Mitarbeiter-Boni: Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Boni und Sachleistungen belohnen Mitarbeiter für gute Leistungen und können sie motivieren. Als Alternative zur Gehaltserhöhung sind sie inzwischen in vielen Branchen beliebt. Kein Wunder, denn sie bieten sowohl für den Arbeitnehmer als auch für das Unternehmen Vorteile. Allerdings sollte man gewisse Grenzen beachten, bis zu denen solche Leistungen steuerfrei bleiben.

Geldprämien

Variable Vergütung abhängig von der Mitarbeiter-Leistung kann deren Zielorientierung und Motivation erhöhen. Außerdem können Unternehmen Bonuszahlungen von ihrem Erfolg abhängig machen. Diese sind sogar in einigen Tarifverträgen vorgesehen. Geldprämien müssen selbstverständlich in der Lohnabrechnung enthalten sein und können in Form eines 14. Monatsgehalts ausgeschüttet werden. Oder man etabliert ein individuelles System. Hier ist Führungskompetenz gefragt, denn die Boni sollten schließlich wie folgt ausgegeben werden:

  • proportional zur Leistung
  • transparent
  • fair

Das ist wichtig, da ein falsches Bonussystem die Mitarbeiter gegeneinander aufbringen kann. Sinnvoll ist es demnach, die Leistungen objektiv beispielsweise anhand von Kennziffern zu bewerten. Zudem sollte das Unternehmen sich überlegen, wie hoch die Zahlungen ausfallen. Eine zu geringe Summe verfehlt möglicherweise die Intention und wirkt nicht motivierend. Oft ist es außerdem sinnvoll, einem kompletten Team einen Bonus auszuzahlen, statt einen einzigen Mitarbeiter hervorzuheben. So fördert man das Teamgefühl und beugt einem negativen Betriebsklima vor.

Sachleistungen

Wenn eine Gehaltserhöhung ansteht, ist Freude angesagt – aber auch Vorsicht. Denn ein höheres Bruttogehalt kann dazu führen, dass man in eine höhere Steuerklasse rutscht. Der Prozentsatz, mit dem es besteuert wird, steigt, sodass das Nettogehalt unter Umständen sogar geringer ist als vor der Gehaltserhöhung. Die Alternative sind Bonuszahlungen, allerdings sind diese ebenfalls nicht steuerfrei. Deshalb können sich Arbeitnehmer und Vorgesetzte auf Sachleistungen einigen. Sie haben auf beiden Seiten positive Auswirkungen:
1. Sie fördern Motivation und das Commitment der Mitarbeiter zum Unternehmen.
2. Sie bringen oft steuerliche Vorteile im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung.
3. Selbst junge unerfahrene Unternehmen haben keinen Mehraufwand, wenn sie mit der richtigen Einsteiger-Software für die Lohnabrechnung arbeiten.

Welche Möglichkeiten gibt es?

  • Smartphone-Leasing: Man kann das Handy privat nutzen und es nach Ablauf des Vertrags günstig übernehmen.
  • Prepaid-Kreditkarte: Unternehmen können ihren Angestellten monatlich 44 Euro steuerfrei geben, die man in Form einer flexibel einsetzbaren Prepaid-Kreditkarte nutzen kann.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Egal ob Stressmanagement, Rückengymnastik oder Raucherentwöhnung – 500 Euro sind pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei, wenn sie in entsprechende Seminare oder Kurse investiert werden.
  • Krankenzusatzversicherung: Diesen Bonus müssen Arbeitnehmer ebenfalls nicht versteuern.
  • Kita-Zuschuss: Dieser ist bis zu 500 Euro steuerfrei und kann einen großen finanziellen Vorteil für Eltern bedeuten. Zudem ist die zuverlässige Betreuung der Kleinen während der Arbeitszeit gewährleistet.
    Mitarbeiter-Rabatt: Für Rabatte auf die Produkte des Unternehmens fallen erst Steuern an, wenn man für mehr als 1080 Euro einkauft.

Fazit – Welche Boni sollen es sein?

Auf welche Art Bonus sich Unternehmen und Arbeitnehmer einigen, sollten diese im Einzelfall entscheiden. Denn ausschlaggebend sind neben dem persönlichen Geschmack auch steuerliche Aspekte. Wenn durch ein höheres Bruttogehalt keine oder kaum Vorteile im Nettogehalt zu verzeichnen sind, können Sachleistungen sinnvoll sein. Manchmal kann man Mitarbeiter mit einem 13. oder 14. Monatsgehalt zufrieden stellen. Idealerweise legen Mitarbeiter und Unternehmensführung die jeweiligen Boni in Absprache miteinander fest. Zudem sollte man den richtigen Zeitpunkt dafür wählen. Weitere Tipps, damit Bonuszahlungen effektiv sind, kann man hier nachlesen.
 

Redaktion
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