EnEV: Sich von der Wärmedämmung befreien!

Dank Paragraphen 24, 25 EnEV bleibt Dein „Dach über`m Kopf“ von der Verdummung befreit!

Liegt im Paragraphendschungel in den §§ 24, 25 EnEV und anderen Gesetzen, der Schlüssel zur Freiheit? Kann man den Öko-Dämmwahn-Faschisten einen Riegel vorschieben? Das ist heut mein Thema! Bevor ich mich jetzt richtig ins Zeug lege, wie Du Dir die Dämmok-RATTEN erfolgreich vom Halse schaffen kannst, möchte ich Dich nochmals auf meinen Beitrag  „Verdämmt und zugenäht!“ hinweisen. Ich möchte Dir die Verdämmonisierung in Erinnerung rufen. Auf den Punkt gebracht: Wärmedämmung, nach den neuesten Richtlinien der Verdummung, ist eine verdammt teure Angelegenheit und ohne wirtschaftlichen Nutzen!
Wer dämmt, der ist nicht ganz dicht und für solche Zweibeiner habe ich diesen abschließenden Beitrag nicht geschrieben. Okay, ich möchte nicht so hart zu Dir sein und gebe Dir die Möglichkeit, Dich weiter in die Verdummung einzuarbeiten – das „für“ und das „dagegen“ abzuwägen. Also lies weiter.

Über §§ 24, 25 EnEV den Ökofaschisten das Handwerk legen!

Ich gehe jedoch davon aus, dass Du meine bisherigen aufklärende Worte zum Thema schon verinnerlicht hast, und Du Dich einfach nur fragst, wie Du der grünen Mamba – den Ökofaschisten, die im bunten Tag ihr Unwesen treiben, den Garaus machen kannst. So, und nun gehe ich dieser Sache nach und schreib hier ein paar hilfreiche Worte aufs Papier. Wie ich schon in der Überschrift geschrieben habe, ist der § 25 EnEV wahrscheinlich der Schlüssel zur Freiheit, denn dort steht im Absatz 1 geschrieben:

„Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.“ [1]

Hier ist zwar die „angemessene Frist“ nicht definiert, aber keine Angst, dafür gibt es schließlich die Rechtsprechung. Diese hat entschieden, dass sich die Verdummung innerhalb von 10 Jahren rechnen muss. Dazu verweise ich auf einen Beschluss des Landgerichts München vom 8.12.2007 (Aktenzeichen 1 T 15543/05).

Nutzt Wärmedämmung bzw. lohnt sich Altbausanierung?

Der Energiesparberater, der eigentlich ein Verkäufer ist, sollte es eigentlich ausrechnen können!

So, und wenn jetzt Deine Gemeinde für die Altbausanierung wirbt und ein Energiesparberater seine Dienste dort im Rathaus anpreist, dann lass Dir, falls Du noch dem Dämmen verfallen bist, bis aufs letzte Komma ausrechnen, ob sich die Sanierungsmaßnahme nach 10 Jahren rentiert. Zur Sicherheit legst Du dem Experten ein Haftungsübernahmepapier auf den Tisch, das er dann auch zu unterschreiben hat. Du nimmst ihn nach § 839 BGB in die Pflicht, wenn Du nach 10 Jahren vor einer versifften, verdämmungswahngeschädigten Drecksbude stehst!

Lass Dich, da die Rechnung selten oder nie aufgeht, vom Energie-Spaßberater nicht hinters Licht führen.

Eine Burg, die sich im Todeskampf befindet und wohl spätestens nach weiteren 10 Jahren abgerissen werden muss. Ist der Messias, der Energiespar-Engel jedoch ein ehrlicher, aufrichtiger Berater, der an die Wärmedämmung glaubt, dann wird er Dir vielleicht, auf ein Wort, schriftlich garantieren, dass nach 20 Jahren Deine Immobilie sich natürlich in einem sehr guten Zustand befindet. Also, wenn er ein Energie-Spaß-Engel ist, dann wird er mit großer Überzeugung Dir das versprechen. Ich denke mir: Lass es erst gar nicht so weit kommen und suche Rat bei Behörden, die was von Dämmokratisierung verstehen. Da bietet sich unter anderem der Leiter des Bauordnungsamtes Landkreis Helmstedt, Herr Kreisbaumeister Dipl.-Ing. Arch. Markus Wagner, an. Dieser liebe Mann hat zum wirtschaftlichen Bauen – ohne EnEV -Verdumm-Dämmung – was erarbeitet, das der Umwelt und Dir mit Sicherheit von Nutzen ist!

Dank EnEV Befreiung von der Öko-Ideologie!

Ohne Wirtschaftlichkeitsnachweis keine Wärmedämmung!

Er hat weiterhin erkannt, dass die errechneten Bedarfswerte des Energieverbrauchs um bis zu 50 Prozent überschritten werden. Die in Aussicht gestellte Wirtschaftlichkeit ist ein Witz – sie sind nur ein Traum eines Öko-Ideologen. Er verweist deshalb in seinen Ausführungen, dass die EnEV ausdrücklich Ausnahmen zulässt, wie man sich von dem Irrsinn befreit. So steht im § 24 Absatz 1, dass man auf Antrag, Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz von Verdämmung befreien muss. Alle Achtung, was der Herr Dipl.-Ing. Architket Wagner alles für geniale Tipps auf’s Papier gebracht hat.

Bei Ablehnung eines Antrages auf Befreiung den § 24 Absatz 1 EnEV zücken!

Da steht u.a. auch drin, dass bei einer ermessensfehlerhaften Ablehnung eines Antrages auf Befreiung dies auch Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung auslösen kann. Kurze Erklärung zu Ermessensfehlerhaftigkeit: Ermessensfehlerhaft ist unter anderem Ermessensunterschreitung. So nach dem Motto: „Wir machen so was nicht. Da sind wir nicht zuständig!“ und auch der Ermessensfehlgebrauch, wo dann die Behörde in den Ablehnungsbescheid reinschreibt: „Der Bürgermeister, der Kreisrat oder Angela Merkel will, dass der ganze Ort verdummt wird, und wir müssen der bunten Regierung bis zum bitteren Untergang folgen!“

Wenn nach § 24 Absatz 1 EnEV nicht befreit wird, dann trägt im Streitfall das Risiko die Dämmwahn-Behörde.

Er schreibt jedoch auch, dass bei guter Vorbereitung des Gesuchs auf Befreiung eigentlich ein positiver Bescheid erfolgen sollte, und wenn nicht, wenn es zum Streitfall kommt, trägt die Firma (die so genannte Behörde) im Streitfall das Risiko eines Gutachterverfahrens. Also auf jeden Fall darauf achten, den Antrag auf Befreiung gut zu begründen. Nur schwach oder gar nicht begründete Anträge werden mit Sicherheit negativ beschieden. Also nicht einfach nur den § 24 Absatz EnEV anführen, sondern sich richtig schön dahinter klemmen, denn nur ein gut begründeter Antrag wird zum Erfolg führen. Ich merke, Du bist noch leicht überfordert und brauchst weitere Details, was da noch alles zu beachten ist? Okay, das verstehe ich und deshalb solltest Du dich zur Vertiefung der Materie hier umschauen. Nur so: Meine Hütte ist zwar kein Baudenkmal, aber ich bin der festen Überzeugung, dass meine Immobilie erhaltenswert ist. Der Begriff „erhaltenswerte Bausubstanz“ ist jedoch zu schwammig formuliert und deshalb kommst Du wohl nicht darum Dich einem Experten anzuvertrauen.

Wärmedämmung: Risiken und Nebenwirkungen, aber dank EnEV auch gute Aussichten.

Wärmedämmung der Tod für die Immobilie?

Und nun ist alles ganz einfach, denn Du suchst einen Sanierer auf der für sich erkannt hat, dass durch Maßnahmen der EnEV die Bausubstanz Deines Objekts dem Tode geweiht ist! Es sollte unbedingt ein Experte sein der weiß, dass Wärmedämmung eine sinnlose, idiotische Maßnahme ist. Ein Geschäft, das zwar kurzfristig den Geldsack des Energieberaters füllt, aber auf Dauer ihm und Dir die Existenz vernichtet. Jetzt muss der liebe Kerl nur noch begründen, dass die Dämmmaßnahme in keinem Verhältnis zur erzielenden Einsparung steht. Das muss über einem Antrag auf Erteilung einer Ausnahme beim Amt glaubhaft gemacht werden.
Damit Dein Prüfer eine richtige Entscheidung treffen kann, solltest Du ihm meine ersten beiden Beiträge zu diesem Thema übergeben. Grund: Er sollte zumindest über das energetische Verhalten von Baustoffen Bescheid wissen. Und er sollte auch wissen, dass trotz perfekter Ausführung der Wärmedämmung das Objekt zum Sterben verurteilt ist.

Wärmedämmung, dank EnEV vor dem Ende?

So, und nun kann eigentlich nichts mehr schiefgehen. Jetzt hast Du schließlich die schärfste Waffe in der Hand um der Verdummung/Verdämmung zu entgehen! Was, Du weißt nicht, was die schärfste Waffe ist? Auf ein Wort: Die schärfste Waffe ist die Wahrheit, denn die Wahrheit ist schärfer als ein zweischneidiges Schwert! So steht es geschrieben. AMEN!

EnEV § 24 kann auch von unnötigen Sanierungsmaßnahmen bewahren.

Und nun ist mir nicht mehr bange, dass das unsinnige und vorzeitige Häusersterben bald ein Ende nimmt! Es liegt nun an Dir mit diesen Infos Deinen Hintern, bzw. Deine Wohlfühlecke, vor einer unnötigen Sanierungsmaßnahme zu bewahren!
Dazu gebe ich meinen Segen und verbleibe mit lieben Grüßen:
Martin M. Luder (info – at – lefpilk.de)

Quellenangaben

  1. http://www.enev-online.org/enev_2009_volltext/enev_2009_25_befreiungen.htm
Martin M. Luder
Martin M. Luder
Martin M. Luder schreibt über ernste Themen, die der Mainstream gerne ausklammert. Seine Texte sind mit deftigen Ausdrücken gespickt, die es allerdings auf den Punkt bringen. Seine ironisch-witzige Art macht das Lesen trotz der ernsten Themen zu einem Vergnügen. Martin M. Luder stellt gewöhnlich unangenehme Fragen. Ist er deswegen ein Verschwörungstheoretiker, Rechtsradikaler, Scientologe, Ketzer, Spinner oder Außerirdischer? Er hat zwei Bücher veröffentlicht. Für mehr Infos klicken Sie auf: 1. Buch / 2. Buch.

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