Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?

Zu kaum einem Bereich des Arbeitsrechts gibt es so viele Halbwahrheiten und falsche Vorstellungen wie zum Thema Abfindungen. So besteht entgegen der landläufigen Meinung kein genereller Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Allerdings wird in einer Vielzahl von Ausnahmefällen dennoch eine Abfindung gezahlt. Das Thema ist vergleichsweise kompliziert und erfordert eine gute Sachkenntnis der Materie. Deswegen lohnt es sich, im Kampf um eine Abfindung auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung, die ein Betrieb an gekündigte Mitarbeiter auszahlt. Die Höhe beläuft sich in der Regel auf ein halbes Monatsgehalt pro geleistetem Dienstjahr im Betrieb. Ausschlaggebend ist hierbei die Höhe des Gehalts zum Zeitpunkt der Kündigung. Abfindungen unterscheiden sich somit deutlich von Ausgleichszahlungen, die zum Beispiel bei noch ausstehendem Urlaub oder vorhandenen Überstunden zu zahlen sind.

Die Abfindung hat das Ziel, gekündigte Mitarbeiter zu entschädigen und den entstehenden Verdienstausfall auszugleichen. Sehr häufig werden Abfindungen im Rahmen von Aufhebungsverträgen gezahlt. Zudem ist in den meisten Fällen, in denen eine solche Zahlung erfolgt ist, die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers ausgegangen. Eine Abfindung gehört also ebenso wie die Gehalts- und Lohnbuchhaltung zu den Themen, mit denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmäßig auseinandersetzen müssen.

Kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung, aber es gibt Ausnahmen

Es hält sich hartnäckig das Gerücht, es gebe einen staatlichen Anspruch auf eine Abfindung. Das ist allerdings nicht der Fall. Gesetzliche Regelungen gibt es beispielsweise in Bezug auf den Kündigungsschutz oder Sonderzahlungen. Regelungen zu Abfindungen werden hingegen ausschließlich zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern ausgehandelt. Ein gesetzlicher Anspruch, der sich vor Gericht geltend machen ließe, liegt hingegen nicht vor.

Es existieren allerdings zahlreiche Ausnahmen, in denen eine Abfindung auch ohne einen solchen Rechtsanspruch zu zahlen ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine entsprechende Bestimmung in einem Arbeitsvertrag festgehalten ist oder im Tarifvertrag beziehungsweise in der Betriebsvereinbarung steht. Bei individuellen Verträgen können Arbeitnehmer die Abfindung und deren Höhe eigenständig aushandeln. Bei Tarifverträgen ist hierfür die Gewerkschaft zuständig.

Nicht zuletzt ergibt sich aus einer betrieblichen Übung ein Anspruch auf eine Abfindung. Dieser Fall liegt immer dann vor, wenn ein Betrieb ein bestimmtes Verhalten immer wieder an den Tag legt. In diesem Fall dürfen die Mitarbeiter davon ausgehen, dass dieses Vorgehen auch für sie gilt. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass eine mehrmalige Auszahlung von Abfindungen nicht automatisch eine solche betriebliche Übung darstellt. Es muss daher immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine betriebliche Prüfung vorliegt.

Professionelle Hilfe im Umgang mit Abfindungen

Das Feld der Abfindungen ist denkbar weit und unübersichtlich. So sind zahlreiche Sonderregelungen und Bestimmungen zu beachten, bevor eine Abfindung geltend gemacht werden kann. So gibt es beispielsweise jeweils eigene Regelungen für Abfindungen nach Vergleichen, bei Massenentlassungen, bei betriebsbedingten Kündigungen und vielem mehr. Es ist nicht leicht, hier den Überblick zu behalten und alle rechtlichen Schritte voll auszunutzen.

Deswegen lohnt es sich, im Kampf um eine Abfindung mit professionellen Fachkräften zusammenzuarbeiten. Diese kennen sich in der Materie hervorragend aus und sind in der Lage, alle rechtlichen Schritte und Möglichkeiten zu gehen beziehungsweise auszuschöpfen. Lokale Anlaufstellen wie der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dachau sind hier die richtigen Ansprechpartner. Diese kennen die vielfältigen Paragraphen zu Abfindungen und Hilfen dabei, die eigenen Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Redaktion
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