Freie Fahrt für automatische, also selbstfahrende Fahrzeuge!

31. März 2017, liebe Leser, liebe zunehmend rechtlos gestellte Menschen dieses Landes,
die Aufweichung des Rechts hat eine weitere Dimension erreicht, diesmal wieder entschieden durch den BGH.
Der § 52 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht bzgl. Angehörigen, Verlobten etc.) wurde indirekt dahingehend geändert, dass Eltern nun bei Straftaten ihrer erwachsenen Kinder die Namen preiszugeben haben, die näheren Einzelheiten finden sich in den Medien, z.B. bei „t-online“: „Eltern müssen eigene Kinder verraten“,[1]www.t-online.de: Eltern müssen eigene Kinder verraten alles klar, hier wird also das Recht eines Wirtschaftsunternehmens, in diesem Falle das Urheberrecht, über das Recht und den Schutz von Familien und Angehörigen gestellt, die bislang vom § 52 StPO geschützt waren und das mit Recht!
Liebe Leser, hier wurde ein furchtbares Signal gesetzt, wir sind damit wieder in der Sippenhaft der NS-Zeit angekommen. Hat hier jemals eine Entnazifizierung stattgefunden? Wer behauptet das…? Was in der NS-Zeit an Gesetzen erfunden wurde, wird doch durchgehend als GG-kompatibel angesehen und mit Elan weiter durchgezogen.
Aber alles nichtig nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 und nach dem Tribunal General von Offenburg. Wirkung…? Null…! Der Rechtsstaat lässt wieder einmal grüßen, es läuft so wundervoll mit diesem Rechtsstaat, wir können gar nicht genug davon kriegen, oder?
Ich denke folglich, dass der § 52 StPO demnächst zur Gänze beseitigt werden wird, es ist sowieso alles ausgespäht und ausgeschnüffelt. Mal sehen, ob man die NSA auch in den Zeugenstand kriegt, damit lässt sich doch alles beweisen, herrliche Zeiten!
Ja, die Spaltung der Gesellschaft und der damit verbundene Terror dringt nun durch diese Entscheidung direkt und massiv auch in die Familien ein, ist aber kein perfider Plan, nicht wahr? Nein,…dient nur dem Recht und den wirtschaftlichen Interessen mit Vorrang vor den Grundrechten, ganz klar!
Die Aufweichung der verschiedenen Finanzeinrichtungen schreitet ebenfalls munter voran, hier: Stiftungen leiden zunehmend darunter, ihren Satzungen und Vorhaben nicht mehr nachkommen zu können, denn die Zinspolitik verhindert Einnahmen auf die vorhandenen Geldeinlagen, während die Belastungen und Ausgaben steigen. Ist das nicht putzig? Die Angriffe gegen unser Volk kommen mittlerweile aus allen Rohren, die man sich nur denken kann! Merkt denn keiner die Einschläge mehr? Euch könnte der Arsch brennen, und keiner merkt was.
So liebe Leute, ab morgen heißt es aufpassen:
Während ganz Deutschland, also all die zuständigen Stellen, Jagden auf „Reichsbürger“ veranstalten, da diese eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen sollen, hat der Bundestag still und leise ein Gesetz verabschiedet, welches ab dem morgigen Tag „Freie Fahrt“ für automatische, also selbstfahrende Fahrzeuge im Straßenverkehr erteilt…, und das ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit?
Himmel hilf!
Gesetzlich ist nichts klar geregelt, im Falle eines Unfalls, einmal ganz abgesehen von vielleicht entsetzlichen Folgen, dürften sich nun zukünftig betroffene Versicherer/Geschädigte/Verursacher wohl evtl. jahrelang um die Unfallursache (war es die Software oder der Autobauer oder doch der Fahrer) prügeln, Geschädigte werden u.U. eben nicht zeitnah entschädigt, könnten dadurch wirtschaftlich ruiniert werden usw. Kurzum: Der nächste enteignungsgleiche Angriff rollt.
Es dürfte nun eine Prozessflut ungeahnten Ausmaßes drohen und noch etwas: Ein Fahrer seines „Selbstmobils“ gibt sich während der Fahrt z.B. dem Liebesspiel mit seiner Beifahrerin hin, das System im Fahrzeug erkennt derweil wegen einer verständlichen Ablenkung nicht auf ein Tempolimit, der Wagen wird geblitzt…, so, und wer bekommt nun das Strafmandat? Der Fahrer oder der Computer, evtl. auch der Fahrzeughersteller? Wer hat hier ordnungswidrig gehandelt? Der Fahrer doch wohl nicht, denn der war ja nur Fahrgast bzw. Gepäck.
Sie sehen, Fragen über Fragen, nichts geklärt, aber ich denke, eben deshalb wurde solch ein Mist an Gesetzesschrott auch verabschiedet, neue Fallen für alte, anständige Bürger.
Das Thema ist einfach unerschöpflich. Bauen zwei Automatics einen Unfall und der Verursacher haut ab, wer ist dann wegen Unfallflucht dran?
Kriegt Ihr Automatic auch Punkte in Flensburg mit Entzug der Fahrerlaubnis oder gar ein Fahrverbot?
Was soll dieser ganze Quatsch außer neue Probleme schaffen? Oder neue Terrormaschinen ohne einen Verantwortlichen?
Werden jetzt die Autos verhaftet und verhört?
Darf man mit verdächtigen Bordcomputern Water-Boarding machen oder einen Lügentest?
Was fällt den Versicherern alles ein?
Wenn mein Automatic laufend Unfälle baut, gehe ich dann mit meinen Prozenten hoch? Was werden die Hacker alles anstellen? Kommt jetzt das perfekte Car-Mind-Control per Chip-Tuning?
Man kann sich ja nicht mehr auf die Straße wagen…! Wer hat sich diesen Blödsinn ausgedacht? Nehmt endlich den Gesetzgeber in Arrest!
Immer weniger deutsche Menschen können sich bezahlbaren Wohnraum leisten (na klar, die Fallen werden weiträumig aufgestellt), ach so, und deshalb „warnt“ der Familienminister (?) Maier, oder heißt er Müller, keine Ahnung, ist auch unerheblich, vor dem „Zuzug“ weiterer Millionen aus Afrika. Alles klar, Herr Minister, und was sollen wir jetzt mit Ihrer „Warnung“ treiben? Sollen wir diese evtl. als eine vorsorgliche Unterwerfungserklärung verstehen, damit es nur keinen Stress gibt?
Genau, ich hab`s, das ist es wohl:
Wir sollten nicht den gleichen Fehler machen wie z.B. die Stadt Hanau (aktuelle Meldung von gestern, 22.12 Uhr: Brennpunkt Hanau, Stadt braucht Hilfe, Massenschlägereien, überwiegend Afghanen), denn die Stadt Hanau hat wie alle anderen Städte und Kommunen auch viel zu wenig für die Zuwanderer getan!
Es mangelt an Bargeld, Autos und vor allem an angemessenem Wohnraum!
Also, liebes Hanau, räumt das Feld, eure Stadt, eure Häuser, überlasst den Hilfesuchenden das Gebiet und es wird Frieden einkehren in eure Stadt, das ist doch das Wichtigste, das ist doch das, was ihr wollt!
Und betrachtet man sich den Art. 14 GG und liest ein wenig zwischen den Zeilen, dann wird jedem verständigem Bürger klar, dass hier bereits die Grundlage für die heutigen und wohl geplanten Zeiten gelegt wurde:
In Abs.3 findet sich z.B. nämlich, dass im Beschlagnahmefall gerichtlich allenfalls um die Höhe der Entschädigung gestritten werden kann, nicht aber um die Beschlagnahme selbst.
Merke: Eigentum verpflichtet und ist nichts mehr wert, wenn draußen einer oder zwei oder fünf Gestalten aus südlichen Breiten mit Merkels Visitenkarte stehen, die nachdrücklich und glaubhaft versichern: „We have need!“….Dies wird die Zauberformel für euer Eigentum sein, das ihr bezahlt habt und jetzt an Merkels Gäste abliefern dürft. Dieser Zustand dauert aber nur ein halbes Jahr, dann kann der Wiederaufbau anfangen, vielleicht zahlt Merkel ja ‘Lastenausgleich’, man ist schließlich so gut wie ausgebombt….Fachkräfte eben…
Ich schließe, mir ist übel:
Verfassungsrechtler wirft Merkel selbstherrliche Kanzler-Demokratie vor“,[2]www.focus.de: Verfassungsrechtler wirft Merkel “selbstherrliche Kanzler-Demokratie” vor ein Beitrag vom 13.01.2016!!
Was auch ein Herr Bertrams also vor langer Zeit anprangerte, das führte dennoch ins Nichts, hatte ebenfalls keinerlei Wirkung, während das Desaster hier im Lande immer offenkundiger wird und heute kann man in der „Welt“ Kasners O-Ton“ zur Flüchtlingskrise nachlesen:
„Die Wahrheit ist, wir haben weggeschaut“,[3]www.welt.de: Die Wahrheit ist, wir haben weggeschaut Frau Kasner ist der Meinung, dass Syrien unser Nachbar ist…
Ist sie etwa Reichsbürgerin, weil: Realitätsferne? Abstruse Ansichten Rechtsnegierung?…. Beim Normalbürger würde dies aber sofort unterstellt, jedoch tickt das Merkelrecht anders, das wissen wir. Eine Merkel lässt sich doch nicht durch ‘Recht’ in ihrer Zerstörungskreativität einschränken, oder? Was das bedeutet, wird 2017 noch zeigen, aber hallo!
Das erinnert mich an einen Auftritt des großartigen Kabarettisten Michael Niavarani, der in einer Szene einen Flüchtling darstellte, der sich in einem Wald, „direkt“ an der „österreichisch/iranischen“ grünen Grenze befindet…
Ich schließe mit Frau Kasnermerkel und möchte Sie, liebe Leser nur noch bitten, sich einmal den Art. 18 GG sehr genau anzusehen, auch da könnte man doch fast auf die Idee kommen, dass Frau Kasnermerkel…die verfassungswidrigste Kanzlerin ist, die Deutschland je zu ertragen hatte. Sie hat nach diesem Artikel des GG ihre Grundrechte verwirkt. Dies kann allein schon festgemacht werden an folgender Bestimmung in Art. 18…

“…Wer u.a. das Asylrecht (Art. 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte…“[4]dejure.org: Artikel 18 GG

Aber leider kommt jetzt noch der Hammer: Art. 18 Satz 2 lautet:

„Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.”[5]dejure.org: Artikel 18 GG

c.c.K.e.d. – Wieder mal Glück gehabt, Frau Kasner, solange das BVG über Ihre Untaten wacht, und kein vom Volk gewählter völlig unabhängiger Generalvolksanwalt, kann ja nichts passieren…Sicherlich werden die Ochsenfrösche auch diesen Artikel etwas anders interpretieren. (sdg).[6]www.lutzschaefer.com: Wissenenswertes aus dem März 2017

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