Verfahren gegen Peter Fitzek (Königreich Deutschland): Das Urteil ist gefallen!

Der 51-jährige Peter Fitzek wurde am Mittwoch, den 15. März 2017 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten verurteilt!
Auf Grundlage der Beweisaufnahme war die Kammer überzeugt davon, dass der Angeklagte tatsächlich eine Bank betrieben und Vermögenbetreuungspflichten verletzt hat. Zu diesen Pflichten hätte nach Auffassen der Kammer das Führen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung gehört, damit die Anleger hätten nachvollziehen können, was mit dem Geld gemacht wurde. Anmerkung der Redaktion: Hatten die Behörden und die BaFin diese Nachweise im Rahmen ihrer vielen Razzien nicht entwendet?1.
Einige der vernommenen Zeugen sollen zum Ausdruck gebracht haben, dass sie sich so den Verbleib ihrer Gelder nicht vorgestellt und sich viel mehr gewünscht haben, dass das Geld für bestimmte Zwecke angelegt wird. Einige Anleger haben sowohl Anlagen als auch Schenkungen vorgenommen, was verdeutlicht, dass das Geld welches angelegt wurde gerade nicht geschenkt und zur freien Verfügung überlassen wurde.

„Daß erst durch die illegale Vorgehensweise der BaFin im Zusammenhang mit den Razzien – nicht etwa durch das Königreich Deutschland oder unser Staatsoberhaupt – Investitionen der Kapitalüberlasser zunichte gemacht wurden, ignorierte die Richterin schon während der gesamten Verhandlung und berücksichtigte diesen Sachverhalt somit auch nicht in ihrem Urteil.“2

Peter Fitzek bleibt in Haft

Die Kammer geht wegen der hohen Strafe davon aus das weiter Fluchtgefahr besteht, besonders deshalb, weil angeblich der Verbleib einiger Gelder unklar sein soll, und dadurch nicht ausgeschlossen werden könne, dass Peter F. durch diese Gelder eine Flucht erleichtert oder ermöglicht würde. Anmerkung der Redaktion: Der Verbleib der Gelder soll unklar sein? 3
Auf Grundlage der Verurteilung ist der bereits erlassene Haftbefehl nun aufrecht und in Vollzug gelassen worden. Peter Fitzek bleibt also in Haft!

Gegenstand der Anklage

Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens stellte gleich am Anfang der Urteilsverkündung klar, dass es in diesem Prozess nicht darum ging, ob es ein Königreich Deutschland gibt oder der Angeklagte der König vom Königreich Deutschland ist. Alleiniger Gegenstand der Anklage war der Verstoß gegen das Kreditwesengesetz und Untreue.

Wie reagierte Peter Fitzek?

Er soll die Urteilsverkündung wiederholt mit „Witz“, „Lügen“, und „Skandal“ unterbrochen haben.4Peter Fitzek war mit dem Verfahren und dem Ergebnis also sichtlich unzufrieden. Er wird nun in Revision gehen, an den Bundesgerichtshof, die nächsthöhere Instanz.

Prozessbeobachter und Ihre Eindrücke

Die Informationen aus diesem Beitrag stammen von Wolfgang Ehm, Pressesprecher des Landgerichts Halle5

  1. koenigreichdeutschland.org: Wo sind die Beweise?[]
  2. koenigreichdeutschland.org: Das Urteil – Erste Einblicke[]
  3. koenigreichdeutschland.org: Wo ist das Geld geblieben?[]
  4. www.sueddeutsche.de[]
  5. www.youtube.com: Pressesprecher zum Urteil (unzensiert)[]
Redaktion
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2 Kommentare

  1. eine 2. oder gar 3.Meinung zu diesem kompliziertem Sachverhalt aus dem Bauch heraus zu geben, ist angesichts der unbekannten Vorgänge im Vorfeld gar nicht möglich, dennoch, die Suppe, in der der Angeklagte nun kocht, hat dieser mit seinem Status und Auftreten selber die Zutaten und sogar das Brennholz mit Zündhölzer geliefert. Die angestellte Berufsrichterin hatte gar keine andere Instruktion als so den Geschäftsfall in den Geschäftsräumen, im Schiff am Oberdeck sitzend, so zu behandeln, denn, zum einen, wenn der Angeklagte mit dem privaten Eigentum, hier Geld, der Fam. Rothschild etwas tut, was nicht in deren Geschäftsgebaren und Sinne ist, dann gibt das Probleme. Auch ist es dem Anschein nach richtig, wenn die Berufsrichterin feststellt, dass es nicht um die Sache Königreich und einer Bank geht, sondern um die Feststellung, mit fremden Eigentum, Geld, dem System getrotzt zu haben. So kann auch das Verhalten der BaFin, ebenfalls eine GmbH, vermutet werden, dass sie i.A gehandelt hat, die Unterlagen einzusammeln, damit diese dem voraus ausgerichteten Geschäftsfall nicht von Schaden ist, für die große Firma. Es fällt uns schwer dass zu begreifen, dass jeder Schein, jede Münze, Kind, Haus, Auto, Pool und Bleistift uns Personen und Menschen einfach nicht gehört, es wird in ihrem Sinne uns zur Verfügung gestellt, es für sie gewinnbringend zu verwerten, wer das nicht tut, zahlt Zinsen-Zinseszinsen, Schutzgebühren oder auch Steuer genannt, die in Form von Rechnungen, genannt Steuerbescheide, Gebührenbescheide, Strafen und Gebühren, Tickets u.s.w. dem Einfaltsreichtum an Überschriften sind keine Grenzen gesetzt, uns zugestellt wird, ohne Unterschrift, Stempel, Siegel und Flagge, halt maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig. Sososo, wir fallen immer wieder drauf rein, dass das rechtens sein soll. Punkt.
    Der Angeklagte ist also dem System in die Falle gelaufen. Er betrat das Schiff als Person,, also als Personal, Angestellter der Fa. BRDGmbH, Abteilung Vergehensklärung i.S der vorhandenen Spielregeln, genannt Gesetze. Handelsrecht, hier angewendet.
    Hypothese: Wäre der Angeklagte ein Souverän gewesen, ein Deutscher Staatsangehöriger mit „gelben Schein“, wäre er vor der Reling stehen geblieben und hätte als Mensch Muster, als Verwalter von MUSTERMANN aus DEUTSCH, dem Mat, hier Justizangestellter, auf dem Schiff alle seine Personalausweispapiere des Angestellten MUSTERMANN überreicht, dann wäre die Berufsrichterin mit ihrem Schiff auf eine Sandbank gelaufen, ob sie das gewollt hätte oder nicht. Der souveräne Mensch Muster wäre aus dem Geschäftsvorraum heraus spaziert und hätte noch nicht einmal den Steg hochklappen müssen. Aber dies hat ihm sein Anwalt bestimmt nicht erklärt, wie man der Firma ihre Grenzen der Willkür? oder besser ausgedrückt, Geschäftstüchtigkeit aufzeigt. Warum wohl? Das verrät Ihnen sicherlich Ihr Anwalt Ihres Vertrauens sicherlich gerne….oder auch nicht. GuckstDu bewusst-treff dot org, da wird einem geholfen. Also, hätte, würde wenn nicht wär, säß der Riegel im Schloss nicht so schwer. Denn auch die Revision, wenn dann zugelassen, wird als reines Amüsement zur Show oberndrauf dem Angeklagten ebenfalls zum vorbeschlossenen Beschluss in Rechnung gestellt, nicht zu seinen Gunsten, versteht sich von selbst. Die Firma dankt für den guten Umsatz und Vollbeschäftigung aller Mitangestellten aller angeschlossenen Unternehmungen, einschließlich der Sicherheits-Industrie die jetzt fleißig und akribisch sich gegenseitig viele Rechnungen schreiben und austauschen..und wer zahlt diese ??? 33xdürfen wir dann raten und nach dem 23zigsten Mal aufhören nachzudenken. That’s their game, we accepted to play with, their rules.

  2. Mario Draghi, ein König in Deutschland
    http://www.dzig.de/Mario-Draghi_ein-Koenig-in-Deutschland
    Weder das Gebaren der Zentralbanken noch die Verfahren der privaten und staatlichen Banken sind ein Straftatbestand. Wenn aber ein Mensch eine Bank gründet, um seinen Zahlungsverkehr in Euro abzuwickeln, wird er verhaftet und eingesperrt wie Peter Fitzek, ein König in Deutschland.

    Die Psychiatrie mal wieder
    „Im psychiatrischen Gutachten wird ihm bescheinigt, sich eine Welt nach eigenen Vorstellungen geschaffen zu haben. Peter Fitzek weise starke narzisstische Persönlichkeitsmerkmale auf. Er manipuliere Menschen, überschätze sich und blicke auf andere herab. Er stelle sich über die Gesetze und Normen, sei unbelehrbar, auch durch Strafen nicht zu beeindrucken. Es fehle ihm einfach an Einsicht. Peter Fitzek ist voll schuldfähig.“
    Tauscht man nun in diesem Zitat den Namen Peter Fitzek gegen Mario Draghi aus und betrachtet die Situation der Europäischen Zentralbank, dann erhält man ein Gefühl für die Brisanz des Problems. Wer heute noch Wertpapiere besitzt, wird eines Tages vor dem Nichts stehen, weil niemand mehr den vermeintlichen Wert akzeptieren wird, den diese Papiere heute noch darstellen.

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