Sehr geehrter Herr Richter Jansen,
aus gegebener Veranlassung muss ich Ihnen persönlich schreiben. Wenn Sie jüdischen Glaubens sind, habe ich vielleicht Pech gehabt. Mein ansonsten menschlich netter Anwalt Koch hat panische Angst:
„Herr Dr. Hamer, wenn ich die Publikation der Israelischen Botschaft weitergebe, dann habe ich panische Angst, dass mir am nächsten Tag meine Anwaltskanzlei geschlossen wird.“
Niemand kann ihm das besser nachfühlen in unserem sogenannten „Rechtsstaat“ als ich. Er hat 8 Kinder, und ich habe bei meinem 30 jährigen Berufsverbot von einem Tag auf den anderen 30 Jahre lang keinen Pfennig oder Cent Berufseinkommen mehr gehabt, und um Sozialhilfe zu bekommen, hätte ich in Deutschland bleiben, mich dem Terror in Deutschland aussetzen und meinen Verlag samt Druckrechten zuvor verkaufen müssen.
Er hat mir auch gesagt:
„Herr Dr. Hamer, ich wüsste schon, was ich sagen müsste, wenn ich dürfte, aber ich getraue mich nicht, die Wahrheit zu sagen. Ich habe panische Angst.“
Deshalb werden Sie verstehen Herr Richter dieses „Rechtsstaates“, dass ich selbst zur Feder greifen muss. Ich bin 81 und man kann mir vermutlich in Norwegen nicht mehr so allzu viel tun. Sogar meine jüdischen Gegner zollen mir inzwischen eine Art Hochachtung, weil ich zum größten Wohltäter der Juden aller Zeiten geworden bin. Durch meine Germanische Heilkunde haben seit 35 Jahren 50 bis 100 Millionen jüdische Patienten, die an Krebs erkrankt waren, überlebt.
Ich gelte im Allgemeinen als höflicher Mensch. Deshalb freue ich mich mit allen jüdischen Patienten, die mit Hilfe meiner Entdeckung seit Oktober 1981 ihren Krebs überleben konnten.
Aber ich bin auch ein ausgesprochener Patriot. Ich liebe mein Volk und unsere Patienten und bin stolz darauf, dass die größte Entdeckung der Menschheitsgeschichte aus meinem Volk gekommen ist. Und ich bin zutiefst traurig darüber, dass zwar alle jüdischen Patienten (99,4 %) Krebs mit Hilfe meiner Germanischen Heilkunde überleben dürfen, aber von meinen Landsleuten‐Patienten und weltweit allen nichtjüdischen Patienten 100 % vorsätzlich mit Chemo und Morphium bei Krebs exekutiert werden.
Ich habe natürlich auch nichts persönlich gegen Sie. Ob Sie sich zu meinen Feinden rechnen wollen, wie bisher 200 Gerichtsvorsitzende, weiß ich ja noch nicht.
Sicherlich sind Sie nicht so naiv, dass Sie glauben, Sie könnten die Sache still legen, „aussitzen“ oder durch meinen Tod eine „biologische Lösung“ erreichen, wenn Sie mich nochmals ‐ ohne jeden Grund ‐ abschmettern würden.
Denn durch das Internet, in dem ich notwendigerweise auch diesen Brief veröffentlichen werde, können Sie die Sache nicht mehr aufhalten. Und der Skandal und der Massenmord wachsen stündlich.
Zur Sache:
Im Oktober 1981 habe ich meine Habil‐Arbeit „Das Dirk Hamer Syndrom“ benannt nach Dirk Geerd Hamer, und die Eiserne Regel des Krebs bei der Universität Tübingen eingereicht. Wenige Tage später hat mein ehemaliger Lehrer, Prof. Bock, Tübingen, zusammen mit 5 weiteren Professoren der Tübinger Universität, meine Thesen an 100 nächstbesten Patientenfällen hinter verschlossenen Türen durch Reproduzierung am nächstbesten Fall überprüft und zu 100 % bestätigt gefunden. Das hat mir wiederum wenige Tage später der Justitiar der Universität, Herr Schwarzkopf, amtlich mündlich mitgeteilt. (siehe dazu derzeitige Feststellungsklage vor dem VG Sigmaringen, 8. Kammer).
Wenige Tage später musste die Universität das richtige Ergebnis ableugnen auf Weisung des Obersten Rabbiners der Juden, M. M. Schneerson, der verfügt hatte die Germanische Heilkunde des Dr. Hamer (damals Neue Medizin) sei nur für Juden, nicht für Nichtjuden, die weiter mit Chemo und Morphium sterben müssten. Seither sind ca. 4 Milliarden Patienten weltweit gestorben worden.
Dass das Ergebnis damals zu 100 % positiv gewesen sein musste, ist heute bewiesen:
Die Israelische Regierung (2005 Prof. Joav Merrick, Pädiater an der Universität Beer Sheva) und die Hessische Ärztekammer haben geurteilt, die 2 ersten Biologischen Naturgesetze seien „allgemein anerkannt“. (also seit 35 bzw 32 Jahren), denn sie haben sich seither nicht verändert.
Am 8. 4. 1986 hat mir die Bezirksregierung (RabbiSchon) Koblenz wegen dieser damals schon richtigen ersten beiden Biologischen Naturgesetze ohne substantielle Begründung:
„Anhaltspunkte dafür, dass Herr Dr. Hamer bereit wäre, der eisernen Regel des Krebs abzuschwören, sind nicht zu erkennen…, erscheint es im übrigen als ausgeschlossen, dass Herr Dr. Hamer überhaupt in der Lage wäre, sich zu bekehren“.
die Approbation einfach so aberkannt mit sofortiger Vollziehung. Diese Formulierung wurde praktisch 30 Jahre beibehalten.
Aber es wurde kein einziges Mal versucht, die beiden ersten Biologischen Naturgesetze (das zweite gibt es seit 1983) in der Sache durch Reproduzierung am nächstbesten Fall zu überprüfen, was laut Aussage von Prof. Voigt, Neuroradiologe, Dekan, vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen, 3. Kammer Dr. Iber 3 K 1180/86 maximal 3 Tage erfordert hätte, nachzuprüfen, ob die Thesen des Dr. Hamer richtig seien.
Die Habilitation dauert jetzt 35 Jahre, hat 3,5 Meter laufende Akten, aber die 3 Tage hat sich kein Professor, kein Richter und kein Behördenvertreter Zeit nehmen dürfen.
Die Einsicht in die Habil‐Akte wird von der Uni Tübingen verweigert. Klage ist angestrengt.
Jetzt gelten die 2 ersten Biologischen Naturgesetze als allgemein anerkannt und trotzdem passiert immer noch nichts. Aber in den 35 Jahren haben die Behörden, bestehend aus Juristen, also biol.‐Med. Laien, einen listigen Dauerbetrug gemacht, den alle Gerichte mitgemacht haben:
Es durften nicht die 2 Biologischen Naturgesetze überprüft werden, was ganze 3 Tage gedauert hätte, statt dessen sollte in insgesamt 75 Zwangspsychiatrisierungs‐Verfahren festgestellt werden, warum ich psychisch nicht in der Lage bin, mich von den 2 Biologischen Naturgesetzen trotz 30 positiver Verifikationen vor Universitäten, Amtsärzten und Professoren zu B E K E H R E N. (glatter Irrsinn!)
Z. ZT. soll ich angeblich „unzuverlässig“ sein, mich zu bekehren.
Es gibt aber noch etwas Wichtiges:
Mein Anwalt, der es sicher gut mit mir meint, aber leider keine Ahnung von der Germanischen Heilkunde hat, hat dem VG Hessen treuherzig sinngemäß vorgetragen, der Dr. Hamer wolle zwar keine Chemo und Morphium propagieren, aber ansonsten
„lägen keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, der Kläger als Arzt werde in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten.“
heißt: Der Dr. Hamer will zwar keine zu 100 % mortalen Chemo und Morphium verordnen, wie die Juden, aber ansonsten wird er, wie die anderen Ärzte, ein braver Schulmediziner bleiben.
Das ist falsch!
Die ganze Schulmedizin muss falsch sein! Und da die beiden ersten Biologischen Naturgesetze allgemein anerkannt sind ist die ganze Schulmedizin falsch, quod erat demonstrandum (was zu beweisen war) durch die 30 stattgehabten Verifikationen (Trnava, Düsseldorf, Birkmeier, Stangl etc.)
Fazit
Die Universität Tübingen, die Behörden und Gerichte in der sogenannten BRD, Besatzungsraum Deutschland, alle haben sie vorsätzlichen Betrug gemacht mit der Folge von 4 Milliarden Toten weltweit, in Deutschland 40 Millionen mit Chemo und Morphium Exekutierten, weil sie vorsätzlicherweise 35 Jahre lang die richtigen (jetzt endlich als richtig deklarierten ersten beiden Biologischen Naturgesetze) nicht überprüfen wollten, was, wie gesagt 3 Tage maximal gedauert hätte.
Warum ist die Schulmedizin zur Gänze falsch?
Antwort: 80 % und mehr der fälschlicherweise Krankheiten genannten Vorgänge in der Biologie und Medizin brauchen nicht oder aber ganz anders „behandelt“ zu werden. Überleben tun dabei in der Germanischen Heikunde fast alle, wie bei den Juden den Krebs (99,4 %).
In der Schulmedizin, nicht nur bei Krebs, sterben die meisten. Deshalb kann man mich, ohne Chemo und Morphium, nicht wieder zum „braven Schulmediziner“ machen, der gar nichts entdeckt hat.
Und zum Schluß: Zu Schulden habe ich mir nie etwas kommen lassen auf medizinischem Gebiet.
Man wollte mir immer eine Schuld konstruieren, wenn ich, trotz unrechtmäßigem Berufsverbot noch mit einer Putzfrau über ihre Krankheiten gesprochen hätte. Alles, alles war Betrug!
Herr Richter Jansen, ich habe mir erlaubt, Ihnen zur dienstlichen Information mein Buch Mein Sudentenmädchen schicken zu lassen. Obwohl Sie hoffentlich ersehen, dass mir 30 Jahre lang massivst Unrecht getan worden ist, darf ich Ihnen verraten, dass mein Anwalt mir gestanden hat, er glaube sicher, dass ich den Prozess zu 99 % verlieren würde (bisher habe ich 200 Prozesse alle verloren), obwohl er ganz sicher wisse, dass ich recht habe und unschuldig sei. Aber er könne mir nicht helfen, weil er nur die blanke Angst habe, wenn er die Wahrheit sage, dass man ihm nämlich seine Anwaltskanzlei schließen werde.
Das ist der „Rechtsstaat“, für den unsere Richter, Behörden und Universitäten arbeiten und schuldig werden, Herr Richter Jansen.
Aber wehe, wenn sich das Blatt mal wendet und die Angehörigen der 40 Millionen mit Chemo und Morphium Exekutierten, der Hälfte unseres Volkes, gewahr werden, wie man ihre Angehörigen vorsätzlich exekutiert hat, obwohl sie wie die Juden hätten überleben können, wenn man sie am Leben gelassen hätte, dann wollen alle Verantwortlichen nichts gewusst haben.
„Ach entschuldigen Sie bitte, alles dumm gelaufen.“
Videat Consul! Mit den besten Grüßen und nichts für ungut
Dr. Hamer
29.01.2017
Das Original finden Sie auf: germanischeheilkunde-drhamer.com