Corona-Verordnung, ein Hauch von Idiotie?

Corona-Verordnung, so etwas können sich nur „Experten“ ausdenken

Ist es Dir auch schon aufgefallen, dass die Corona-Verordnung für das Land der Spätzlefresser und Gelbfüßler ein Hauch von Idiotie in sich trägt? Und bist Du nicht, wie ich, auch der Meinung, dass solch ein Sch … (sorry, fast hätte ich Scheiße in den Mund genommen), sich nur „Experten“ einfallen lassen können, die man fern ab vom gesunden Menschenverstand ansiedeln muss? Was, das glaubst Du nicht? Okay, dann möchte ich Dir nun aufzeigen, wie das Kultus- und Sozialministerium für Dingsbums den Betrieb von Tanzschulen, Sportanlagen, Sportstätten, wie u.a. Fitnessstudios, geregelt hat. Was zum Lachen!

Alle Einrichtungen dürfen ab dem 6. Juni 2020 wieder in Betrieb genommen werden

Du hast richtig gelesen! Alle Einrichtungen dürfen ab dem 6. Juni 2020 wieder in Betrieb genommen werden. Hört sich doch verdammt gut an, oder? So steht es im § 1 Absatz 1 der Corona-Verordnung geschrieben:

„Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, Yogastudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen dürfen zu Trainings- und Übungszwecken nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 betrieben werden. Der erlaubte Betrieb umfasst auch Nebenanlagen, die untergeordnet und für den Betrieb notwendig sind, insbesondere Sekretariat und Toiletten.“1

Hast Du genau hingeschaut? Nun, Du solltest halt nicht nur die Buchstaben, Wörter und Sätze überfliegen, sondern zumindest Deine Augen auf den mit Fettdruck hervorgehobenen letzten Satz fokussieren. Du solltest Dir unbedingt bewusst werden, dass zum erlaubten Betrieb auch Nebenanlagen, die untergeordnet und für den Betrieb notwendig sind, gehören. Blödsinnigerweise, oder vielleicht auch absichtlich, wird hier nur das Sekretariat und die Toiletten erwähnt, was aber natürlich nicht bedeutet, dass zu einem funktionierenden Betrieb auch Umkleideräume und Duschräume dazu gehören.

§ 2 Punkt 5 sorgt für Verwirrung

Eigentlich so weit klar, wenn da nicht § 2 Punkt 5 für Verwirrung sorgen würde. Guckst Du hier:

„Die Nutzerinnen und Nutzer müssen sich bereits außerhalb der Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 umziehen; Umkleiden und Duschräume bleiben geschlossen, es sei denn, ein Wechsel der Kleidung oder die Nutzung der Duschen ist aufgrund der Sportart oder des Trainingskonzepts, insbesondere Elektro-Muskel-Stimulation, unerlässlich“1

Merkst Du was? Na klar, denn nach § 1 gehören zum erlaubten Betrieb sämtliche Nebenanlagen wie Dusch- und Umkleideräume! Und dann solch ein Satz! Ich krieg gleich die Krise! Die Nutzerinnen und Nutzer werden im § 2 Punkt 5 genötigt sich außerhalb der Sportstätte umziehen, obwohl doch der § 1 eindeutig belegt, dass eben auch die Nebenanlagen genutzt werden dürfen. Ach ja, Du musst diese Corona-Verordnung nicht wirklich Ernst nehmen, denn im selben Satz folgt ja gleich wieder die Rolle rückwärts. Da wird, wenn denn aufgrund einer Sportart Duschen und Umziehen unerlässlich ist, das Umkleiden und Duschen wieder erlaubt.

Die Corna-Verordnung gefährdet Deine Gesundheit!

Und, ist bei Dir jetzt der Groschen gefallen? Na klar, denn § 2 Punkt 5 dient eigentlich nur zur Verwirrung. Ja, denn jeder, der in einem Fitnessstudio oder in öffentlichen bzw. privaten Sportanlagen trainiert, kommt bei jeder Sportart auch ins schwitzen. Zumindest geht es mir so. Und wer schwitzt, der muss natürlich nach dem Training auch die Nebenanlagen, wie Dusch- und Umkleideräume, nutzen dürfen.

Alles andere macht nicht Sinn! Oder ist die Corona-Verordnung nur ein Papier von Idioten für Idioten? Ich denke ja, denn verschwitzt und ungeduscht eine Sportanlage zu verlassen, ist aus gesundheitlichen Gründen unverantwortlich. Was denkst Du? Okay, ich denke, dass diejenigen, die diese Corona-Verordnung zu verantworten haben, nicht ganz dicht sind!!! War ich zu laut? Ja, schon, denn diejenigen, die solch einen Mist verzapft haben, nehmen billigend in Kauf, dass Menschen nach dem Training krank werden!

Hoch intensive Ausdauerbelastungen in geschlossenen Räumen verboten

Die Verordnung besagt auch, dass hoch intensive Ausdauerbelastungen in geschlossen Räumen verboten sind. Nun, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann müssen in den Fitnessstudio sämtliche Geräte, die zum Ausdauertraining aufgestellt sind, sofort abgesperrt werden. Nur blöd, denn Geräte, wie Stepper, Laufband und Ergometer sind eben halt auch Hilfsmittel zum Aufwärmen. Das wurde wohl in der Corona-Verordnung vergessen. Also eine Ausnahmeregelung wäre da schon hilfreich gewesen. Dann müsste aber auch immer genügend Überwachungspersonal im Fitnessstudio anwesend sein um zu verhindern, dass aus einem Aufwärmtraining eine hoch intensive Ausdauerbelastung wird. Also müsste man ja, wenn man es denn ganz genau nehmen würde, zu jedem Gerät einen Aufpasser stellen. Aber dabei nicht vergessen: Immer den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. Verstehst Du nun, warum ich die Corona-Verordnung auch als Idiotie bezeichne?

Werden nach dieser Corona-Verordnung demnächst Tanzschulen in den Ruin getrieben?

Lustig ist diese Corona-Verordnung auch für Tanzschulen, denn diese haben, wenn ich es richtig verstanden habe, auch nichts mehr zu lachen. Besonders dann wenn die Tanzschulen Folgendes beachten müssen:

„Beim Tanzen individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen oder bis zu zehn festen Paaren müssen auf einer Fläche stattfinden, die so bemessen ist, dass pro Person oder Tanzpaar mindestens 25 Quadratmeter zur Verfügung stehen“ 1

Ich frage mich gerade, ob hier der Tanzspaß auf der Strecke bleibt? Und ich frage mich auch, wie viele Tanzschulen diese Beschränkungen auf Dauer überleben können? Ach ja, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Viele Tanzlehrer hoffen immer noch, dass die Corona-Verordnung nur von kurzer Dauer ist. Aber was ist, wenn der Wahnsinn auch über das Jahr 2020 hinaus anhält? Nun, da frage ich doch gleich einmal den Virenpapst Dr. Christian Drosten. Hier lies:

„Experte Drosten prognostiziert «ein Jahr im Ausnahmezustand« – Einschränkungen bis 2021? Das Jahr 2020 steht bislang voll und ganz im Zeichen des Coronavirus. Und das wird anscheinend auch so bleiben. Experten gehen davon aus, dass unser Leben lange von Einschränkungen begleitet sein wird.“ 2

Du meinst: Martin, hör doch endlich auf mich mit Deinen Verschwörungstheorien zu nerven! Okay, träum weiter, oder nimm doch bitte auch noch zur Kenntnis, was ein Wiener Infektiologe sagt:

„Normalität „erst nach Covid“ 2022 oder 2023. Ein Wiener Infektiologe bremst Hoffnungen auf eine Rückkehr zur Normalität in absehbarer Zeit. Die werde es erst geben, nachdem die Krankheit besiegt sei – in zwei bis drei Jahren, schätzt der Experte.“3

Wie die Corona-Verordnung tatsächlich umgesetzt wird

Die Tüpflischisser“

Die „Tüpflischisser“, okay, das ist alemannische Mundart und heißt nichts anderes als dass diejenigen, die eine Sportanlage, ein Fitnessstudio oder eine Tanzschule betreiben, es mit der Einhaltung der Corona-Verordnung über die Maßen übertreiben. Die schaffen es sogar der Verordnung noch einen persönlichen Touch zu geben.

Lach nicht, denn im Fitnessstudio FIXX in Schopfheim meinte doch tatsächlich eine Dame vom Aufsichts- bzw. Überwachungspersonal, dass alle, die beim Training ein ärmelloses T-Shirt tragen, wegen dem Virus unter der Achselhöhle, eine Gefahr für die anderen Mittrainierenden darstellen. Lach nicht, denn davon ist die Dame wirklich überzeugt. Verrückt, aber wahr! So wahr, wie diese Dame auch bei Mitgliedern, die von der Maskenpflicht befreit sind, forderte, dass diese nur mit Maske das Studio betreten dürfen.

Die Betreiber in der Kategorie „großzügig hinwegschauen“

Ob das Fitnessstudio in Schopfheim eine Ausnahme ist, das weiß ich nicht, aber ich weiß schon, dass die Corona-Verordnung viele Betreiber verrückt macht, bzw. dass einige Betreiber schlicht und einfach mit den Regeln überfordert sind! Nun, Gott sei dank gibt es auch Fitness- und Sportanlagenbetreiber, die zur Kategorie „darüber-weg-sehen“ gehören. Das sind die Betreiber, welche die Corona-Verordnung großzügig auslegen. Das sind für mich Geschäftsinhaber, die von diesem Blödsinn selbst so genervt sind, dass sie bei der einen oder anderen Verfehlung großzügig hinweg schauen. Diese Betreiber sind mir die liebsten, denn diese verstehen wenigstens im Ansatz, was man seinen Mitmenschen zumuten kann.

Die Typen, die dem Führer folgen

Leider gibt es auch die Typen, die bis zum Endsieg bedingungslos dem Führer folgen. Das sind Betreiber von Sportanlagen und Fitnessstudios, die sich nicht im Ansatz an die Corona-Verordnung halten. Das sind die Betreiber, die notfalls mit Gewalt das umsetzen, was Ihnen der Führer befiehlt. Das hat dann leider nichts mehr mit der Corona-Verordnung zu tun. Das, was sich solche Geschäftsinhaber erlauben, ist als Willkür, Terror und Nötigung zu bezeichnen! Bei solchen Geschäftsinhabern geht es halt nur darum alles zu tun, was der Heil-Hitler befiehlt. Habe ich hier jetzt tatsächlich bei solchen Sportanlagenbetreibern eine Verbindung zum Schnauzbart-Terrorist hergestellt? Das war natürlich nicht meine Absicht, aber mal ehrlich: Es könnte, wie ich es beim Toom-Baumarkt erleben durfte, schon passen!

Nun, der Toom-Baumarkt ist keine Sportanlage, aber auch da gilt die Corona-Verordnung. Und diese besagt halt, dass alle, die nach der Verordnung des Landes Baden-Württemberg von der Maske befreit sind, auch ungehindert den Baumarkt betreten dürfen. Doch genau hier werden Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind, der Zugang zum Markt verwehrt. Verstehst Du das?

Okay, der Marktleiter in Schopfheim handelt angeblich auf Anweisung von der Geschäftsleitung. Also muss da wohl der Führer sitzen? Nur so eine Vermutung, aber wahrscheinlich nicht unmöglich. Und aus dem Führerbunker kam dann für alle Filialleiter der Befehl, dass nur Kunden einen Toom-Baumarkt ohne Maske betreten dürfen, wenn diese denn ein ärztliches Attest vorweisen können. Das ist natürlich Blödsinn, wie Du aus § 3 der Corona-Verordnung sehen kannst. Hier lies, was da verordnet wurde:

„Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist.“4

Von einem ärztlichen Attest ist im Paragraphen 3 nicht die Rede! Dennoch verwehrt diese Firma Kunden, die von der Maskenpflicht befreit sind, den Zugang zum Baumarkt. Das geht ja gar nicht, denn das, was hier abgeht ist nach § 240 StGB Nötigung.

§ 240 Strafgesetzbuch – Nötigung

Hier lies Absatz 1 bis 3:

„(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar.“ 5

Und wenn Du jetzt meinst, dass diese Firma nach meinen Infos zur Besinnung gekommen ist, dann bist Du schief gewickelt. Die Geschäftsleitung beharrt weiter darauf, dass nur Kunden mit ärztlichem Attest den „komischen“ Laden betreten dürfen. Und damit ist für mich bewiesen, dass die Corona-Verordnung für’n Arsch ist. Und weiter steht für mich fest, dass ich solch ein Geschäft, das sich nicht an die Corona-Verordnung hält, nicht mehr betreten werde.

Lösung von der Corona-Verordnung

Ich möchte Dir trotz dieser Corona-Verordnung Idiotie eine Lösung anbieten. Löse Dich von Idioten und verstehe, dass Du zu aller erst ein freier Mensch bist, dem man grundsätzlich die Grund- und Menschenrechte nicht verwehren darf. Und wenn Du selbstbewusst genug bist, dann wirst Du Dich sicher auch nicht von unsinnigen Drohungen einschüchtern lassen. Alles, was Recht ist, die Corona-Verordnung ist auf Deiner Seite!

Ich habe mich von Anfang selbst von der Maske befreit. Ich gehe grundsätzlich ganz entspannt ohne Maske einkaufen. Und wenn ich ein Fitnessstudio aufsuchen würde, dann würde ich nach dem Training selbstverständlich duschen und dort auch den Umkleideraum nutzen. Ich mache da ja nichts verkehrt, denn genau so sieht es die Verordnung doch vor!

Hoppala, jetzt wird es aber echt locker!

Kaum habe ich den Hauch einer Idiotie auf’s Papier geschrieben, fällt mir gerade die Ergänzung von der Ergänzung, die veränderte Version von der letzten Corona-Veränderung im Handstandsüberschlag zu. Guckst Du bitte nun was ab 1. Juli 2020 in Fitnessstudios und anderen Sportanlagen wieder möglich ist!

Ab sofort können, ohne Einhaltung eines Mindestabstandes, wieder Gruppen bis zu 20 Personen die für das Training notwendigen Spiel- Sport- oder Übungssituationen durchführen. Und jetzt noch die große Überraschung! Ab sofort darf man sich wieder duschen und umkleiden. Okay, einen Mindestabstand von 1,5 Meter muss dabei schon eingehalten werden. Also kuscheln in der Duschkabine, das fällt dann natürlich weg. 6

Jetzt frage ich mich natürlich aber auch, warum es nicht auch in den mittlerweile gewohnten Bereichen wie öffentlicher Nahverkehr, in Läden und Supermärkten genauso gehandhabt wird? Warum sind weiterhin Tanzveranstaltungen in Club und Diskotheken verboten, aber das Tanzen auf einer Hochzeitsfeier wieder erlaubt? Nun, auch das muss ich nicht verstehen, denn mit der Mengenlehre habe ich es gerade nicht so. Nein, was schert es denn Covid-19 in welcher Menge getanzt wird und ob ich der Heidi von hinten an die Titten fasse? 7 Es stört eigentlich Keinen, außer diejenigen, die sich diese Idiotie ausgedacht haben. Nun, ich glaube nicht wirklich, dass diejenigen, die dafür verantwortlich sind, schon einen Plan haben.

Corona-Verordnung ein Witz?

Am 25. März 2020 hat der bunte Tag der bunten Republik „Deutsch“ eine „epidemische Lage“ festgestellt. Und weil es zu dieser Zeit so „dramatisch“ war, haben die Betagten einem Gesetzentwurf „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zugestimmt. Nur blöd, dass schon eine Woche zuvor die Corona-Welle schon abebbte und eigentlich gar kein Grund mehr bestand irgendwelche idiotische Maßnahmen zu ergreifen.

Was soll’s, darüber regt sich, außer mir, heute Keiner mehr auf. Ich bin noch heute leicht erregt – verdammt noch mal!!! –  Ich bin noch immer leicht wütend, dass danach, um diese Idiotie zu bekämpfen, eine Reihe von Rechtsverordnungen und Anordnungen in Kraft traten. Es steht zwar im Infektionsschutzgesetz (IfSG), dass der bunte Tag die Corona-Verordnungen wieder aufhebt, wenn für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen“ (§ 5 Abs. 1 IfSG). 8

Von Aufhebung der Verordnungen kann jetzt keine Rede mehr sein

Nun von der Aufhebung zu träumen, das verbietet mir mein gesunder Menschenverstand. Unsere Volkszertreter sprechen es doch mittlerweile ganz locker aus, dass es kein Zurück mehr hinter den Abbau der Grundrechte geben wird. Dieser Zustand ist die „neue Normalität“. Wie schon zuvor erwähnt, das stört heute kaum noch jemanden. Und diejenigen, die es stört, die haben keine Chance mehr sich ihre Freiheitsrechte zurückzuerobern.

Nun, nachdem die Bürger sich als Vollpfosten erwiesen haben und bereit sind ihre Grundrechte für eine Packung Klopapier herzugeben, betteln sie ihren Führer an noch härtere Regeln einzuführen und diese mit aller Härte durchzusetzen. Und genau so wird dem Volk, das nicht mehr ganz dicht ist, klar gemacht, dass es einen echten Exit auf absehbare Zeit nicht geben wird. Bleib ruhig, wahrlich kein Grund mich als Verschwörungstheoretiker zu betiteln.

Die neue Normalität

Hör doch einfach mal zu was unser bunte Finanzminister Scholz vor Kurzem ausgesprochen hat:

„Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat an die Menschen in Deutschland appelliert, sich an das Leben mit dem Coronavirus zu gewöhnen. „Was wir jetzt brauchen, ist für lange Zeit eine neue Normalität“, sagte der Vizekanzler am Freitagabend im ARD- „Brennpunkt“. 9

Lass es Dir nochmals auf der Zunge zergehen:

Es werde nie mehr so sein wie vorher, unterstrich er in brutaler Ehrlichkeit. Weil er weiß, dass das kaum einen zu stören scheint. Schon gar nicht die Mächtigen: Das Konzept Covid19 war aus machiavellistischer Sicht so unglaublich erfolgreich, dass sobald Zwangsimpfungen, Zwangsapps usw. gegen Covid19 gekommen sind, Covid20, dann Covid21 usw. als neue Drohkulisse kommen werden.

Und nach ein paar wenigen Freigängen wird man uns wieder einsperren und die Menschen damit ruhig halten, dass sie aus der Hand des immer mächtiger werdenden Staates Almosen bekommen. Dem Glück über eine Packung Klopapier folgt dann eben jenes über zwei Gläser Marmelade oder eine Packung Taschentücher. Die Atemmasken werden dann durch Paket-Klebeband ersetzt, dass wir uns alle über den Mund kleben, bevor wir die Wohnung verlassen.“ 10

Heute Lockerungen, aber Morgen schon wieder Shutdown?

Also wirklich kein Grund sich über die aktuelle Lockerung zu freuen, denn schon jetzt ist die zweite Welle im Anmarsch! Glaubst Du nicht? Okay, denn guckst Du hier:

„Die zweite Welle ist da“, titelt BLICK in der Schweiz. Das Blatt zitiert den Epidemiologen Andreas Cerny, der seine Sorge schon in der vergangenen Woche geäußert hatte. Auch der Zürcher Tagesanzeiger schreibt:

«Die zweite Welle ist jetzt wohl in der Schweiz angekommen.« Neue Ausgangssperre in Buenos Aires. In Argentinien versucht die Regierung durch eine zweite Ausgangssperre in Buenos Aires nach einem sprunghaften Anstieg der Fälle in Buenos Aires Schlimmeres zu verhindern. 67.000 Menschen haben sich mit dem Coronavirus infiziert.“ 11

Nun, ich werde die Tage bis auch good old Germany diese zweite Welle erreicht, nochmals mein Fitness Studio FIXX aufsuchen. Nochmals ganz normal das Studio betreten, umziehen, trainieren und zum Abschluss duschen! Wer weiß, wie lange das noch möglich ist. Du glaubst, dass die zweite Welle an uns vorbeigeht. Nun, der Markus Söder ist sich sicher, dass es eine zweite Welle geben wird. 12

Beste Grüße Dein Martin M. Luder – info-at-lefpilk.de

Weiterführendes / Buchtipps

  1. https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/6275630[][][]
  2. https://www.merkur.de/welt/corona-deutschland-christian-drosten-virologe-impfstoff-beschraenkungen-ausnahmezustand-massnahmen-dauer-zr-13608269.html[]
  3. https://www.tt.com/artikel/30728929/wiener-infektiologe-normalitaet-erst-nach-covid-2022-oder-2023[]
  4. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/[]
  5. https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html[]
  6. https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli[]
  7. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/[]
  8. https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2020/06/24/coronavirus-faktenchecks-diese-behauptungen-hat-correctiv-geprueft[]
  9. https://philosophia-perennis.com/2020/04/18/neue-normalitaet-covid20/[]
  10. https://philosophia-perennis.com/2020/04/18/neue-normalitaet-covid20/[]
  11. https://de.euronews.com/2020/07/02/corona-sommer-2020-die-zweite-welle-ist-da[]
  12. https://www.merkur.de/bayern/corona-lockerungen-bayern-markus-soeder-spahn-massentests-mundschutz-kosten-kultur-zr-13807833.html[]
Martin M. Luder
Martin M. Luder
Martin M. Luder schreibt über ernste Themen, die der Mainstream gerne ausklammert. Seine Texte sind mit deftigen Ausdrücken gespickt, die es allerdings auf den Punkt bringen. Seine ironisch-witzige Art macht das Lesen trotz der ernsten Themen zu einem Vergnügen. Martin M. Luder stellt gewöhnlich unangenehme Fragen. Ist er deswegen ein Verschwörungstheoretiker, Rechtsradikaler, Scientologe, Ketzer, Spinner oder Außerirdischer? Er hat zwei Bücher veröffentlicht. Für mehr Infos klicken Sie auf: 1. Buch / 2. Buch.

1 Kommentar

  1. Hallo Herr Luder, genau so müsste ihr Artikel in jeder Tageszeitung veröffentlicht werden – Solche oder ähnliche Artikel müssten jeden Tag, von Montag bis Samstag, in sämtlichen Tageszeitungen in fetter Schrift drinstehen – Erst dann wird der Großteil der Bevölkerung so langsam aufwachen und sich fragen warum erzählen die im Fernsehen so eine sch… einen Schwachsinn !

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