Beitragsservice Teil 1: GEZ schadet der Gesundheit!

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GEZ: Dem AbGEZocke einen Strich durch die Rechnung machen!

AbGEZockt, hinters Licht geführt, über den Tisch gezogen, belogen und betrogen – kurz und bündig: Ich bin ein Opfer der GEZ. Über viel zu viele Jahre ließ ich mich mit Propagandamüll und Falschnachrichten berieseln und jetzt bin ich krank vor Wut – verdammt noch mal ich schäume über! Da wo ich angeblich in der ersten Reihe sitzen sollte und mit dem Zweiten besser sehen konnte, wurde ich in Wirklichkeit doch nur nach Strich und Faden hinters Licht geführt! Seit mir jedoch diese Erkenntnis, dass ich von AbGEZockten Lügen-Medien umgeben bin, ins Bewusstsein gefallen ist, leide ich an einer irreparablen Horchfunk- und Flimmerkistenallergie.

GEZ hat meine Gesundheit ruiniert!

Seit diesem Tag ist meine Gesundheit ruiniert! Doch trotz bester Vorsorge, sprich sich Fernhaltens von Verblödungsverstärkern sowie von Reichs-Propagandamüll-Lautsprechern krieg ich schon Pickel am Hintern, bzw. leert sich, wenn meine Tränen unterlaufenden Augen die vierteljährliche Abbuchung der Haushaltsabgabe auf meinem Kontoauszug erblicken, mein Darm. Und weil dem so ist, und ich das nach Jauche stinkende Übel loswerden möchte, dachte ich über eine Lösung nach. Und da kam mir, wie es der Zufall so wollte, mein Freund der „Gockel“, die Suchmaschine Google, zu Hilfe.

Die GEZ kennt keine Moral  und Ethik

Es ist an der Zeit, der heruntergekommenen Bagage, die weder mit Moral und Ethik gesegnet sind, Einhalt zu gebieten. Lach nicht, denn Erdlinge, die bei ARD und ZDF anschaffen, sind in der Regel gewissenlose Speichellecker der Finanzoligarchen! Und falls sich bei den Herrschaften, die dort ihren üblen Beschäftigungen nachgehen, dennoch ein Gewissen regt, dann wird dieser zarte Hauch von Menschlichkeit grundsätzlich mit fetten Einkommen und Pensionen sowie der Aussicht auf Karriere getötet. Und deshalb bleibt es so, dass das, was heutzutage einem geilen Publikum über den Äther oder über Satellit in kuscheligen Wohnstuben in den Hintern geblasen wird, im Rotlichtmilieu den gewerblichen Beine-breit-Machern und Schwanzlutschern vor Scham das Gesicht erröten ließe. Nutten prostituieren sich, aber weit schlimmer treiben es die Macher von ARD und ZDF, denn diese presitituieren sich für eine kleine Clique, die sich, mittels Kriegen, Terror und Kopfabschneidens, verschworen haben den Weltfrieden zu erschaffen.
Okay, es mag ja sein, dass der eine oder andere Sesselpupser, Statist, Filmleuchte oder Koffer-Hoffnungsträger sowie Möchte-gern-Karriere-Macher von alledem bisher nichts mitbekommen hat, aber spätestens jetzt, nachdem mein Beitrag online – an der Leine – ist, gibt es für den gewöhnlichen Hamsterradtreter, der bis zum bitteren Ende in Medienanstalten sein Dasein fristen muss, keine Ausreden mehr! Seine Zeit läuft ab! Er kann einpacken und sich vom Acker machen! Na klar kann, nach meinem Auswurf von Nettigkeiten und Informationen, der Abschaum einpacken, denn wenn der GEZahler, aufgrund neuer Erkenntnisse, seine Fesseln löst, sprich, seinen Kriegsunterstützenden Obolus nicht mehr an diese unheimliche Anstalt entrichtet, dann kann die GEZ den Laden schließen. Habe ich Dich erschreckt oder denkst Du gerade jetzt darüber nach wie Du den Volk-hinters-Licht-Führern das Geld-aus-der-Hosentasche-ziehen-Handwerk legen kannst?

GEZ verletzt mein Recht nach Artikel 5 Grundgesetz

Okay, ich habe Dich verstanden! Du willst Dich vom Zwang lösen und Du möchtest, wie es der Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz, verlauten lässt, Dich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen bedienen. Und „ungehindert“ heißt für Dich natürlich die Freiheit zu haben, das zu konsumieren, was für Dich gut und richtig ist. Du beziehst Dich auf die freiheitliche Ordnung – auf Dein Grundrecht, das Dir eindeutig diese Freiheit zugesteht! Vom Zwang, dass Du per Einzugsermächtigung das feudale Leben der Fernsehstars und Fußballprofis unterstützen sollst, ist im Artikel 5 Abs. 1 GG nicht die Rede. Und deshalb ist die Haushaltsabgabe auch nur der letzte Versuch eines heruntergekommenen Systems, das eigene Versagen unter den Tisch zu kehren! Der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag ist somit die logische Gegenwehr den Rundfunk- und TV-Geschädigten den letzten Fluchtweg abzuschneiden. Es ist jedoch wie bei der Berliner Mauer so, dass jede Mauer auch Schlupflöcher, Tunnel, Risse sowie auch Fluchthelfer, wie mich, hat, und weil dem so ist, ist es absehbar, dass je größer der Wunsch nach Freiheit ist, desto größer ist auch der Wille diese Zwangsgebühr zu stoppen. Schließlich ist es doch so:

„Jeder Mensch hat das natürliche Recht, nicht gezwungen zu werden, Firmen und Unternehmen zu finanzieren. Dieses Grundprinzip individueller Freiheit wird durch die Nachfolgeorganisation der GEZ, dem Rundfunkbeitrag, zerstört und findet ab 2013 seinen traurigen Höhepunkt.“ [1]

Wer sich von der GEZ befreien möchte, der braucht Mut und Gelassenheit.

Nur blöd, denn mit dem „sich-frei-Strampelns“ ist es eine heikle Sache, und das möchte ich nicht verheimlichen, gehört doch zum zivilen Ungehorsam schon eine gehörige Portion Mut und eine gewisse Gelassenheit dazu. Den Mut erst einmal die Einzugsermächtigung zu kündigen und dann bei der folgenden Zahlungsverweigerung die innere Ruhe zu bewahren. Wutausbrüche, wie Du sie hier zu lesen bekommst, sind tunlichst zu unterlassen. Sachlich, nüchtern und korrekt an den Fall ran gehen – genauso muss es laufen! Weiterhin ist zu beachten, dass wer den Schritt in die Freiheit wagen möchte, sich auch nicht vom Urteil des so genannten Bundesverfassungsgerichts, das angeblich die Haushaltsabgabe absegnete, nicht irritieren lassen sollte, denn erstens haben wir, aufgrund fehlender Verfassung, natürlich kein Verfassungsgericht und zweitens sitzen dort grundsätzlich keine unabhängigen Richter. Ja, lach nicht, denn ein Richter mit einem Parteibuch in der Tasche kann nicht unabhängig sein.

Hat das Bundesverfassungsgericht Recht gesprochen?

Nun auch ein Familiengeklüngel, ein System auf Gegenseitigkeit beruhender Hilfeleistungen und Gefälligkeiten, kann, wie es dieser Fall zeigt, auch eine Rolle spielen, warum die unrechtmäßige Abzocke scheinbar durchgewunken wurde. So ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, wo alle Bürger zu Sklaven deklassiert werden, auf den Mist von Paul Kirchhof gewachsen, aber da sein Bruder, der Ferdinand, zufälligerweise beim Bundesverfassungsgericht in maßgeblicher Position über die Rechtmäßigkeit dieses Machwerks mitwirken konnte, [2] war das „im-Namen-des-Volkes“ Verkündete wohl schon vor der Verhandlung gefallen. So wurden vermutlich – wahrscheinlich, eventuell – ich weiß es nicht genau – durch dieses verdeckte Zusammenwirken in kaum kontrollierbaren familiären Beziehungsgeflechten die politisch und unternehmerische Interessen zu aller Zufriedenheit und in beiderseitigem Einvernehmen gelöst. Nun leider wurden hier, wenn man etwas genauer und kritischer hinschaut, die Grenzen zur Korruption wohl leicht überschritten. Kein Problem, denn uns trennt ja nicht wirklich viel von einer Bananenrepublik! Na klar, was red ich denn da, ist es doch genau so, wie ich es geschrieben habe. Die Forderung der BRD-GmbH Abteilung Beitragservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio ist rechtswidrig und verstößt europaweit gegen herrschendes Recht. Und weil dem so ist, war es den AbGEZockten auch nicht möglich die Propaganda-Müll-Gebühr in ein Gesetz zu zementieren.
„Somit blieb den Halsabschneidern nichts anderes übrig, als einen Vertrag zwischen Staat und einem Service zu schließen, dem sie ironischerweise selbst vorstehen. Aber Vertrag ist Vertrag und nicht Gesetz. Wenn zwei oder mehr Parteien (Part=Teil) einen Vertrag miteinander schließen, bleiben Dritte davon unberührt. Bei Abschluss von Verträgen gilt unumstößlich das Prinzip der Privatautonomie und NICHTS anderes. Nun ist es aber so, dass diese Politganoven diesen Rundfunkgebühren-Staatsvertrag mit sich selbst geschlossen haben. Selbstverständlich zu Lasten ihrer Wähler und Nichtwähler. Infamer geht es nicht mehr. Wer sich noch immer dagegen sträubt der Wahrheit ins Gesicht zu sehen soll bitte erklären, seit wann Gesetze Vertragsdauer und Kündigungsfristen beinhalten. [3]

Das BVG bestätigt die Unrechtmäßigkeit der GEZ-Gebühr.

Also halte ich hier mal fest, dass das, was das bunte Verfassungs-freie-Gericht entschieden hat, für Dich nicht ernst zu nehmen ist. Schlicht und ergreifend ist es so: Dieser Vertrag betrifft Dich nicht! Das Gericht hat nur die Rechtmäßigkeit eines Vertrages bestätigt, dass die Bande mit sich selber geschlossen hat. Jetzt die gute Nachrichten: Erstens kann ich Dir helfen und zweitens brauchst Du Dich vor dem Rechtsweg nicht zu fürchten, denn der Widerspruch ist gebührenfrei und weiterhin sind die Kosten der Verhandlung sozialverträglich und mit etwas Glück findest Du als Rechtssuchender ab und an auch einen Richter, der mit dem Recht nicht auf Kriegsfuß steht. Auf jeden Fall macht es, so meine Meinung, Sinn sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren. Nun, auch wenn auf die Rechtsprechung nicht unbedingt Verlass ist, gibt es Mittel und Wege, wie man dem AbGEZocke ein Ende bereiten kann. Getreu nach meinem Lebensmotto: „Wo ein Wille ist, da ist ein Weg und wo der Weg ist, da bin ich!“ Genau aus diesem Grunde habe ich mich aufgemacht nach einem gangbaren Weg zu suchen, um dem „staatlich“ organisierten Taschendiebstahl das dubiose Handwerk zu legen.

Dem AbGEZocke, der GEZ mit dem Recht begegnen!

Nun der Reihe nach! Wer, wie, wann, was machen kann, das möchte ich Dir in meiner gewohnt lockeren Art in den Hintern schieben! Also fang ich nun erst einmal mit den armen Seelen, die, wie ich, aufgrund ständigen Abdrückens unrechtmäßiger Abfuhr von sinnlosen Gebühren krank geworden sind, an. Ich widme meine aufklärenden Schreibdurchfall erst einmal den Gequälten, die sich noch immer aus Angst vor Gewalt der Schreckensherrschaft der GEZ-Mafia gebeugt haben. Und diese Leut, so mein Gedanke, sollten, um der Freiheit einen Schritt näher zu kommen, erst einmal gegenüber den Geldbeutelabschneidern schriftlich bekunden, dass Sie nicht mehr bereit sind für übelste Kriegshetze, Verleugnungen und Diffamierungen von Friedensaktivisten, wie zum Beispiel Xavier Naidoo, einen GEZ-Beitrag abzudrücken. Sie kündigen ganz einfach die Einzugsermächtigung und schmücken diesen Satz mit mehr oder weniger liebevollen Worten.
Okay, die Freundlichkeit sollte, trotz dem Ärger den Du mit der Anstalt hast, schon gewahrt bleiben. Also äußere Dich so, dass Du grundsätzlich, wenn denn alles mit rechten Dingen zugeht, bereit bist Dich dem Zwang der GEZ zu unterwerfen. Du bist zahlungsfähig, aber mit Verlaub, bzw. aufgrund rechtlicher Bedenken, bis die Rechtslage einwandfrei geklärt ist, nicht zahlungswillig. Das reicht! Jedes weitere Wort kannst Du Dir sparen.

Das Recht auf Widerstand (Artikel 20,4 GG) gegen die GEZ wahrnehmen

Selbst wenn Dir die Gesetzeslage genau so wie mir vertraut ist, macht es keinen Sinn diese Schreibtischtäter der GEZ mit dem Gesetzbuch zu erschlagen. Behalte Deine Wut im Bauch, Deine Emotionen sowie Deine blumigen Ausführungen und herzerweichenden Reden zu diesem Diebstahl bitte für Dich! Es bringt nichts, dass Du vor Wut überschäumst und mittels erbrochener Worte der Bande Beihilfe zum Massenmord sowie mittels medialer brachialer Gewalt unterstellst, dass sie die Ausgeburt der Hölle und willfährige Helfer Satans sind. Lass bitte, auch wenn Du damit die Wahrheit aussprichst, solch einen religiösen Ausflug, denn wenn Du Deinen Gegner so angreifst, dann wird diese Bestie alles tun, um Dir eins über zu braten! Du könntest aber auch damit anfangen diesen Leuten, die Dir Dein Geldsack leeren möchten, mit einem Wust von Paragraphen, wie den Artikel 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG, als auch mit dem Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 und 2, wo es um die Informationsfreiheit geht, begegnen, und der GEZ gelinde gesagt die Wahrheit um die Ohren schlagen, aber auch das lässt Du bitte aus gesundheitlichen Gründen bleiben! Genau so machst Du das! So verhältst Du Dich richtig, denn in der Regel wird von diesen Knechten des Teufels entweder die Rechtslage bestritten oder sie werden auf Dein breit gefächertes Wissen, wie es mittlerweile bei allen so genannten Behörden üblich ist, mit Musterantworten, auf denen nur noch der Name eingedruckt ist, antworten.
So sind grundsätzlich – die Ausnahme bestätigen die Regel – alle gut formulierten und rechtlich wasserdichte Schreiben für Hund, Katz und Maus, sprich für’n Arsch! Schließlich bist Du für das System, für die GEZ, nur eine Nummer – nein, für das System bist Du nur eine Sache – ein kleiner Haufen Scheißdreck – aber mit Sicherheit kein Mensch! Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag kennt schlicht und ergreifend keine Menschen sondern lediglich juristische Personen, die eine Sache beschreiben. Deswegen wird auch vor Gericht immer in SACHEN entschieden. Es heißt ja nicht umsonst Gerichtssache! Sachen gibt’s, die gibt`s gar nicht? Doch Du bist so eine lustige Sache! Nur blöd, dass diese Sache Deinen Familiennamen trägt und so gibt es Dich gleich zwei Mal. Einmal als natürliche Person und Mensch und einmal halt als JURISTISCHE PERSON, und dieser Person möchte die GEZ gerne den Geldsack leeren. Und weil der Beitragsservice der komischen Anstalt anstandslos an juristische Personen schreibt, bist Du, und das ist die gute Nachricht, als natürliche Person ja gar nicht gemeint.

Verletzung Deiner Persönlichkeitsrechte – Täuschung im Rechtsverkehr!

Ich meine: Das geht ja gar nicht, denn das stellt schließlich eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Namensrechts nach § 12 BGB dar. Schlicht und einfach gesagt ist es so, dass hiermit eine arglistige Täuschung im Rechtsverkehr vorliegt und deshalb beschränkst Du Dich auf das Wesentliche, und das ist, dass Du Opfer dieser Täuschung geworden bist. So erklärst Du nach § 123 Abs. 1 BGB das Rechtsgeschäft rückwirkend für nichtig und deshalb „weiß der Geier“ ist der Vertrag auch von Anfang an unwirksam. So weit verstanden? Okay, dann weiter mit der lustigen Geschichte! Nachdem Du jetzt erst die Täuschung im Rechtsverkehr erkannt hast machst Du gemäß § 124 Abs. 2 die Anfechtungsfrist geltend. Schlicht und ergreifend existiert halt die juristische Person als Beitragszahler nach geändertem Personenstand ja so nicht mehr und aus diesem Grund forderst Du obendrauf noch Schadensersatz nach § 823 BGB. Um die Sache abzurunden verlangst Du alle GEZahlten Beiträge zurück. Das war’s! Mehr Worte brauchst Du dann in dieser Sache nicht mehr verlieren.
Für den Rest, der dann noch zu erledigen ist, braucht es lediglich etwas Durchhaltevermögen, etwas Ruhe und Besonnenheit und wenn es bitter nötig ist, um aus diesem Kreisverkehr zu fliehen, auch einen guten Fluchtweg. Ja, das braucht es schon, denn einmal in das Wespennest gestochen, folgen danach mit Sicherheit von den GEZ Bettelbriefe. Genau hier solltest Du kurz innehalten und solchen Müll, selbst wenn es Dir im ersten Moment schwer fällt, ungeöffnet zurücksenden. Dabei ist zu beachten, dass Du diesen ekligen Umschlag mit einem Aufkleber, das ein Zustellungsverbot beinhaltet, versiehst. Du musst natürlich auch darauf hinweisen, dass diese juristische Person nach Personenstandsänderung unter der angegebenen Adresse nicht mehr existiert. Weiterhin gilt es auf diesem Briefumschlag alle Bar-Codes sowie bei gelben Briefen das Einwurfdatum und die Unterschrift mit einem Edding unkenntlich zu machen und dann ab damit zur Post. Einfach portofrei zurückschicken – mehr ist da nicht zu machen! Und warum dieser ganze Aufwand? Ganz einfach, denn wer so mir nix dir nix einen Bettelbrief entsorgt oder öffnet und antwortet, versucht den Eindruck zu erwecken, dass er sich konkludent verhält und das Angebot nach Handelsrecht als juristische Person angenommen hat. Und genau das möchtest Du ja nicht! Hier gilt es ganz besonders die Contenance zu wahren. AMEN!

Der GEZ eine kleben, sprich, der GEZ den passenden Aufkleber verpassen!

Also Ruhe bewahren und sich mit dem Zeugs erst gar nicht näher beschäftigen. Selbst wenn sich ein Vollstrecker ankündigt, wird in der gleichen Form verfahren. Schließlich bist Du ein Mensch mit „Vorname“ und „Familienname“ und eben keine juristische Person mit „Vorname Name“ und aus diesem Grunde müssen diese Briefe, weil es Dich ja gar nichts angeht, ungeöffnet zurückgeschickt werden. Na klar, müssen diese zurückgeschickt werden! Du öffnest ja auch nicht die Post eines Fremden, wenn sie in Deinem Briefkasten liegt. Also zurück damit! Aufkleber nicht vergessen! Ach ja, diesen Aufkleber kannst Du hier kostenlos herunterladen. Und für meine Leser, die sich noch fern vom Internet bewegen hier der Text:

„Zustellungsverbot! / Fehlende Vertragsgrundlage! / Zurück an den Absender!! Die juristische Person als Empfänger existiert nach geändertem Personenstand nicht mehr. Des Weiteren fehlt zum Geschäftszeichen der Vertrag. Angebote nehmen wir nicht entgegen bzw. lehnen diese ab. Der Empfänger genießt zusätzliche Immunität nach Art. 3 9, 40 UMR-Verfassung in Deutschland. Es wird auf die originäre Zuständigkeit hin verwiesen (§§2, 42-44, 48 VwVfG, § 13 BVerfGG, Art. 1, 25, 140 GG, Art. 137 WRV, §§ 18-20 GVG, § 3 GVGA, §§ 81, 82, 92, 102-104 a, 105, 130, 167, 221, 240, 336, 357 StGB). Sollte durch das Verschulden einer bevollmächtigten Person eine Frist versäumt werden und/oder ein Schaden entstehen, so wird Ihnen dieses Verschulden zugerechnet. Weitere Handlungsweisen entgegen den zuvor genannten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich durch die zuständigen Strafverfolgungsorgane verfolgt und daher Strafen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.“ [4]

GEZ verschickt Bettelbriefe!

Da die Firma GEZ grundsätzlich etwas begriffsstutzig ist, solltest Du mit diesen Aufklebern nicht geizen. Es ist halt leider so, dass weitere Bettel-Briefe folgen werden. Also jagt erst einmal ein Brief den anderen und irgend wann meldet sich dann der Vollstrecker – der sich bei der Gemeinde die Hammelbeine lang streckt – aber auch hier verfährst Du, wie gehabt, in der gleichen Form. „Bäpper“ drauf, Barcode unkenntlich machen und ungeöffnet sowie unfrei an den Meister, der in Unkenntnis der Rechtslage nur einem Geschäft nachgeht, und dieses auch nur tut, weil er als hundsgewöhnlicher Hamsterradtreter auch nur seinen LebensUNTERhalt – was ihn in der Regel unten hält – verdienen muss, zurück. Er ist, wie viele andere unaufgeklärte Leut, nur ein Gefangener der Matrix und deshalb verzeih ihm sein seltsames Verhalten! Hab ihn ganz doll lieb. Liebe ist das „A“ und „O“ um sich solch einer Auseinandersetzung zu stellen!
Also mach in Liebe weiter! Und so lange kein Schreiben vom Mahngericht in Deinem Postkasten landet, bleibst Du dieser Verfahrensweise treu. Genau darauf solltest Du achtgeben, denn wenn sich das Aburteilungs-Stand-Gericht bei Dir meldet, dann ist äußerste Vorsicht geboten! Ein Schreiben vom Mahngericht, musst Du Dir schon anschauen. Also öffnen und dort auf dem seltsamen Schreiben „Widerspruch insgesamt“ ankreuzen. Die 14-tägige Frist wahren und möglichst vorab per Fax und anschließend per Post dem Gericht Bescheid geben. Danach wirst Du zur Verhandlung, da wo in der Regel das Urteil schon vorher feststeht, eingeladen. Nun, wenn Dir so viel Gutes widerfährt, dann mache es so, wie Du es ja bisher schon gut eingeübt hast. Brief ungeöffnet zurücksenden! Schließlich sind Briefe, die nicht an Dich als Mensch mit „Vorname/n Und Familienname“ adressiert sind, und da wiederhole ich mich, ungeöffnet unfrei zurücksenden. Solltest Du jedoch, aufgrund einer kleinen Erregtheit, was ich gut verstehen kann, den Brief dennoch öffnen, dann einfach wieder zukleben und mit dem Vermerk „versehentlich geöffnet“ zurückschicken.
Wie die Geschichte endet, ob man Dich zwangsweise mit Polizeigewalt vor den Kadi schleppt, das erzieht sich meiner Kenntnis, aber eins weiß ich, dass Du Deine Freiheit nicht geschenkt bekommst. Für die Freiheit, wenn Dir denn die Freiheit was wert ist, musst Du Dich schon selbst einsetzen und auch mal, wie es andere Zeitgenossen tun, auch einstecken können. Okay, mit einem guten Beistand, sprich einem fähigen Rechtsanwalt, der sich in diese Materie gut eingearbeitet hat, lässt sich diese Auseinandersetzung mit der GEZ leichter verdauen. Um den richtigen Rechtsanwalt zu finden, wird der „Gockel“ (google) Dir sicher gerne behilflich sein. Der Mann meines Vertrauens ist der Lutz Schäfer und den findest Du hier! Ach ja, vielleicht geschieht ja noch ein Wunder und die Medien berichten, wie es eigentlich ihre ureigenste Aufgabe ist, wieder über die Wahrheit, die Fakten und über das, was wirklich geschieht, dann kannst Du ja immer noch Dein Verhalten den geänderten Verhältnissen anpassen. Und wenn das geschieht, dann gibt es sicher Möglichkeiten, wie die Medienfinanzierung, ohne zuziehen von Gerichten, zur aller Zufriedenheit gelöst werden kann. Nur ohne öffentlichen Druck geht gar nichts und deshalb ist es sicher nicht verkehrt, das zu tun, was Du für persönlich als richtig und gut erkannt hast!

Beitragsservice der ARD und ZDF eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung?

Und ich habe es für gut befunden mich über die Zwangsabgabe auszukotzen, denn eins ist klar, dass weder ein öffentlich-rechtlicher Rundfunksender noch der Beitragservice der ARD und ZDF Behörden sind. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist lediglich eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung mit einem Geschäftsführer namens Dr. Stefan Wolf. Nur so: Die Geschäftsführerin der BRD GmbH ist unsere bunte Kanzlerin. Aus diesem Grunde dürfen sie auch nicht den Anschein erwecken, dass sie Funktionen eines Mahngerichts oder eines Amtsgerichts wahrnehmen können. Einen Schritt weiter gedacht sind diese, aufgrund fehlender Rechtsfähigkeit, auch, obwohl aktuell Gerichte und Gerichtshöfe zugunsten des Beitragservice ihre Kompetenzen überschreiten, [5] nicht prozessfähig. Der Deutsche Bundestag hat auch kein Rundfunksteuergesetz beschlossen und weil dem so ist, gilt wegen fehlender Gesetzeskompetenz der Bundesländer der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nur für die Vertrags teilnehmenden Bundesländer und die Landesrundfunkanstalten.

„Rundfunkangebote zu finanzieren, ist keine hoheitliche Aufgabe wie zur Zeit der Volksempfänger, die ab 1933 vorgestellt wurden. Das „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ bestritt mittels der Gebühreneinnahmen den Löwenanteil seines Haushaltes. Steuern und Abgaben dienen in der Bundesrepublik Deutschland allein staatlichen Zwecken, auch wenn viele Gesetze aus damaliger Zeit immer noch angewandt werden.“ [6]

Im Klartext bedeutet das, dass das AbGEZocke auf tönernen Füßen steht. Es handelt sich, wie der Bernd Höcker meint,

«schlicht und ergreifend um erpresstes Geld, das mit Gewalt und unter Androhung von empfindlichen Übeln gegen den Willen der Betroffenen eingetrieben wird. Dieser Sachverhalt kommt dem Tatbestand des § 253 StGB zumindest schon recht nahe. Wenn die Anstalten nun auf 73 Cent der Beute verzichten sollten, wäre das noch nicht mal ein Grund für mildernde Umstände». [2]

Haftungsausschluss: Wer sich gegen die GEZ zur Wehr setzt, der muss für sein Tun selbst die Verantwortung tragen!

Ich verzichte auf weitere Ausführungen und es liegt nun in Deiner ganz persönlichen Verantwortung, was Du mit meinen Informationen tust. Ich habe Dir lediglich mit ein paar mehr oder weniger sinnvollen Informationen gedient. Zu den riesigen Nebenwirkungen befrage bitte Deinen Arzt oder Apotheker oder konsultiere, falls es Dich in die Freiheit drängt, einen Rechtsanwalt oder nimm, falls Du mit genügend Selbstbewusstsein gesegnet bist, die Sache erst einmal selbst in die Hand.
Ich weise jegliche Verantwortung für Dein Tun von mir und schließe somit jede Haftung aus! Dennoch, auch wenn diese Infos gut und richtig sind, ist es doch so, dass die Abwehr der ungerechtfertigten Zwangsgebühr nur die Spitze des Eisbergs ist, denn wenn man aufgrund weiterer Recherchen sich das Gesamtbild, was halt auch unter der Meeresoberfläche noch zum Vorschein kommt, anschaut, dann findet man dort die Wurzel allen Übels. Dort findet man die heilige Scheiße, dass sich die Menschen in diesem Lande erst wieder frei bewegen können, wenn Artikel 146 Grundgesetz umgesetzt wird. Und dieser lautet, falls Du es noch nicht weißt, so:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ [7]

Auch wenn Tag für Tag neue Verschwörungstheoretiker aufstehen und ihren braunen Müll medial verbreiten, kann, wer des Lesens mächtig ist, die Wahrheit nicht verleugnen. Die Wahrheit steht im Grundgesetz, das lediglich als Mittel geschaffen wurde in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Von Friedhofsruhe war nie die Rede und es wird endlich mal Zeit, und da stimme ich dem Gregor Gysi zu, dass wir diesen Zustand doch mal klären sollten. Er sagte wörtlich

„Es kann doch nicht ernsthaft sein, dass das Besatzungsstatut immer noch gilt!“ [8]

Doch lieber Gysi und alle anderen, die sich im bunten Tag mit Diäten den lieben langen Tag versüßen ist das genau der Grund warum eine so genannte freie Presse sowie TV und Horchfunk mit übelster Propaganda das Volk hinters Licht führen müssen. Die Besatzer haben wohlweislich, weil sie es wussten, dass die Nazis nicht tot zu kriegen sind, den Artikel 139 GG erschaffen, der da lautet:

„Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ [9]

Wäre dieses Land von den Nazis gesäubert, gebe es heute diesen Artikel nicht mehr. Alles klar? Wenn ja, dann trage bitte dazu bei für die Befreiung des deutschen Volkes einzustehen. Und in der Freiheit, da gibt es keine Haushaltsabgabe mehr! Da wird Dir nicht mit Zwang per TV- und Rundfunkgeräten Propaganda-Müll aufgedrückt. Da darfst Du über das, was Du konsumierst und für was Du bereit bist Dein Geld auszugeben, frei entscheiden. Die Haushaltsabgabe, und da wiederhole ich mich, ist der letzte Versuch ein gescheitertes System noch irgendwie über Wasser zu halten. Zum Abschluss noch ein kleines Schmankerl, was vom Akif Pirinçci, der Buchautor, der keinen Zweifel aufkommen lässt, dass der intellektuelle Deutsche nur „geistigen Dünnschiss“ produziert. Weiterhin sagt er:

„Der deutsche Intellektuelle ist ein Vaterlandsverräter, er hat sich instrumentalisieren lassen und ist zum Wiederkäuer völlig irrer Botschaften von linken und gutmenschlichen Arschlöchern staatskneteschmarotzender Natur geworden.“ [10]

einen Beifall hat er. Sein Buch „Deutschland von Sinnen“ kann ich Dir nur wärmstens empfehlen. Ich mach dann mal Schluss. Es ist wieder mal spät – nein, es ist früh geworden. Die Uhr zeigt 6 Uhr an! Gute Nacht! Okay, ich hab gerade Urlaub und da schlage ich mir für Dich schon mal eine Nacht um die Ohren!
Hier geht es zum 2. Teil: ARD ZDF Beitragsservice – Teil 2
Dem Frieden verpflichteten Grüßen Dein Martin M. Luder (info-at-lefpilk.de)

Quellenangaben

  1. online-boykott.de
  2. freiewelt.net
  3. mmnews.de
  4. derpreusse.blogspot.de
  5. http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm
  6. rundfunkbeitrag.de
  7. dejure.org
  8. youtube.com
  9. http://dejure.org
  10. dzig.de

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