Psychiatrische Zwangsbehandlung für Systemkritiker?

Mann in Zwangsjacke auf dem Boden liegend

Psychiatrische Zwangsbehandlung – illegal, legal, scheißegal!

Zur Einleitung erst einmal ein paar persönliche Worte, eine Selbstdarstellung. Und wenn Du diesen kleinen Einblick in mein Leben verstanden hast, dann verstehst Du auch, welches „Schicksal“ mich und meine Gleichgesinnten in naher Zukunft erwarten könnte. So, jetzt spitz Deine Ohren und hör mir ganz genau zu: Ich laufe nicht mit Springerstiefeln rum und eine Skinheadfrisur steht mir nicht! Ich pflege stattdessen einen Rasenmäher-Kurzhaarschnitt, und versuche, ein tadelloses Benehmen an den Tag zu legen, aber all diese Äußerlichkeiten und positiven Eigenschaften nutzen nichts, denn wer sich wie ich mit so genannten rechten Themen beschäftigt, ist per Definition der bunten Republik BRD-GmbH ein Nazi. Und wer dem rechten Gesindel zugeordnet wird, der muss in der Regel mit einer Zwangsbehandlung rechnen. Und über diese psychiatrische Zwangsbehandlung – sprich, über das Gesetz über die Zwangsbehandlung möchte ich nun ein paar mehr oder wenige Worte verlieren.

Ungebührliches Verhalten, bzw. „falsches Weltbild“

Ich wurde deshalb in den letzten Jahren mit Titeln überhäuft. Man nennt mich mittlerweile einen rechtsradikalen Spinner, Ketzer, Scientologen, Sektenführer sowie Verschwörungstheoretiker. Gewisse Herrschaften unterstellen mir sogar ein seltsames Weltbild und dieses wirke sich angeblich negativ auf das Klima aus. In meinem besonderen Fall sei deshalb eine psychiatrische Zwangsbehandlung in einer geschlossenen Anstalt angebracht! Dort soll mein Verhalten dem eines Normalbürgers angepasst werden. Halt, hier stelle ich mal ein Stoppschild auf, denn wo steht es denn geschrieben, was „normal“ und was „verrückt“ ist? Ach ja, das steht im Diagnosehandbuch der Psychiater. Dazu später mehr!

Verschwörungstheoretiker

Fakt ist: Sich gegen üble Beleidigungen zu wehren, sprich eine Anzeige zu erstatten, läuft grundsätzlich ins Leere, denn inzwischen ist das Wort „rechts“ in der Bananenrepublik zum Synonym für das Böse geworden. Und wie es in einem hohlen Hirn, einem bunten Bürger dieses komischen Verwaltungskonstrukt mittlerweile fest eingebrannt ist, muss man rechts bekämpfen, wegstecken, totschlagen und verbieten. Um es etwas verständlicher zu machen: Nur linkes Gedankengut zu vertreten ist in Ordnung, man spricht auch von politisch korrekt! Wer das in Zweifel zieht und zum Beispiel die Geschichte hinterfragt, bzw. ein Mensch ist, der grundsätzlich neugierig ist, gilt neusprechmäßig als Verschwörungstheoretiker, wobei, wie Du am Anfang schon gelesen hast, es sich dabei um einen Nazi handeln muss.

Rechtsradikale, Nazis und Gedankenverbrecher

Nochmals zur Wiederholung, damit Dein Hirn, falls vorhanden, damit klarkommt: Rechtes Denken wird heute mit Nationalsozialistischen Gedankengut gleichgesetzt. Es wird die Liebe zu einem Herrn mit Schnauzbart unterstellt, und aus diesem Grunde gilt heute grundsätzlich jeder aufrichtige Patriot als Nazi. Bei dem Ausdruck „Nazi“ handelt es sich somit um einen Sammelbegriff für alles Rechte und deshalb kann durch eine solche Bezeichnung niemand beleidigt werden. Okay, mir ist ein Herr mit Schnauzbart zuwider, aber Leute, die alles, was nicht schräg links ist, als Nazi betiteln, die sollten sich mal die Zeit nehmen, ihre eigene Gesinnung zu hinterfragen. Nein, das ist zu viel verlangt und so bleibe ich bei den Fakten! Politisch korrekt ist der genormte, umerzogene deutsche Michel, der dem Propagandaministerium und dessen Verblödungsverstärker, dem TV-Gerät, hörig ist! Alles, was davon abweicht, die so genannten Gedankenverbrecher, landen über kurz oder lang in der Psychiatrie, wobei ich nun endlich beim Thema meines Aufsatzes, über die „Psychiatrische Zwangsbehandlung“, angekommen bin.

Richter Heindl ein göttliche Ausnahme unter Kriminellen?

Wer es wagt, wie der ehemalige Richter Heindl, das Gebaren der Justiz in Bayern als schlichtweg kriminell zu bezeichnen und auch noch mit einer Türkin verheiratet ist, der ist für die CSU, die dort regiert, eine gemeingefährliche Persönlichkeit, die aus dem Verkehr gezogen werden muss. Kein Witz, denn den Richter Heindl wollte man im Jahre 2000 zwangsweise in der psychiatrischen Klinik in Erlangen, zwecks psychiatrische Zwangsbehandlung, unterbringen. Durch eine glückliche Fügung, bzw. mit tatkräftiger und lautstarker Unterstützung seiner Gattin, kam der Heindl, trotz Einweisungsbeschlusses und Zwangsvorführung aus der „Klapse“ wieder frei. [1] Wie Du mittlerweile durch meine Aufsätze weißt, handelt es sich beim Richter Heindl nicht um einen Einzelfall. Es gibt viel zu viele „Heindl’s“ und die heißen mal Mollath oder Hippel. Darüber habe ich mich in einigen Schreibdurchfällen ausgekotzt, aber was diese Sache zwischenzeitlich verschärft, ist nun die offiziell eingeführte psychiatrische Zwangsbehandlung per Gesetz, die im Eilverfahren am 17.1.2013 durch den bunten Tag gewunken wurde. [2] Was nun den Störenfrieden, den Querulanten, die das System als kriminell betiteln, in Zukunft widerfahren wird, das liegt nun in den Händen von selbst ernannten Göttern in weißen Kitteln. Nein, so stimmt das nicht ganz, denn von Anfang an waren in der Psychiatrie Zwangsbehandlungen an der Tagesordnung. Bis zum 16.1.2013 illegal und nun legal – demnächst scheißegal!

Geht mit dem neuen Gesetz in der Zukunft eine psychiatrische Zwangsbehandlung leichter von der Hand?

Das neue Gesetz zur Zwangsbehandlung gibt den „Ärzten“ nun endlich den „Persilschein“, um die uneinsichtigen Störenfriede mit Elektroschocks und mit der Gabe von leckeren Medikamenten ruhig zu stellen. Dies geschieht in Absprache, sprich durch Genehmigung der Betreuungs- bzw. der Vormundschaftsgerichte und wird nur im äußersten Notfall angewendet. Der Notfall wird so definiert: Der Patient ist nicht einsichtig. [3] Er versteht einfach die Notwendigkeit der Folter nicht. Er hat keine Lust auf Schmerzen und auch auf einen, durch Psychodrogen verursachten Höllenritt, steht ihm nicht der Sinn! Er mag es auch nicht, dabei ans Bett gefesselt zu sein. [4] Die bunte Justizministerin, Frau Lauthals-Schnarch-am-Berg, weist jedoch jede Kritik zurück, denn schließlich ist Gewalt das „allerletzte Mittel“ und dann meint sie noch, „dass wir jetzt deutlich die Situation verbessern, auch die Rechtsgrundlage klarer wird, sicherer für die Ärzte“. [5] Ja, wo sie Recht hat, da hat sie Recht! Es ist ein Segen für die „Ärzte“. Sie müssen sich nicht mehr den Vorwurf gefallen lassen, dass sie seit Jahrzehnten unrechtmäßig die Menschenrechte mit Füßen treten.

Folter, psychiatrische Zwangsbehandlung, zum Wohl des Patienten?

Ach, bevor ich es vergesse, der gewaltsame Eingriff ist für den Patient von Nutzen, denn es dient schließlich seiner Gesundheit. Er kann bei dieser Behandlung weder sich noch anderen ein Leid zufügen. [1] Hatschi, Gesundheit! Entschuldige bitte, ich musste gerade niesen, denn in Anbetracht einer bevorstehenden Folter würde der Patient wohl den Sprung aus dem Fenster vorziehen. Zum Selbstschutz hätte er wahrscheinlich zuvor dem „Arzt“ noch die Fresse poliert. Hart, aber herzlich, so spricht der Martin – so spreche ich. Die Irren-Offensive, so wie meine Wenigkeit rät, um erst gar nicht in diese prekäre Lage rein zu schlittern, aus diesem Grunde zu einer Patientenverfügung [6] und diese sollte man jedoch vor der Einweisung in die geschlossene Anstalt in der Tasche haben.

Vincent van Gogh ein Fall für die Klapse?

Frag Dich doch mal selber: Ist dieses Gesetz noch zeitgemäß? Wahn und Genie lagen doch schon immer nah beieinander. So pinselte der Maler Vincent van Gogh in zwei Sommermonaten eine Vielzahl von Meisterwerken auf die Leinwand und ein Robert Schumann, der von heftigen Depressionen geplagt war, komponierte 1841 „in einer feurigen Stunde“ – in 4 Tagen – seine Frühlingssinfonie. [7] Früher hatte auch noch der Dorfdepp seinen Platz in der Gesellschaft und heute steckt man alles, was angeblich nicht in die Norm passt, zwecks psychiatrische Zwangsbehandlung ins Irrenhaus. Jedes Jahr werden in Deutschland über 200.000 Menschen weggesperrt. Vor 15 Jahren waren es noch gerade mal die Hälfte. [4]

Diagnosehandbuch

1000 Seiten LEERwissen?

Irgendwas stimmt hier nicht und das hat was mit dem Diagnosehandbuch der Psychiater zu tun, denn dieses Buch wird von Auflage zu Auflage dicker. Ein Buch, das mittlerweile in der 5. Auflage fast 1.000 Seiten fasst und wo in froher Runde bei einer geplanten Neuauflage die Hirnklemptnergilde auf Zuruf weitere Verhaltensauffälligkeiten aufs Papier kritzelt und der Verrücktheit einen passenden Namen gibt, sprich eine neue Krankheit erfindet, da kann man getrost davon sprechen: „Alle Irren sitzen in einem Boot!“.

DSM – Diagnosehandbuch, das Buch für verhaltensgestörte Ärzte?

Nur mal so nebenbei: Trinkst Du viel Kaffee, so 3 bis 5 Tassen pro Tag? Achtung, denn laut dem DSM (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, dem Diagnosebuch der Irren in der Auflage IV) ist das eine koffeininduzierte Störung, was man dann aufgliedert in Koffeinintoxikation, Koffeininduzierte Angststörung Koffeininduzierte Schlafstörung sowie NNB. [8] Frag mich nun bitte nicht, was NNB bedeutet – ich hab da auch keine Ahnung! Ich möchte dieses Wort auch nicht erklären, denn ich hab schon große Mühe zu verstehen, dass zu viel Kaffeegenuss eine psychische Störung ist. Ja, und dann fiel mir bei DSM IV noch die Alkoholinduzierte Sexuelle Funktionsstörung auf. [8] Da konnte ich mir das Lachen nicht mehr verkneifen, denn an dieser Störung leide ich mit Sicherheit nicht. Ob mit oder ohne „Alk“, das Ding, das an mir so rum- bzw. anhängt, ist ein selbständiges Wesen und steht immer seinen Mann. Und wenn Du Dich nun fragst: Ist das nicht der Wahnsinn, dann liegst Du gar nicht so verkehrt, denn die Geschichte der Psychiatrie ist von Wahnsinnigen geschrieben.

Psychiatrische Zwangsbehandlung im „Notfall“.

Oh, das ist jetzt aber blöd, denn mein Blatt Papier ist wieder einmal vollgeschmiert und deshalb musst Du Dich nun in Geduld üben, denn über die Wahnsinnigen und ihre Methoden, wie sie uns hinters Licht führen bzw. wie sie Hand in Hand mit der Justiz einvernehmlich dem diabolischen System dienend, der Menschheit insgesamt großen Schaden zufügen, darüber berichte ich ein anderes mal. Ach ja, da kläre ich Dich dann gleich noch auf, wer denn im Fall der Zwangseinweisung von Richter Heindl das psychiatrische Gutachten verfasst hat. Nur so viel: Die Wahrheit, wer es denn geschrieben hat, wird Dich aus der Bahn werfen – wird Dein Weltbild endgültig zerstören und dann heißt es „geh nicht über Los“, sondern gleich ins Gefängnis – in die geschlossene Anstalt, denn dort gibt es für jede Störung eine lustige psychiatrische Zwangsbehandlung per Pharmapille oder Spritze, bzw. im Notfall auch eine wohltuende Elektroschockbehandlung.
Nun hab noch etwas Geduld, denn darüber schreibe ich vielleicht schon morgen. Für heute bin ich fix und fertig. Ich schau gerade auf die Uhr und meine schläfrigen Augen sehen gerade 0:50 Uhr – also Zeit, um ins Bett zu gehen! Hoffentlich ist das keine psychische Störung! Gute Nacht!
Lieben Gruß vom Martin M. Luder (info-at-lefpilk.de)

Quellenangaben

  1. http://www.youtube.com
  2. http://www.lto.de
  3. http://pravdatvcom.wordpress.com
  4. https://www.youtube.com
  5. http://www.taz.de
  6. http://www.patverfue.de/
  7. http://www.sueddeutsche.de
  8. Psychiatrie und Psychotherapie: Band 1

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