Hartz IV Eingliederungsvereinbarung: Jetzt wird's "hart-z"!

Katja Kipping & Ralph Boes BGE Berlin 2013
Katja Kipping & Ralph Boes BGE Berlin 2013 © Stanjourdan, Lizenz: CC BY-SA 2.0

Abrechnung mit der Hartz IV Eingliederungsvereinbarung

Heute, mein Freund, rechne ich mit einem menschenverachtenden System ab! Das Lumpenpack, die Volkszertreter der braun gefärbten Einheitspartei „SPD/CDU/FDP/die Grünen“ müssen sich nun warm anziehen, denn jetzt gibt’s was auf die Ohren. Nicht, was Du meinst, ich hol nicht den Knüppel aus dem Sack! Ich werde nicht gewalttätig, nein, ich verteile nur ein paar verbale Seitenhiebe gegen Hartz IV und erschlage die Bande mit der Wahrheit. Die Wahrheit, dass die Hartz IV Eingliederungsvereinbarung menschenverachtend und Grundgesetzwidrig ist.

Hartz IV Eingliederungsvereinbarung – Grundgesetzwidrig – Menschenverachtend

Bevor ich nun gleich mit voller Wucht richtig dreinschlage, beginne ich erst einmal mit einer Frage: Wieso eigentlich sind die braun Angehauchten aus dem „bunten Tag“, das Pack halt, das sich „Hartz IV“ ausgedacht hat, auf die Idee gekommen, das Instrument zur Entrechtung der Arbeitslosen Eingliederungsvereinbarung zu nennen? Das ist mir ein Rätsel! Und ich frage mich aber auch, warum die Sozialschmarotzer – die Diätenfresser – aus dem bunten Tag noch immer nicht zu einer anständigen Arbeit verpflichtet wurden, bzw. warum man diese Ganoven für ihr Tun noch immer nicht zur Verantwortung gezogen hat – sprich am nächsten Baum aufgehängt hat? Ich frag halt bloß, verdammt noch mal, aber da ich gegen jedwede Gewalt bin, rege ich lediglich an, dass man die fettmachenden Diäten der Volkszertreter streicht!

Die Hartz IV Eingliederungsvereinbarung ist ein Diktat!

Weiterhin ist mir ein Rätsel, warum die breite Masse noch immer glaubt, dass die Hartz IV Eingliederungsvereinbarung eine Willenserklärung von beiden Seiten ist und warum die vom Wahnsinn Umzingelten noch immer glauben, dass Hartz IV ein gutes Mittel, um den faulen Säcken endlich Beine zu machen, ist! Okay, blöd bleibt blöd – und das ist wohl der Blöd-Zeitung zu verdanken! Nun, mit „blöd“ habe ich nichts am Hut und stelle klar: Nein, denn erstens gibt der Arbeitsmarkt so viel Beschäftigung gar nicht mehr her, und zweitens wird mit einer sogenannten Hartz IV Eingliederungsvereinbarung, im gegenseitigen Einvernehmen, nichts vereinbart – nein, da wird dem Hilfesuchenden nur einseitig diktiert! Das, was der ARGE-Sachbearbeiter dem Notleidenden zur Gegenzeichnung in die Hände drückt, ist nur eine einseitige Willenserklärung der Bananenrepublik „deutsch“ – GmbH!
Okay, auf diese Idee bist Du wohl noch nicht gekommen? Nun, dank meiner Wenigkeit, und meiner genialen Schreibkunst, ist diese Sache nun geklärt! Und so ist es leider so, dass, wer im sogenannten Jobcenter seine Unterschrift leistet, geliefert ist, denn mit seiner Unterschrift zeigt er der Behörde, dass er Bereitschaft zeigt freiwillig seine Grundrechte aufzugeben. Was, regt sich da was? Du schreist: „Mit mir nicht!“ Du würdest, falls Du in eine solche Situation hineingerätst Widerstand leisten – ist das gerade Dein Gedanke? Okay, nur so am Rande, denn Widerstand ist natürlich zwecklos, denn selbst wenn Du Deine Unterschrift verweigerst, wird diese Vereinbarung nachträglich zum Verwaltungsakt und somit zu einer rechtsverbindlichen Vereinbarung. Und nun? Pech gehabt!

Widerspruch gegen den Verwaltungsakt – das ist im BGB geregelt!

Nein, die Verweigerung macht dennoch Sinn, denn gegen einen Verwaltungsakt kann man sich wehren – gegen eine freiwillige Unterschrift, gegen eine freiwillige Unterwerfung, jedoch nicht! Ja, und da hat man gute Karten in seinen Händen, denn das Gesetz ist auf seiner Seite! Schließlich ist das Vertragsrecht im Abschnitt 3 des BGB geregelt. Dort kann der Ratsuchende nachlesen, dass Verträge nur dann rechtswirksam und gültig sind, wenn sie im Zuge der Freiwilligkeit geschlossen wurden, andernfalls kann man den Mist in die Tonne schmeißen! [1]
Das Prinzip der Vertragsfreiheit ist garantiert und so kannst Du, falls Du vielleicht gerade selbst am „Hartz“ schnupperst und einer Vorladung Folge leisten musst, bei dieser Gelegenheit mit einer selbst kreierten Eingliederungsvereinbarung den Jobcenter-Mitarbeiter überraschen. Wie so was aussehen kann, das findest Du beim „Gockel“. Such einfach nach Ralf Boes oder klick hier.

Der Brandbrief eines Hartzers!

Ja, weil die Hartz IV Eingliederungsvereinbarung nicht nur gesetzeswidrig, sondern weil diese „Vereinbarung“ zwei Drittel der Menschenrechtsartikel des Grundgesetzes aufhebt, bin ich böse – ich bin so bös, wie der Schreiberling „Boes“, der über dieses menschenverachtendes System in einem Brandbrief seinen Unmut gegenüber dem bunten Ministerium für Arbeit sowie weiteren Personen, die sich mit Hartz-IV beschäftigen, kundgetan hat! [2]
Schließlich hat sich diese Bagage, die die Menschenrechte mit Füßen treten, sich an ihre selbst gemachten Statuten – sprich an das Grundgesetz – zu halten. Und da kann, wer des Lesens mächtig ist, im Artikel 1 GG nachlesen, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, und das sie zu achten und zu schützen ist! Dies ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt – der Gewalt halt, die diese Firmenordnung nach Gutdünken mal so oder so auslegt.
So schreibt der Boes, um sich auszukotzen, dass das Grundgesetz zwar der Grundstein der bunten Republik „deutsch“ ist, aber dass der Umgang mit niederen Kreaturen, das im Grundgesetz fälschlicherweise als Souverän bezeichnet wird, nicht dem entspricht, wie es die Gründerväter, der so genannten Verfassung, es gewollt haben – er spricht von Hartz IV! Nun er meint aber auch, dass der Versuch Menschen, die in Not geraten sind, mit Hilfe zum Lebensunterhalt zu dienen, vernünftig ist, und dass auch nichts dagegen spricht mit geeigneten Maßnahmen dem Elend zu begegnen, aber dass eine sogenannte Hartz IV Eingliederungsvereinbarung gerade für das Gegenteilige steht.

Die Hartz IV Eingliederungsvereinbarung verstößt gegen die Grund- und Menschenrechte

Ja, er kommt zur Erkenntnis, dass das, was in der Hartz IV Eingliederungsvereinbarung „vereinbart“ wurde gegen die Grund- und Menschenrechte verstößt. Und diese Verstöße möchte ich hier nun kurz aufführen. Es ist eine Tatsache, dass ARGE-Mitarbeiter immer mehr dazu neigen ihre Kunden, die es satt haben einer sinnlosen Beschäftigungsmaßnahme nachzugehen, mit Hunger und Obdachlosigkeit bedrohen. Ja, bis zur Obdachlosigkeit und bis zum Hungertod kann die Wohlfühlmaßnahme „Sanktion“ dem Hartzer das Lebenslicht ausblasen. Also, wer sich gegen den Willkürakt wehrt, dem blüht, wenn er nicht einsichtig ist, bis zu 100 % Leistungskürzung.
Das entbindet den Hartzer aber dennoch nicht von seiner Pflicht dem Jobcenter 24 Stunden täglich, ja auch übers Wochenende, zur Verfügung zu stehen. Nur blöd, denn wer erst einmal mit 100 Prozent Leistungskürzung beglückt wurde, der schläft gewöhnlich auf der Straße oder unter der nächsten Autobahnbrücke! Weiterhin ist grundsätzlich die Bewegungsfreiheit des Hartzers eingeschränkt und er darf nur mit Genehmigung, seines, von Gottes Gnaden, persönlich bestellten Betreuers von der ARGE, seinen Heimatort verlassen.

Grundgesetze, die die ARGE außer Kraft setzt

Und nun labere ich nicht mehr lange drum herum und nenne Dir nun die Paragraphen des Grundgesetzes, die durch die gegenwärtige Praxis der ARGE außer Kraft gesetzt sind. Diese sind:
• Art. 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar
• Art. 2 GG Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
• Art.11 GG Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet
• Art.12 GG Freie Berufswahl, Verbot von Zwangsarbeit

„Besonders sei hier noch auf Artikel 19 GG verwiesen, wonach Abweichungen vom Grundgesetz benannt und begründet werden müssen, wobei kein Grundrecht wesentlich außer Kraft gesetzt werden darf. Die Nichtbeachtung dieses Zitiergebots verschleiert, dass weite Teile des SGB II, vor allem die in den §§ 31ff SGB II geregelten Sanktionsmaßnahmen grundsätzlich rechtsungültig sind.“ [3]

Wer die Hartz IV Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt, der wird zum Abschuss freigegeben!

Okay, die Hartz IV Eingliederungsvereinbarung ist zwar grundsätzlich für die Katz, aber wird dennoch mit Gewalt, mit freundlicher Unterstützung willfähriger Helfer, durchgesetzt. Nun, man kann sich zwar 2 bis 3 Tage Bedenkzeit einräumen, aber dann ist der Wisch zu unterschreiben. Und wenn nicht? Ja, dann liegt hier seitens des Bittstellers eine Pflichtverletzung vor und das hat zur Folge, dass der Regelsatz plus Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 30 Prozent gemindert werden kann. Sich danach weiterhin auf rechtstaatliche Prinzipien zu berufen, stellt eine weitere Pflichtverletzung dar und hat zur Folge, dass das Vieh zur Schlachtung freigegeben wird – die Hartz-IV-Regelleistung fällt dann nämlich ganz weg! [4] Soll ich das jetzt „liken“ und mit meinen Facebookfreunden teilen?

Tod eines „Hartzers“

Jugendlicher aus Speyer ist aufgrund 100 prozentigen Leistungsentzugs verhungert – er ist elendig verreckt. Die Behörden wiesen, wie in solchen Fällen mittlerweile üblich, die Schuld von sich! Man ist halt weiterhin gewillt an den Foltermaßnahmen festzuhalten und so dürfen auch in Zukunft weitere Hartz IV -Bedürftige über die Klinge springen – sprich sich in die ewigen Jagdgründe verabschieden.

„Die Bundesregierung sieht auch keinen Anlass, der ebenfalls durch Unterernährung betroffenen Mutter des Verstorbenen mit Entschädigungsleistungen für den rechtswidrigen Verwaltungsakt entgegenzukommen.“ [5]

Merke: Hartz IV geht über Leichen!

Ralf Boes meint, dass die Rechtsfolgenbelehrung der Hartz IV Eingliederungsvereinbarung

„in jeder Beziehung ein Dokument der Schande“

ist. [6] Das sehe ich genau so! Er sagt weiterhin, dass

„die Bedrohung mit Hunger und Obdachlosigkeit, verbunden mit dem Verlust der Krankenversicherung, nur weil man Elemente der Eingliederungsvereinbarung nicht befolgt, ist weitaus einschneidender als die Bedrohung mit Gefängnisstrafe. Gefängnis ist würdiger durchzustehen als Hunger und Obdachlosigkeit! Versehen mit den Zusätzen: dass während der Sanktionen kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht und das man „den vereinbarten Eingliederungsbemühungen“ nachkommen muss, auch wenn das Arbeitslosengeld II wegen eines Pflichtverstoßes vollständig weggefallen ist, erregt die „Rechtsfolgenbelehrung“ nichts als Fassungslosigkeit.“ [6]

Ja, auch ich bin fassungslos und rege an, falls Du die Brandrede vom Ralf Boes über Hartz IV und die Eingliederungsvereinbarung in aller Ausführlichkeit genießen möchtest und Deinen „Senf“ – Deinen Kommentar über Hartz IV abgeben möchtest – ihn auf seiner Seite zu besuchen. Guckst Du hier!

Jetzt bist Du gefordert

Die Hartz-IV-DiktaturNein, jetzt sind alle Bürger dieser Bananenrepublik, dem unsäglichen Treiben gegen die Freiheitlichkeit der Gesellschaft einen Riegel vorzuschieben, gefordert! Die Zeit ist reif endlich wieder zu rechtsstaatlichen Prinzipien zurückzukehren! Den Artikeln 1, 2, 3, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetztes sind wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen. Dementsprechend sind die Paragraphen 2, 31, 32 und 36 a SGB XII zu löschen. (3) Also sprich mir nach: „Die Würde des Menschen ist unantastbar und es wird höchste Zeit dass Artikel 1 GG wieder uneingeschränkte Gültigkeit erlangt und dass wir dieses Ziel mit friedlichen Mitteln ins Auge fassen! [2,3]
Zu guter Letzt klebe ich Dir noch was an die Backe! Red nicht schlecht über die Hartzer, denn Du könntest ja der Nächste sein, der diesem elendigen System zum Opfer fallen könnte. Das nennt sich dann „Spaßmaßnahme“ – Freistellung von der Arbeit. Und welche Auswirkungen dies dann auf Dein bisschen Leben hat, das erzähl ich Dir ein anderes mal. In der Fortsetzungsgeschichte lege ich dann auch gleich noch die wahren Hintergründe von Hartz IV offen. Bis neulich!
Somit verbleibe ich mit rechtstaatlichen und friedlichen Grüßen Dein Martin M. Luder (info-at-lefpilk.de)

Quellenangaben

  1. humanrightsngoforum.eu
  2. grundrechte-brandbrief.de
  3. buergerinitiative-grundeinkommen.de
  4. hartz4hilfthartz4.de
  5. fau-duesseldorf.org
  6. die-wuerde-des-menschen.blogspot.com

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