Verbrechen wie Schutzgelderpressung sind ganz legal möglich!

Heute widmen wir uns dem sehr ernsten Thema Schutzgelderpressung & Steuern und machen uns damit über alle lustig, die das bisher noch nicht wussten. Sozusagen eine Mischung aus Realsatire, Sendung mit der Maus und Löwenzahn.

Was bedeutet Schutzgelderpressung?

Wikipedia hat dazu folgendes zu sagen:

„Die Schutzgelderpressung bezeichnet eine Verbrechensform der Erpressung, bei der das Opfer gezwungen ist, für versprochenen „Schutz“ eine Leistung – in der Regel Geld – zu erbringen, selbst aber grundsätzlich keine weitere Gegenleistung erhält.
Das Besondere bei der Schutzgelderpressung ist in der Regel die regelmäßige Erbringung dieser Leistung, so dass die Zahllast quasi die Ausprägung einer nichtstaatlichen Steuer annimmt. Viele große Verbrecherorganisationen wie die Mafia, die Cosa Nostra, die chinesischen Triaden oder auch die japanische Yakuza begannen mit Schutzgelderpressungen als Haupteinnahmequelle, bevor sie in weitere illegale Geschäftsfelder vordrangen, wie Betäubungsmittelkriminalität, Glücksspiel, Waffenhandel und Wirtschaftskriminalität.
Allerdings wird diese Dienstleistung nicht durch eine marktwirtschaftliche Beziehung, sondern im Rahmen von Herrschaft und Vertrauen erbracht.
Auch die Korruption – also ein Tauschakt, bei dem etwas getauscht wird, das eigentlich nicht tauschbar sein sollte – ist von der Schutzgelderpressung abzugrenzen, die häufig auf physischer Gewalt beruht.
Die offensichtlichste Form der Schutzgelderpressung ist es, wenn der Erpresser das Opfer direkt kontaktiert und seinen „Schutz“ durch Nötigung durchsetzt, indem er in der größten Zahl der Fälle mit physischer Gewalt gegen Personen oder Betriebsvermögen droht.
Weigert sich ein Opfer zu zahlen, droht wirtschaftlicher und persönlicher Schaden, der bis zum wirtschaftlichen Ruin oder sogar zum Tod des Verweigerers führen kann; aber auch bei Leistungserbringung der Opfer werden diese erheblich geschädigt.
Schutzgeld hat für Betroffene eine ähnliche Wirkung wie Steuern. Auch Konzepte wie allgemeine Besteuerung und Steuerprogression finden sich bei ausgedehnten Schutzgeldsystemen wieder.
Schutzgelderpressung ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches. Es handelt sich dabei vielmehr um komplexe kriminelle Handlungen, die in unterschiedlichen Begehungsweisen verschiedene Straftatbestände beinhalten, vor allem Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung oder auch räuberische Erpressung.
Kommen dabei Verträge durch direkte oder indirekte Drohungen zustande, sind diese außerdem sittenwidrig und damit nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig.“ [1]

§ 138 BGB – Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. [2]

§ 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. … [3]

§ 54 BGB – Nicht rechtsfähige Vereine

Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner. [4]

§ 37 Parteiengesetz – Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt. [5]

Klingt komisch, ist aber so!

Um es mit den Worten von Peter Lustig aus der Sendung Löwenzahn zu sagen.[6]
Allerdings, Mann und Frau arbeiten ja gerne die Hälfte des Tages für Steuern und Sozialabgaben, denn dafür bekommt man ja auch schließlich eine wirklich hohe Gegenleistung. Alles umsonst:

  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Wasser und Abwasser
  • Strom
  • Öffentliche Medien
  • sämtliche Behördengänge
  • Kindergärten
  • Schulen und Universitäten

Außerdem hat die große Masse ja auch gar keine andere Wahl, oder?

Fazit

Wieder sehen wir, wie wichtig doch Glauben und Dogmen sind.
Mit lächelndem Gruß, euer Holger (schmid_67-ät-web.de)

Quellen

  1. wikipedia.org
  2. dejure.org
  3. dejure.org
  4. dejure.org
  5. gesetze-im-internet.de
  6. http://www.tivi.de/mediathek/loewenzahn-peter-lustig-1043840/
Holger Schmid
Holger Schmid
Er hat Kinder, Familie, Freunde und viele Bekannte, und möchte dass wir alle in Zukunft unser Leben so führen können, wie es eigentlich für uns vorgesehen ist. Ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit, ganz ohne Angst. Holger Schmid inspiriert die Leser mit seinen Erkenntnissen, Fragen und Denkanstößen!

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