerialrat Wolfgang Held der Verfasser dieses Gutachtens ist“ [2]
Dieses war der fünfte Streich, doch der Sechste folgt sogleich, würde hier wohl der Wilhelm Busch aufs Papier kritzeln. Und wenn Du und ich nun 1 und 1 zusammenzählen, dann gelangen wir doch beide zu dem Ergebnis, dass der Roman „George Orwell 1984“ nun demnächst Wirklichkeit wird. Auf das Jahr 1984 solltest Du nicht all zu große Aufmerksamkeit richten, denn da hat sich der Schreiberling nicht verzettelt, nein, in Anlehnung der Fertigstellung seines Meisterwerks im Jahre 1948, fiel ihm, auf ein fern erscheinende Ereignis in der Zukunft, nur ein Zahlendreher ein. So entstand der Titel „George Orwell 1984“. [3]
Gründe warum demnächst Richter mit Arbeit überhäuft werden
Neues Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz
Nun, stellst Du Dir wahrscheinlich die Frage, was der nächste Streich ist? Bevor Du Dir Dein Hirn zermarterst, hier meine gepflegte, wohlbedachte Antwort: Die nächste Sauerei ist die „freiwillige“ Videoüberwachung und das wird wohl der vorletzte Schritt sein, um die Menschheit endgültig zu versklaven! Das dazugehörige Gesetz soll angeblich dem Arbeitnehmerdatenschutz dienen und es war geplant dies Ende Januar durch den bunten Tag zu winken, doch nun steht, aus gutem Grunde, der Schmutz auf dem Prüfstand. [4]
„Freiwillige“ Videoüberwachung auf der Toilette?
Ich habe den Mist geprüft und bin über das Wort „freiwillig“ gestolpert. Videoüberwachung soll zukünftig nur dann praktiziert werden, wenn die Kameras und die Abhörgeräte den Beschäftigten bekannt und gut sichtbar angebracht werden. Also nicht mehr in der Toilettenschüssel, bei viel „cac“ oder im Spind des Arbeitssklaven, nein, in absehbarer Zeit wird das bisschen Mensch öffentlich zur Schau gestellt. Aus und vorbei mit Privatgesprächen bei der Arbeit, aber auch die Pinkel- und Zigarettenpausen, sowie mal zwischendurch im Internet beim Gesichtsbuch reinschauen, wird demnächst „freiwillig“ festgehalten. Ach ja, wie war das nochmals: Jeder tut mal was Privates! Das galt doch bisher als ganz normales Verhalten und sorgte im Betrieb für angenehmes Klima! Und nun neigt sich das sorglose Geplapper, das private Schwätzchen, dem Ende zu. Nein, mit solchen Sachen dürfen sich, wenn der Wahnsinn kein Ende findet, wieder Richter beschäftigen.
Das neue Datenschutzgesetz ist schon der Knaller, aber im Verbund mit dem neuen Zwangsbehandlungsgesetz fallen der Justiz jede Menge „Abfall“ zu, dass dann in der Psychiatrie zu verwerten ist. Okay, über das neue Datenschutzgesetz [5] wird noch gestritten, aber was nicht ist, das kann ja noch werden. Zum besseren Verständnis hier das passende Zitat von Jean-Claude Juncker:
»Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.« [6]
Wer nicht den Weltbildtest besteht, der wird dem Richter vorgeführt
Ja, und nach dem vorletzten Streich folgt der Letzte dann sogleich! Schließlich soll dem Arbeitgeber mit diesem neuen Gesetz auch ein Werkzeug an die Hand gegeben werden, um generell von den Mitarbeitern Gesundheitschecks einzufordern. Ältere Mitarbeiter, sowie Personal, die den Stempel „unbequem“ bzw. „falsches Weltbild“ tragen, laufen danach natürlich Gefahr, vorzeitig ihren Dienst quittieren zu müssen. Bei Beamten „droht“ der Vorruhestand und der Angestellte, der sich wehrt, erhält einen gewaltigen Tritt in den Hintern, sprich er wird gefeuert oder landet zwecks Besserung in einer geschlossenen Anstalt. Alles schon mal dagewesen und die Frage drängt sich auf: Wiederholt sich die Geschichte? Ist es so wie im Dritten Reich oder hinkt der Vergleich? Nein, aufgrund angeblichem Terror von Rechts, schreit das bisschen Volk: „Sperrt die Volksschädlinge endlich weg! Das Weltbild solcher Leute ist eine Gefahr für die Dummokratie!“ Nur blöd, dass immer mehr Menschen aus der Illusion von Wirklichkeit aufwachen und sich wegen dieser Tatsache den Stempel „verhaltensgestört“ aufdrücken lassen müssen. Lach nicht, das geht schneller als Du denkst, denn nach dem Diagnosekatalog der Psychiater – gibt es nur noch behandlungsbedürftige Menschen auf dieser Welt.
Diagnosehandbuch der Psychiater (Psychiatrie)
Alle, die nicht der Norm entsprechen sind verrückt
Das ist gar nicht so abwegig, denn was „verrückt“ oder „normal“ist, das steht im heiligen Buch der Idioten! Ein Sammelwerk von Gestörten, das mittlerweile knapp 1.000 Seiten fasst. Und so können, so es der Gott dieser Welt will, schon im August 2013 viele Zweibeiner mit mir das Schicksal teilen, denn da sollen, laut dem Rechtsanwalt Michael Kamps, die neuen Vorgaben des Arbeitsdatenschutzes für Unternehmen und Behörden gelten. [7] Also horch auf, vernimm meine Worte: Pass Dich an, halte die Füße still! Lass Dir keine psychische Störung nachsagen, denn davon gibt es leider viel zu viele und täglich werden es mehr!
Ist es möglich Normale von Geisteskranken zu unterscheiden?
Kann es sein, dass Du gerade Dein Weltbild hinterfragst und Du Dir die Frage stellst, ob Du denn noch normal oder ob Dich gerade der Blitz getroffen hat, und Du krank bist? Mit diesem Gedanken bist Du nicht alleine, denn dieses Rätsel zu lösen, versuchte sich schon im 19. Jahrhundert Emil Kraepelin und der kam nach langer Forschungszeit zum niederschmetternden Ergebnis, dass psychische Krankheiten weder biologischer Natur noch vererbbar sind und dass es unmöglich ist, den Normalen vom Geisteskranken zu unterscheiden. Trotz dieser Erkenntnis suchten die irren Ärzte weiter, denn sie wollten unbedingt in den Berufsstand der „Weißkittel“ aufgenommen werden und so entstand im Jahre 1952 der erste Diagnosekatalog – ein Büchlein, das gerade mal 130 Seiten „stark“ war. Mittlerweile ist die Verblödung in den Himmel gewachsen und heute nennt man den Schreibdurchfall der geistigen Verwirrung, der seltsamen Störungen, auch das „Buch des Wahnsinns“. [8]
Gibt es für jedes Verhalten eine psychische Störung?
Für andere, für die Irren in kranken Häusern, die dort ihren Dienst versehen und damit arbeiten, ist es die Bibel, denn schließlich gibt es für jedes Verhalten eine Störung! 10 Gebote sind für diese Zweibeiner zu wenig! So entscheidet nun nicht mehr der liebe Gott, der in Dir wohnt, was gut oder böse, was normal oder verrückt ist – nein, das entscheidet ein selbst ernannter Gott, den man vornehmlich in der Psychiatrie wiederfindet. Ich möchte mich jetzt nicht weiter über die Irren auslassen, denn das würde den Rahmen meines Beitrages sprengen, und deshalb überlasse ich es Dir Dich nun näher mit dem Wahnsinn zu befassen – sprich, sich damit zu beschäftigen, ob Du vielleicht nach dem Diagnosehandbuch verrückt bist? Nur so am Rande, anhand eines wissenschaftlichen Fragebogens kannst Du Dir Gewissheit verschaffen. Auf „therapie.de“ ist mittels eines bewährten, überwiegend wissenschaftlichen und kostenfreien Tests [9] eine erste Einschätzung möglich, ob Du noch ganz dicht bist. Der Test ist anonym und Du wirst auch gleich mit einer Krankheit beglückt. Ich habe den Burnout-Testfragebogen ausgefüllt und die Auswertung folgte auf den Fuß. Bitte sage es nicht weiter, denn bei meinen Testergebnis erreichte ich 74 von 76 Punkten und dies weist auf eine erhebliche Burnout-Gefährdung hin. Okay, ich habe bei den Fragebogen etwas geschummelt – ich wollte einfach nur eine „fachliche“ Spaßdiagnose!
Ich mach dann mal Schluss, und gebe unumwunden zu: Ich bin ver – rückt, aber mit Sicherheit nicht plemplem. Ich hoffe, Du hast diesen Satz verstanden, denn es gilt wohl erst sein Weltbild zu verrücken, um das Spiel der Irren zu verstehen. Zum Abschluss noch ein paar Worte von Prof. Dr. Dörner, der im Ärzteblatt Folgendes von sich gab:
„Der Wettbewerb zwingt zur Erschließung neuer Märkte. Das Ziel muss die Umwandlung aller Gesunden in Kranke sein, also in Menschen, die sich möglichst lebenslang sowohl chemisch physikalisch als auch psychisch für von Experten therapeutisch, rehabilitativ und präventiv manipulierungsbedürftig halten, um ‚gesund leben’ zu können. Das gelingt im Bereich der körperlichen Erkrankungen schon recht gut, im Bereich der psychischen Störungen aber noch besser, zumal es keinen Mangel an Theorien gibt, nach denen fast alle Menschen nicht gesund sind. Fragwürdig ist die analoge Übertragung des Krankheitsbegriffs vom Körperlichen auf das Psychische“. [10]
Ich bin am Ende! Nur noch ein Tipp: Halte, Deiner Gesundheit zu Liebe, Abstand von jedem Psychiater, aber erst recht vor jedem Richter.
Liebe Grüße vom Martin M. Luder (info-at-lefpilk.de)
Quellenangaben
- www.psychenet.de/psychische-gesundheit/informationen/bipolare-stoerungen.html
- www.youtube.com/watch?v=0z8g-pTk8EM
- http://de.wikipedia.org/wiki/1984_%28Roman%29
- www.deutsche-handwerks-zeitung.de/gesetz-zur-videoueberwachung-auf-der-kippe/150/3091/197230/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz
- http://tomheller.de/zitate.html
- http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/beschaeftigtendatenschutz-neues-gesetz-noch-im-januar_76_160050.html
- http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/psychiatrie-das-buch-des-wahnsinns-1.1118134
- www.therapie.de/psyche/info/test/
- http://www.aerzteblatt.de/archiv/32976