EU entscheidet sich vorerst gegen ein generelles Amalgam-Verbot

EU entscheidet sich vorerst gegen ein generelles Amalgam-Verbot, aber für den Schutz unserer Kinder. Generelles Verbot scheitert wohl auch am Widerstand Deutschlands.

Brüssel/Berlin 08.12.2016

Die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat zur Ratifizierung der Minamata-Konvention, die die Nutzung von Quecksilber eindämmen soll, wurden in der Nacht zum Mittwoch abgeschlossen. Die drei Institutionen haben sich auf einschränkende Maßnahmen bei dem Gebrauch von Amalgam-Füllungen in der Zahnmedizin geeinigt. Amalgam besteht zu 50 Prozent aus dem hochgiftigen Schwermetall.
Ab dem 1. Juli 2018 darf Amalgam bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen nur noch in absoluten Ausnahmen verwendet werden. Bis 2020 wird außerdem geprüft, ob Zahnärzte ab 2030 ganz darauf verzichten können.
Damit ist ein grundsätzliches Verbot am Europäischen Rat erst einmal gescheitert. Hierfür hatten sich das Europäische Parlament, die Gesellschaft für Schwermetalltoxikologie (GST) sowie zahlreiche weitere Organisationen von Zahnärzten, Umweltmedizinern, Verbraucherschützern und Umweltschützern eingesetzt. Aufgrund der öffentlich geäußerten Positionen aus dem Bundesgesundheitsministerium gehen Beobachter davon aus, dass ein generelles Amalgam-Verbot damit auch an Deutschland gescheitert ist.
Mit dem Kompromiss kann die EU das internationale Abkommen nun ratifizieren.

„Das Verbot für den Schutz unserer Kinder ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir werden uns aber auch weiterhin für ein grundsätzliches Verbot einsetzen, denn mit dieser Beschränkung wird die allgemeine Verwendung von Amalgam nur geringfügig sinken. Aktuell werden 75 Tonnen Quecksilber eingesetzt, das entspricht 24 Prozent des gesamt verwendeten Quecksilbers in der Europäischen Union und der Anteil wird steigen, denn andere Produkte und Verwendungen werden mittlerweile schon verboten“,

kommentiert Florian Schulze von der GST das Ergebnis.

„Wir freuen uns sehr über diesen ersten Erfolg, welchen wir dem Einsatz der Abgeordneten des Parlaments zu verdanken haben. Allerdings bedauern wir auch, dass die EU sich hier nicht zu einem umfassenderen Schutz von Natur und Mensch durchringen konnte. Der Anteil von Quecksilber, der aus der Verwendung von Amalgam in die Umwelt gelangt, ist nicht zu unterschätzen. Dabei ist der Zuspruch in der Bevölkerung für ein Amalgam-Verbot sehr hoch und Berater der Europäischen Kommission selbst sind zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Amalgam-Verbot erforderlich ist“,

so Schulze.
Die federführenden Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben eine Petition für ein Amalgam-Verbot gestartet, die schon über 20.000 Stimmen gesammelt hat und immer noch stark wächst: www.change.org/amalgam
Die Gesellschaft für Schwermetalltoxikologie ist der deutsche Ableger des Weltverbands für Amalgamfreie Zahnmedizin (World Alliance for Mercury Free Dentistry)
 

Redaktion
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